§ 114/2 - Fragestunde: Lappeenranta-Steg/Salinenstraße; hier: Verkehrsgeländer zur Sicherung des Schulweges - Antwort an StR Neidhardt; Anfrage BPA 11.04.11 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Anfrage siehe BPA 11.04.2011

Der Fachbereich Planen und Bauen hat die Situation vor Ort gemeinsam mit der Verkehrsbehörde überprüft. Dabei musste leider festgestellt werden, dass die von Ihnen angeregten Verkehrsgeländer dort nicht angebracht werden können, weil nicht der notwendige Raum vorhanden ist. Unabhängig davon sind jedoch dort auch keine ganz außergewöhnlichen Gefahren festzustellen. Der Zebrastreifen ist für alle Verkehrsteilnehmer von weitem sichtbar und die Salinenstraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Insofern ist auch unter Berücksichtigung der besonderen Belange des Schulweges aus Sicht der Fachverwaltungen hinreichend Vorsorge getroffen worden.

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