§ 129 - Neubau der Feuerwache Ost und West; hier: Vorstellung der Planung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Grundlage für die Neubauplanungen der Feuerwachen im Schwäbisch Haller Osten und Westen bildet der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall.
Im November 2008 wurde dieses Basiswerk dem Gemeinderat vorgestellt. In dem einstimmig gefassten Grundsatzbeschluss wurde den darin erarbeiteten Konzeptionen zugestimmt und die Verwaltung erhielt den Auftrag, unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen und der damit verbundenen Einsparungen bzw. Veräusserungserlösen und Zuschussmöglichkeiten eine abgestimmte Planung bzw. Kostenrechnung vorzulegen.

In intensiven Abstimmungsrunden zwischen der Feuerwehr, dem Fachbereich Planen und Bauen und der Verwaltungsspitze wurden in den Jahren 2009 und 2010 konkrete Raumprogramme und Bauplanungen in verschiedenen Varianten entwickelt und optimiert. Zu Jahresbeginn 2011 wurde der Fachbereich Revision/Baucontrolling beteiligt, um das Raumkonzept im Vorentwurfsstadium auf Optimierungs- und Einsparpotentiale zu untersuchen. Die Flächen konnten in weiteren Planungsrunden nochmals reduziert werden.

Feuerwache im Haller Osten
Den baulichen Schwerpunkt bildet dabei die Feuerwache im Solpark im Bereich des Flugplatz-Towers mit Anbindung an die neue Ostumfahrung. Hier befinden sich neben dem größeren Teil der Fahrzeughallen die zentralen Werkstätten, die Funkeinsatzzentrale und die Büroräume für die hauptamtlichen Kräfte sowie die Atemschutzübungsstrecke, die an den zentralen Werkstätten angeschlossen ist. Daneben wird ein Übungshof und ein Übungsturm, auf dem überörtliche Schulungen und Ausbildungen stattfinden, errichtet. Diese Ausbildungsanlagen werden neben der Förderung für die Grundausstattung zusätzlich gefördert.
Im Obergeschoss befinden sich die Schulungsräume und der Saal.
Die Gebäudestruktur ist aus Gründen der Baukostenoptimierung in drei Baukörper gegliedert. Eingeschossige, kostengünstige Hallenbauten für die Einstellplätze der Einsatzfahrzeuge und die Werkstattbereiche einerseits und ein zweigeschossiges Gebäude für die Übungsstrecke, die Schulungsräume, Sanitäranlagen und den Saal. Diese modulare Bauweise wird genauso in der Wache im Haller Westen angewandt.

Dabei wurde auch die zukünftige Entwicklungsmöglichkeit für weitere Einsatzfahrzeuge berücksichtigt. Die Fahrzeughalle und die Lagerhalle sind so angeordnet, dass sie leicht erweiterbar sind.


Die Feuerwache im Haller Westen
Die gesamte Anlage wurde ebenfalls in die eingeschossige Fahrzeughalle und die zweigeschossigen Bereiche für die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr mit entsprechenden Umkleide- und Sanitärräumen gegliedert.
Waschhalle und zugehörige Lagerbereiche sind jeweils für optimale Einsatzbedingungen an beiden Wachen vorgesehen. Die Pläne werden in der Sitzung ausführlich erläutert. An beiden Standorten können die Gebäude an die Fernwärme angeschlossen werden. Die Dachflächen werden für den Einsatz von Fotovoltaikanlagen ausgelegt.


Beteiligung des Baucontrollings
Auf Initiative des FB Revision wurde das Baucontrolling ab 2011 beteiligt.
In mehreren Optimierungsrunden konnten noch Flächenreduzierungen vorgenommen werden. Die folgenden Nutzungsbereiche wurden dabei in Form eines Kompromisses reduziert:

  • Fahrzeughallen: Hier wurden Hallenbreiten und Abstandsflächen reduziert.
  • Seminarräume und Saal: Der Saal wurde verkleinert und auch teilbar für unterschiedliche Nutzungen ausgestaltet.
  • Büroflächen und Umkleideflächen konnten reduziert werden, Werkstätten und Lager wurden durch günstigere Anordnung zueinander ebenfalls verkleinert.

Dies führte zu einer Flächeneinsparung von 417m², dies entspricht über 12 %.
Im Osten beträgt die Nutzfläche 3.020 m² und im Westen ca. 1.450 m².

Ferner wurden die Raumhöhen (ausgenommen die Fahrzeughallen) auf 3,00 m reduziert. Der FB Revision hat vieles hinterfragt und optimiert. Dies hat in der Folge zu Flächenreduzierungen geführt, ohne dass die Einsatzfähigkeit bzw. Funktionalität leidet.

Baukosten, Fördermittel und weitere Einnahmen
Zum jetzigen Planungsstand (Vorentwurfsphase) belaufen sich die Kostenschätzungen für die Gesamtbaukosten einschl. Nebenkosten und Außenanlagen und Ausstattung für die Wache im Westen auf ca. 3,4 Mio. € und für die Wache im Osten auf ca. 7,6 Mio. € (ohne gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb).
Die Fördermittel werden auf ca. 1,55 Mio. € Zuschuss einschl. der Förderung der zentralen Atemschutzwerkstätten und der Ausstattung beziffert. Für den Verkauf der alten Feuerwache werden zusätzlich 445.000 € angesetzt, so dass Einnahmen von insgesamt ca. 2 Mio. € zu erwarten sind. Die Veräußerungserlöse für die freiwerdenden Immobilien in den Ortschaften können derzeit noch nicht beziffert werden.

Zeitplan und weiteres Vorgehen
Die Zeitplanung sieht vor, dass die nun vorliegenden Planungen weiter detailliert werden und genehmigungsfähige Pläne, sowie die Kostenberechnung nach DIN 276 dem Gemeinderat im Herbst vorgelegt werden kann. Auf Anregung des FB Revision werden dabei auch die Folgekosten (spätere lfd.Betriebskosten) aufgeführt sowie Standardverbesserungen gegenüber dem Status Quo bzw. über gesetzl. techn. Mindestanforderungen hinausgehend aufgezeigt. Die Ausführungsplanung würde noch in 2011 erstellt werden, erste Ausschreibungen im Frühjahr 2012, Baubeginn Mitte 2012, Umzug der Feuerwehren frühestens Ende 2013.

Um die Ausstattungsplanung und die Kostenplanung weiter konkretisieren zu können, schlägt der Fachbereich Planen und Bauen vor, aus den verfügbaren Mitteln für die erste Planungsrate im Jahr 2011 in Höhe von 100.000 € für die feuerwehrspezifischen Ausstattungen und die haustechnischen Anlagen Fachplaner zu beauftragen. In der weiteren Planungsstufe werden Gebäude und Anlagentechnik gemeinsam mit dem Energiebeauftragten im Blick auf Einsparpotentiale bearbeitet.
Vom Fachbereich Revision wird empfohlen, die Planung und die Bauabwicklung beim Fachbereich 60, der Abteilung Hochbau, zu belassen.

Anlage 1: Skizzen Feuerwache Ost

Anlage 2: Skizze Feuerwache West


Oberbürgermeister Pelgrim umreißt den aktuellen Stand der Planungen im Bereich der Feuerwehr:

  • Ausarbeitung und Beschluss über den Brandschutzbedarfsplan
  • Vorstellung des Brandschutzbedarfsplans beim Innenministerium zusammen mit dem Kreisbrandmeister
  • Wohlwollende Aufnahme seitens des Innenministeriums
  • Herausarbeiten der Standorte West (nähe Werkhof) und Ost (Solpark)

Als Endpunkt bei der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans geht es nun um die Ausarbeitung der Raumplanung. Im Osten soll sich der Schwerpunkt der Feuerwehr (auch überörtlich) befinden. Der Kostenaufwand beträgt ca. 11 Mio. €. In mehreren Planungsrunden wurde auch der Fachbereich Revision sowie die Ehrenamtlichen mit einbezogen. Auch die Fahrzeugbeschaffungen der letzten Jahre sind auf die hier vorgelegte Planung abgestimmt.

Oberbürgermeister Pelgrim bezeichnet dieses Thema von hohem öffentlichen Interesse und bittet im Interesse der Sicherheit der Menschen in dieser Stadt den Gemeinderat zuzustimmen.

Stadtrat Unser hätte sich aufgrund der hohen gestalterischen Qualität der umliegenden Gewerbebetriebe die Auslobung eines Architektenwettbewerbs gewünscht.

Für Stadtrat Vogt kommt dieser Vorschlag eines Architektenwettbewerbs überraschend. Einen Ideenwettbewerb als Alternative zu der vorgelegten Planung hält er für sinnvoll.

Stadtrat Baumann bezeichnet die Feuerwehr als „Tafelsilber“ einer Gemeinde und möchte sie auch entsprechend behandelt wissen.

Stadtrat Härtig rückt die Anwohnerinnen und Anwohner Heimbachs ins Blickfeld. Er möchte, dass deren Interesse in Form eines Lärmschutzwalls gewahrt wird.

Stadtrat Kaiser möchte wissen, was aus der Einbindung der umliegenden Gemeinden im Feuerwehrwesen geworden ist. Ist eine eventuelle Kooperation bei den vorliegenden Planungen berücksichtigt?

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass z. B. Michelfeld nicht von Schwäbisch Hall aus abgedeckt werden kann, da eine Erreichbarkeit innerhalb der 8 Minuten-Grenze auf der gesamten Gemarkung Michelfeld nicht gehalten werden kann. Bei der Frage der Zusammenarbeit kann es in Michelfeld nur noch um die Dimensionierung bzw. die Örtlichkeit gehen. Seitens der Stadt Schwäbisch Hall ist eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf jeden Fall vorhanden. Hinsichtlich des Vorschlags eines Architektenwettbewerbs merkt Oberbürgermeister Pelgrim an, dass es sich momentan nur um einen Realisierungsentwurf handelt. Aufgrund der bisher umgesetzten Bauten (Aula SZO, Mensa SZW, Umbau Fachhochschule) seitens der städtischen Hochbau-Abteilung hält er deren Personal und insbesondere die Leitung für absolut geeignet eine ansprechende und funktionelle Planung im Bereich der Feuerwehr auszuarbeiten.

Abteilungsleiter Hochbau Koch traut sich eine ansprechende Gestaltung der beiden Feuerwachen zu. Er erläutert, dass er bisher von innen nach außen geplant hat um der Funktionalität entsprechenden Raum zu geben. Die Außenhülle ist Gestaltungssache und kann durchaus noch Veränderungen unterzogen werden.

Auch Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann rät von einem Architektenwettbewerb ab, da dies nicht das geeignete Mittel ist, eine Feuerwache zu planen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bekräftigt den Vorschlag von Stadtrat Unser nach einem Architektenwettbewerb. Angesichts des großen Bauvolumens in Höhe von 11 Mio. € hält er diese Maßnahme für gerechtfertigt.

Stadtbrandmeister Damm bittet vehement von einem Architektenwettbewerb abzusehen, da er hierbei die Funktionalität in Gefahr sieht. Er hat in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Hochbau-Abteilung einen guten und verlässlichen Partner, der die Vorschläge und Anregungen aus der Praxis jederzeit aufgreift.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt nimmt Bezug auf die Gestaltung des ZOB-Dachs. Diese gelungene Umsetzung nimmt er zum Anlass, für die Feuerwachen ebenfalls einen Architektenwettbewerb zu veranlassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Planungsstand zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellte Planung bis zur Realisierungsreife weiter zu entwickeln und im Herbst die Bauplanung mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 dem Gremium nochmals vorzustellen.
(einstimmig - 36 -)

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