§ 4/2 - Bebauungsplan "Solpark - 2. Änderung, Hans-Georg-Albrecht-Weg; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss sowie Ergänzung des Flächennutzungsplans, 8. Fortschreibung (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 06.06.2011


Der Bebauungsplan Nr. 0313 – 01/16 „Solpark – 2. Änderung Hans-Georg-Albrecht- Weg“ in Schwäbisch Hall – Hessental wurde in der Zeit vom 31.03.2011 bis 02.05.2011 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurde als Träger öffentlicher Belange das Landratsamt Schwäbisch Hall über die Planung informiert.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen ein.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall teilte mit, dass die Planung, die Ergebnisse der Vorbesprechungen berücksichtigt, formuliert jedoch noch zwei weitere Hinweise.

Die unter Pkt. 7.2 des Textteiles zum Bebauungsplan gemachten Ausführungen, dass auf die notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen auf den Umweltbericht verwiesen wird, hält die Untere Naturschutzbehörde nicht für ausreichend und bittet um die Aufnahme der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen in den Textteil des Bebauungsplanes.

Abwägungsvorschlag:

Die notwendigen Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes werden in den Textteil des Bebauungsplanes aufgenommen. Der ergänzende Textteil lautet:

6. Private Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)
Die im Planteil dargestellten privaten Grünflächen dienen als Pufferzone. Sie sind als Magere Wiese mittlerer Standorte zu erhalten. Außerdem sind die Binsenbestände in diesem Bereich zu erhalten. (Minderungsmaßnahme Nr. 2 nach Kap. 13.4 Umweltbericht).
...
7.2 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Die Bauarbeiten sollen außerhalb der Fortpflanzungszeiten der Feldlerche (August-Februar) erfolgen. (Nr.1, Plannummer 1.2, Umweltbericht)

Erhalt von Teilflächen der bestehenden Ausgleichsfläche entlang der Zufahrt zum Tafelberg sowie des Wassergrabens.(Nr.2, Plannummer 1.2, Umweltbericht)

Die gesamte Fläche ist extensiv mit Schafen zu beweiden. (Nr.3, Plannummer 1.2, Umweltbericht)

Es sind im westlichen Pufferstreifen kleine Tümpel mit einer maximalen Wassertiefe von 50 cm anzulegen und dauerhaft zu erhalten. (Nr.4, Plannummer 1.2, Umweltbericht)

7.3 Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen

Die im Planteil dargestellten privaten Grünflächen dienen als Pufferzone. Sie sind als Magere Wiese mittlerer Standorte zu erhalten. Außerdem sind die Binsenbestände in diesem Bereich zu erhalten. (Minderungsmaßnahme Nr. 2 nach Kap. 13.4, Umweltbericht).

Zusätzlich werden dem Geltungsbereich planexterne Ausgleichsmaßnahmen nach § 9 (1a) BauGB zugeordnet. Die Maßnahmen sowie die hierfür festgesetzten Flächen sind im Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung in Kapitel 11 und 12 beschrieben sowie in den Plänen 1.3 und 1.4 dargestellt.“

Außerdem wurde mit den Stadtwerken vereinbart, dass für die im direkten Umfeld des Plangebietes brütende Feldlerche, in den beiden auf die Errichtung der Anlage folgenden Brut­perioden, ein Monitoring durchzuführen ist.

In Ihrer Stellungnahme hat die Untere Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, dass die planexternen Maßnahmen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert werden müssen.

Abwägungsvorschlag:

Die notwendigen planexternen Ausgleichsmaßnahmen werden von den Stadtwerken auf eigenen Flächen der Stadtwerke bei Weckrieden und in der Stadtheide durchgeführt. Hierüber wurde inzwischen ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt Schwäbisch Hall und Stadtwerken Schwäbisch Hall geschlossen. Auch der notwendige öffentliche-rechtliche Vertrag zwischen Stadt Schwäbisch Hall und Landratsamt liegt bereits unterschrieben vor.

Anzumerken ist noch, dass Einvernehmen mit dem Landratsamt besteht, dass keine weiteren CEF-Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für die Gelbbauchunke erforderlich sind, da die Gelbbauchunke im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Fläche des Bebauungsplanes ist in der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als SO Verkehrslandeplatz ausgewiesen. Im Rahmen der 8. Fortschreibung des FNP soll die Fläche als SO Erneuerbare Energie dargestellt werden.

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Der Textteil wird entsprechend durch Deckblatt ergänzt.

1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 8. Fortschreibung

Das Plangebiet des o.g. Bebauungsplanes soll, als Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ dargestellt, in das Verfahren zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.

2. Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0313-01/16 „Solpark - 2. Änderung Hans-Georg- Albrecht- Weg““

Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/16 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen im M 1:500 vom 07.02.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begründung.

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