§ 132 - Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwäbisch Hall-West"; hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wurde in der Zeit vom 06.04.2011 bis 06.05.2011 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt elf Stellungnahmen und von Seiten der Bürgerschaft insgesamt 16 Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägungsergebnisse ist es notwendig den Bebauungsplan erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Belange landwirtschaftlicher Betrieb Manfred Bürk
Durch die Planung ist vorgesehen, dem landwirtschaftlichen Betrieb Bürk ca. 75 % seiner Bewirtschaftungsfläche zu entziehen. Der Betrieb wäre dann in seiner betrieblichen Existenz gefährdet. Herr Bürk, die Untere Landwirtschaftsbehörde sowie der Bauernverband Schwäbisch Hall haben dies im Verfahren geäußert. Zwischenzeitlich konnte mit Herrn Bürk eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass durch die Herausnahme seiner Flurstücke Nr. 2246 und 2680 eine Existenzgefährdung nicht mehr gegeben ist. Dadurch muss der Geltungsbereich angepasst werden und die Entwässerungskonzeption neu überarbeitet, was eine erneute Offenlegung zur Folge hat.

Änderung des Umweltberichts
Aufgrund der Zurücknahme der Flächen des Landwirts Bürk muss der Umweltbericht im Hinblick auf die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz durch das Büro menz+weik neu berechnet werden.

Überprüfung der Sortimentsliste
Die bisher als nicht zulässig festgesetzten zentrenrelevanten Sortimentsgruppen für Einzelhandelsbetriebe für den Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“ bedürfen einer gebietsbezogenen Überprüfung und können nicht wie bisher pauschal in die Festsetzungen übernommen werden. Ein entsprechendes Gutachten wird momentan durch die GMA erarbeitet.

Ergänzung Lärmgutachten
Der Bebauungsplan sieht eine zusätzliche Ausfahrt für die Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH auf die Raibacher Straße im Bereich Heidweg vor. Vor diesem Hintergrund ist das bisherige Lärmschutzgutachten auf die neue Situation hin zu ergänzen. Das Büro Kurz&Fischer wurde damit beauftragt.

Anlage: Lageplan


Oberbürgermeister Pelgrim berichtet von zahlreichen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan, welche - bis auf die Einwendung des Landwirts Manfred Bürk - abwägbar sind. Dieser sieht sich durch die bauplanungsrechtlichen Änderungen in seiner Existenz bedroht. Diese Einwendung ist nach Meinung der Verwaltung nicht abwägbar. Man hat sich letztendlich darauf verständigt Flächen des Landwirts Bürk nördlich und südlich von seinem Hof aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Diese Vorgehensweise fand - auch vom Landwirt Bürk selbst - Zustimmung, welcher seinen Einspruch zurückgenommen hat.

Durch die Herausnahme der beiden Grundstücke ist es nun erforderlich, einen erneuten Auslegungsbeschluss vorzunehmen. Hierbei bleiben alle anderen Anregungen und Bedenken zur vorgelegten Planung erhalten. Sie werden Gegenstand der weiteren Behandlungen und Beratungen und werden mit einem Abwägungsvorschlag beim endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0183-01
Der B-Plan Nr. 0183-01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros mquadrat vom 15.07.2011 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros mquadtrat vom 15.07.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0183-01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(31 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)

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