§ 159 - Anpassung der Elternbeiträge für das Regelangebot in den Tageseinrichtungen für Kinder zum 01.04.2012 bzw. 01.09.2012 (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 19.09.11 nö

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.11.2009, § 219, wurden die Elternbeiträge für den Besuch der Tageseinrichtungen für Kinder in zwei Stufen ab dem 01.4.2010 bzw. ab dem 01.09.2010 wie folgt festgesetzt (Regelangebot).

Entwicklung der Beiträge:

Angebot Stand:
17.08.2011
Beitrag
seit
01.09.04
Beitrag
seit
01.09.05
Beitrag
seit
01.09.06
Beitrag
seit
01.04.10
Beitrag
seit
01.09.10
Bemerkungen
Familien
mit
1 bis 3 Kinder
1. Kind im Kiga
65 €
67 €
69 €
71 €
73 €

2. Kind im Kiga
40 €
42 €
44 €
45 €
46 €

3. Kind im Kiga
-
-
-
-
-

Familien mit 4 und mehr Kindern
1. Kind im Kiga
32,50 €
33,50 €
34,50 €
35,50 €
36,50 €
Beitrag für Familien ab 4 Kindern seit 01.10.2003 zuvor kein Beitrag
2. Kind im Kiga
20 €
21 €
22 €
22,50 €
23 €
3. Kind im Kiga
-
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-
-
-

Die Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Spitzenverbände für die Jahre 2007/08 und 2008/09 mit einer Erhöhung von ca. 3 % wurden in Schwäbisch Hall nicht weitergegeben.

Mit Schreiben vom 16.03.2011 hat der Städtetag Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die Kirchen und die kommunalen Landesverbände Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in den Tageseinrichtungen für Kinder für die Jahre 2011/12 und 2012/13 ausgesprochen haben.
Die Empfehlungen sehen eine Anhebung von 2 € vor. Diese Empfehlungen sollen übernommen werden.

In den städtischen Tageseinrichtungen werden bei den Regelbeiträgen, in denen bisher keine Getränke enthalten sind, von den Eltern in teilweise sehr unterschiedlichem Turnus noch Gelder für eben diese Getränkeversorgung der Kinder separat erhoben. Die Summe beträgt im Durchschnitt ca. 3 € pro Kind und Monat. Sowohl um das Angebot zu vereinheitlichen, als auch die Abwicklung zu vereinfachen soll dieses Getränkegeld in Höhe von einheitlich 3 € pro Kind und Monat in den Elternbeitrag mit aufgenommen werden. Sowohl für Eltern als auch für die Stadt ist dies weitgehend kostenneutral.

Die Verwaltung hat im Doppelhaushalt 2012/13 folgende Beitragsanpassung eingestellt:

1. Stufe: Anpassung zum Kindergartenjahr 2011/12 ab 01.04.2012
für das 1. Kind im Kindergarten um 5 € (3+2) von 73 € auf 78 €
für das 2. Kind im Kindergarten um 4 € (3+1) von 46 € auf 50 €
für das 3. Kind im Kindergarten wie bisher 0 €
Familien mit 4 und mehr Kinder in der Familie erhalten weiterhin 50 % Ermäßigung

2. Stufe: Anpassung zum Kindergartenjahr 2012/13 ab 01.09.2012
für das 1. Kind im Kindergarten um 2 € von 78 € auf 80 €
für das 2. Kind im Kindergarten um 1 € von 50 € auf 51 €
für das 3. Kind im Kindergarten wie bisher 0 €
Familien mit vier und mehr Kinder in der Familie erhalten weiterhin 50 % Ermäßigung

In den nachfolgenden weiteren Beiträgen soll keine Erhöhung vorgenommen werden, sondern lediglich zum 01.04.2012 die Getränke mit in den jeweiligen Beitrag aufgenommen werden:

Betreuung bis sechs Std. am Tag
Kinder unter drei Jahren um 3 € von 113 € auf 116 €

Betreuung bis acht Std. am Tag
1. Kind im Kiga um 3 € von 113 € auf 116 €
2. Kind im Kiga um 3 € von 86 € auf 89 €
3. Kind im Kiga um 3 € von 58 € auf 61 €
Kinder unter drei Jahren um 3 € von 192 € auf 195 €

Krippenbetreuung
sechs Stunden an drei Tagen um 3 € von 135 € auf 138 €
sechs Stunden an fünf Tagen um 3 € von 225 € auf 228 €


Stadtrat Huppenbauer hält die Anpassung der Elternbeiträge sowie die Aufnahme des Getränkegeldes für das falsche Signal. Nach Ansicht seiner Fraktion soll vorschulische Betreuung, Erziehung und Bildung beitragsfrei erfolgen.

Beschluss:

  1. Abstimmung der Beitragsanpassung mit den freien und den kirchlichen Trägern.
  2. Umsetzung der Beitragsanpassung in der 1. Stufe zum 01.04.2012 und in der 2. Stufe zum 01.09.2012.
  3. Aufnahme des separat erhobenen Getränkegeldes in den Beitrag der Elternbeiträge.

(28 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)

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