§ 5 - Bau einer Lärmschutzwand in Breitenstein (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s.a. BPA 18.07.2011 (nö)

Seit Jahren wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Teilorts Breitenstein die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Ostumfahrung gewünscht. Mit der Fertigstellung des Haller Teilstücks der Ostumfahrung hat die Straße erheblich an Bedeutung gewonnen. Die prognostizierte Belastung des Straßenzuges ist zwar zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erreicht, jedoch ist objektiv festzustellen, dass die Lärmbelastungen in erheblichem Maße zugenommen haben.

Bislang konnte das Vorhaben nicht realisiert werden, da verschiedene eigentumsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung geschaffen werden mussten. Nunmehr ist es gelungen, den Grunderwerb vollständig durchzuführen. Im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen wurden von den Eigentümerinnen und Eigentümern verschiedene Wünsche im Hinblick auf die längenmäßige Ausdehnung der Wand formuliert und zur Bedingung gemacht. Die Gesamtlänge der Wand ist daher von ca. 295 auf 340 Meter gewachsen. Die Höhe der Wand soll ca. 2,5 Meter entsprechend dem Lärmgutachten betragen. In Teilbereichen werden Fensteröffnungen aus bruchsicherem Glas gewünscht.

Die Ausführungsplanung ist noch nicht erfolgt. Der Sitzungsvorlage liegt die Abbildung einer Systemwand, die am Markt erhältlich ist, bei. Auf der Grundlage der bekannten Preise dieser Systemwand hat die Verwaltung ein Gesamtkostenvolumen von etwa 220.000,- € ermittelt.

Zum weiteren Verfahren ist es erforderlich, dass der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss über die Herstellung der Lärmschutzwand in Breitenstein fasst. Die Mittel hierfür sind außerplanmäßig bereitzustellen.
Anlage 1: Abbildung einer Systemwand

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer Lärmschutzwand in Breitenstein an der Ostumfahrung im Grundsatz zu. Die Verwaltung wird beauftragt die weitere Planung zu erstellen und das Projekt öffentlich auszuschreiben. Die Arbeitsvergabe soll im September 2011 erfolgen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 220.000,- € (HHStelle 6300-950000.0501) werden außerplanmäßig bereitgestellt.

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