§ 119 - Bebauungsplan "Stadtheide - Sondergebiet Einzelhandel"; hier: Information zum Verfahrensstand (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0181-01/05 „Stadtheide - Sondergebiet Einzelhandel“ in Schwäbisch Hall soll den rechtlichen Rahmen für den Neubau eines Einkaufsmarktes der Kaufland Stiftung & Co. KG, als Ersatz für den bestehenden Einkaufsmarkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Steinbeisweg, schaffen.

Derzeit findet die Frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung bis 22.07.2011 und die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.

Bis zum Redaktionsschluss lagen keinerlei Bedenken oder Anregungen vor.

Die Kaufland Stiftung & Co. KG hat einen sehr ehrgeizigen Bauzeitenplan und möchte den Neubau noch im Herbst diesen Jahres beginnen, dazu ist jedoch ein abgeschlossenes Bebauungsplanverfahren erforderlich. Die Verwaltung würde dies gerne unterstützen und in der Sommerpause bereits den nächsten Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung durchführen. Dazu ist ein Auslegungsbeschluss des Gemeinderates in der Sitzung am 27.07.2011 erforderlich. Aufgrund der noch laufenden Frühzeitigen Beteiligungen ist eine Vorberatung eventuell noch eingehender Anregungen und Bedenken dann jedoch im BPA nicht möglich.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan mit den dann vorliegenden Ergebnissen der Frühzeitigen Beteiligungen dem Gemeinderat in der Sitzung am 27.07.2011, ohne Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss, zur Entscheidung vorzulegen.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim konkretisiert das Thema. Hier erfolgt eine Verlagerung des Kauflands in einen Nachbarstandort.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ergänzt, dass nur noch die Stellungnahme des Regionalverbandes fehlt. Noch in dieser Woche wird es ein Abstimmungsgespräch mit dem Regionalverband geben.

Stadtrat Vogt hinterfragt die künftige Nutzung des Altgeländes.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den rechtlichen Rahmen. Die zulässige Nutzung ist im Bebauungsplan festgeschrieben. Die künftige Nutzung wird eine gewerbliche sein, innenstadtrelevantes Sortiment einschließlich Lebensmittelhandel sind ausgeschlossen. Nach heutigem Stand der Dinge würde ein Neubau des Kauflands an dieser Stelle nicht genehmigt. Es gelten jedoch die Regeln des Bestandsschutzes.

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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