§ 109 - Ganztagesschule Breitenstein (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Grundschule Breitenstein hat im März 2009 einen Antrag auf Genehmigung eines offenen Ganztagesbetriebes gestellt. Die schulischen Gremien unterstützten diesen Antrag. Der VFA hat den damaligen Antrag auf Einrichtung eines Ganztagesbetriebes an der Grundschule Breitenstein in seiner Sitzung am 18.01.2010, § 10, aufgrund des anstehenden Schulentwicklungsplanes und der bis dahin geltenden nur prozentualen Genehmigungen von Ganztagesschulen durch das Land zurückgestellt. Eine Unterstützung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wurde zugesagt. Diese wird auch bereits gewährt.

An der Grundschule Breitenstein finden mittlerweile täglich Angebote bis 15:20 Uhr statt. Ein warmes Mittagessen wird ebenfalls täglich angeboten. Damit ist ein Ganztagesbetrieb bereits jetzt gewährleistet.

Teilnehmende an der Verlässlichen Grundschule incl. Mittagessen im Schuljahr 2010/2011:

Montag
12
Dienstag
23
Mittwoch
30
Donnerstag
25
Freitag
3


Das Mittagessen wird von der Firma Meyer Menü aus Heilbronn geliefert.

Für die Mittagessensversorgung wurden die Räumlichkeiten mit der Außenklasse Sonnenhof getauscht, so dass für das Essen nun ein großer Raum mit Küchenzeile zur Verfügung steht. Dieser Raum wird auch bei den Nachmittagsangeboten genutzt. Die Außenklasse des Sonnenhofes befindet sich nun in einem ehemaligen Klassenzimmer (siehe Lageplan)

Mit der Genehmigung zum Ganztagesbetrieb erhält die Schule zusätzliche Lehrerdeputatsstunden (derzeit 4, soll auf 6 Wochenstunden je Ganztagesgruppe erhöht werden).

Die finanzielle Unterstützung wird nach den Richtlinien der Stadt (Betreuungsschlüssel 1: 25 + Einsatz von Küchenkräften), analog zu den Ganztagesgrundschulen Rollhof, Steinbach und am Langen Graben, gewährt. Die Betreuung im Mittagsgürtel übernimmt bisher der Förderverein der Grundschule Breitenstein. Dieser erhält für diese Maßnahme einen Zuschuss von der Stadt. Der Förderverein hat jedoch angekündigt, dass sie diese Dienstleistung künftig nicht mehr übernehmen können. Deshalb ist eine Vergabe der Betreuungsleistungen bereits zum Schuljahr 2011/2012 zwingend erforderlich. Die Kosten belaufen sich nach der Grundlage der jetzigen Betreuungsleistungen bei einer Vergabe auf ca. 19.000 €/Jahr (einmalig kommen ca. 1.200 € für die Personalbeschaffung und Planung hinzu). Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 12.900 €. Der tatsächliche Aufwand beträgt demnach ca. 6.100 €.

Die Grundschule Breitenstein verfügt über sehr wenige Räume. Der Lehrmittelraum ist viel zu klein und für die Betreuung sind weitere Räume notwendig. Ein Besprechungsraum für Elterngespräche etc. und ein Sekretariat sind ebenfalls nicht vorhanden. Um diese Raumdefizite zu verringern, wird die Umnutzung der Hausmeisterwohnung zu Betreuungsräumen empfohlen. Mit kleinen Renovierungsmaßnahmen können die Räume sehr gut für die Schule und Betreuung genutzt werden.

Der Ortschaftsrat wurde in der Sitzung vom 24.05.2011 über das Vorhaben informiert.

Anlage 1: Schreiben der Grundschule Breitenstein

Anlage 2: Konzept Ganztagesschule

Anlage 3: Lagepläne


Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklungszahlen keine Grundschule im Stadtgebiet gefährdet ist. Er möchte die Schulen zum Ganztagesbetrieb ermutigen. Die finanziellen Aufwendungen hierfür sind überschaubar.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hält die Ganztagesbetreuung für eine aktuelles Thema, insbesondere für Berufstätige.

Stadtrat Kaiser erinnert daran, dass früher eine andere Konzeption (Konzentration an bestimmten Schulen) verfolgt wurde. Nachdem der Ganztagesbetrieb vor Ort gewünscht wird und die finanziellen Aufwendungen vertretbar sind, stimmt seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zu.

Beschluss:

  1. Der Einführung der offenen Ganztagesschule an der Grundschule in Breitenstein zum Schuljahr 2012/2013 wird zugestimmt.
  2. Einer Vergabe der Betreuungsleistungen ab dem Schuljahr 2011/2012 wird zugestimmt. Die notwendigen Haushaltsmittel für das Jahr 2011 stehen zur Verfügung.
  3. Die Hausmeisterwohnung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgelöst und die Räume der Schule zur Verfügung gestellt.

(einstimmig - 32 -)

Meine Werkzeuge