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Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Änderung am 22.06.2011 10:20, durch Sigrid Kitterer.)

Aktuelle Version vom 22. Juni 2011, 08:20 Uhr

Sachvortrag:

Stadträtin Niemann erkundigt sich nach der Rechtmäßigkeit der Aufstellung solcher Lärmschutzwände.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass aufgrund der Anhebung von Lärmschutzstandards eine Nutzung nur unter Beachtung der Lärmschutzvorschriften genehmigungsfähig ist. Die genannte Lärmschutzwand soll noch begrünt werden.
Er hofft auf eine temporäre Maßnahme, bei Umsetzung des Weilertunnels soll diese Lärmschutzwand wieder abgebaut werden.

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