§ 115 - Kreisverkehr Heilbronner Straße/ Diakausfahrt/ Auwiesenstraße; hier: Vorstellung der Planungen durch Herrn Kiestinger, Büro Mörgenthaler Ingenieure aus Öhringen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Dipl.-Ing. Kiestinger, Büro Mörgenthaler Ingenieure, erläutert den derzeitigen Planungsstand. Durch den neuen Kreisverkehr werden sowohl die Auwiesenstraße als auch die Zufahrt zum Diak-Parkhaus angeschlossen. Es erfolgt die Anbindung der neuen Parkplätze im nächsten Jahr. Darüber hinaus wird die Ortsdurchfahrt Gelbingen unter Einsatz von GVFG-Fördermitteln saniert und mit einer neuen Fahrbahndecke versehen.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ergänzt, dass das RP angeboten hat, im Rahmen der Baumaßnahme einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg bis nach Gelbingen zu fördern. Dies dient in der Bauphase dazu, den Verkehr der Rettungsfahrzeuge aufrecht zu erhalten.

Dipl.-Ing. Kiestinger führt zum Bauablauf aus: 2/3 der Baumaßnahme des Kreisverkehrs können ohne Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der B 19 stattfinden. Die anderen Bauabschnitte finden jeweils hälftig statt, so dass der Verkehr in einer Fahrtrichtung aufrecht erhalten werden kann. Die Auffahrt zum Diak erfolgt künftig im Begegnungsverkehr. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass die Zufahrt zum Parkhaus Diak aufrecht erhalten werden kann. Dies geschieht über Verkehrsregelungen über die Stammhausstraße/ Diakoniestraße. Bei Einziehung des Deckenbelags der OD Gelbingen wird es zwei Tage zu einer Vollsperrung kommen.

Stadtrat Dr. Pfisterer erinnert an die Kostenschätzung vor ca. ½ Jahr. Diese lag bei 420.000 €, Fördermittel 180.000 €.

Dipl.-Ing. Kiestinger bestätigt diese Kosten, jedoch sind in der jetzigen Lösung Mehraufwendungen beinhaltet (Auwiesenstraße, Erschließung Ersatzparkplätze, Auffahrt Diak). Der Eigenanteil für den Kreisverkehr beträgt ca. 260.000 - 270.000 €. Die Aufwendungen für städtische Leistungen im Bereich des Anschlusses der Auwiesenstraße und des Anschlusses der Parkplätze belaufen sich auf ca. 500.000 - 600.000 €.

Stadträtin Herrmann bezieht sich auf die Presseberichte bezügl. des Neubaus Diak. Sie fragt sich, ob es derzeit sinnvoll ist, weiterzuplanen. Ferner möchte sie wissen, ob die OD Gelbingen eine Verkehrsberuhigung erfährt.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht diesem. Der Neubau und der Standort des Diaks wurden nie in Frage gestellt. Bei der OD Gelbingen handelt es sich um eine Bundesstraße, dies wird auch so bleiben. Eine Verkehrsberuhigung ist nicht möglich.

Stadtrat Weber fragt, ob die Planungen mit dem Diak abgesprochen wurden.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann berichtet von einer engen Kooperation bezüglich der Planung der Verkehrssysteme mit dem Diak. Alle Maßnahmen sind abgestimmt.

Weiter fragt Stadtrat Weber,ob sich das Diak nicht an den Kosten beteiligt.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann verweist auf die GVFG-Fördermittel.

Dipl.-Ing. Kiestinger verweist auf die Aufrechnung von Flächen mit dem Diak.

Stadtrat Baumann hält die vorgelegte Planung des Kreisverkehrs für nicht ideal.

Dipl.-Ing. Kiestinger erläutert, dass andere Möglichkeiten aus Kostengründen ausgeschieden sind.

Stadtrat Baumann möchte die Größe des Kreisverkehrs wissen.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann berichtet von einem bisherigen Durchmesser der Kreisverkehre, z. B. in Hessental, von 32 - 34 m; die hier vorliegende Planung sieht einen Durchmesser von 40 m vor.

Stadtrat Sakellariou bittet, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderats um eine genaue Kostenaufstellung.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst die Maßnahme wie folgt zusammen:
Die Baumaßnahme ist auch für das Diak, aber vor allem für die Verbesserung und Gewährleistung der Sicherheit für den Rettungsdienst. Damit dient die Maßnahme allen Einwohnerinnen und Einwohnern Schwäbisch Halls und darüber hinaus. Eine Kostenbeteiligung des Diaks hält er für nicht gerechtfertigt, da Begünstigte eindeutig die Öffentlichkeit ist. Er möchte mit dieser Maßnahme außerdem günstige Voraussetzungen schaffen um die Baustelle Diak so gut wie möglich zu bewältigen. Er weist nochmals darauf hin, dass die Maßnahme über das Entflechtungsgesetz Zuschüsse erfährt. Der Beschluss über diese Maßnahme soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderats erfolgen.

Anlage: Lageplan (wg. Datenmenge online nicht vorhanden)

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