§ 150/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Kreisstraße zwischen Gailenkirchen und Untermünkheim-Wittighausen (öffentlich)
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Version vom 14. Oktober 2011, 10:14 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
s. a. GR 30.03.2011
Stadtrat Reber erinnert an die o. g. Straßenübernahme und an deren Sanierung.
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass Landrat Bauer eine Sanierung vor einer Übergabe zugesagt hat. Er bekräftigt nochmals, dass eine Übernahme nur in saniertem Zustand erfolgt.