§ 98 - Bebauungsplan "Solpark - 2. Änderung, Hans-Georg-Albrecht-Weg"; hier: Information zum Verfahrensstand (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/16 „Solpark – 2. Änderung Hans-Georg-Albrecht-Weg“ in Schwäbisch Hall Hessental soll den rechtlichen Rahmen für die Erweiterung der bestehenden Solaranlage der Stadtwerke entlang der Ostumgehung ermöglichen. Der Bebauungsplan lag in der Zeit von 31.03.2011 – 02.05.2011 öffentlich aus.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen und Bedenken ein.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes führt in einer schriftlichen Stellungnahme aus, dass die Planung die Ergebnisse der mit dem Landratsamt geführten Vorbesprechungen berücksichtigt, weist jedoch zurecht darauf hin, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen noch in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert werden müssen. Dies ist abschließend momentan noch nicht möglich, da im Plangebiet ein potentielles Vorkommen der Feldlerche, sowie der Gelbbauchunke zu überprüfen ist.

Bei beiden Tierarten handelt es sich um besonders geschützte Tierarten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Ein Vorkommen hätte weitergehende Ausgleichsmaßnahmen zur Folge. Die Kartierung dieser beiden Tierarten ist im April und Mai möglich und wurde auch so mit dem Landratsamt vereinbart. Eine letzte Begehung der beauftragten Fachgutachter ist für diese Woche geplant. Das Gutachten soll dann in der darauf folgenden Woche zum Abschluss gebracht werden. Danach kann der Umfang der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden und vertraglich vereinbart werden.

Den Stadtwerken steht für eine höhere Einspeisevergütung der Solaranlagen nur eine sehr enge Zeitschiene zur Verfügung. Um diese nicht zu gefährden ist ein Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes noch im Juni erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit den dann vorliegenden Ergebnissen dem Gemeinderat in der Sitzung am 29.06.2011 - ohne Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss - zur Entscheidung vorzulegen.

Anlage:Lagepläne


Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein: Aus Sicht der Stadt spricht nichts gegen die Erweiterung der vorhandene Solaranlage, es ist jedoch Voraussetzung, die Planungen zu ergänzen und Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen. Ob dieses Projekt letztendlich realisiert wird, hängt von den wirtschaftlichen Rahmenbedingen (Einspeisungsvergütung) ab.

Stadträtin Herrmann erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. Sie bittet jedoch um rechtzeitige Übersendung der Sitzungsvorlage.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass keine grundsätzlichen Bedenken zur Erweiterung der bestehenden Solaranlage vorgebracht werden.


Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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