§ 1/1 - Bebauungspläne, Salierweg - 2. Änderung - hier: Auslegungsbeschluss - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. Juni 2011, 06:40 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Bereich des Salierwegs ist die, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, letzte unbebaute Restfläche der Kreuzäcker vorhanden. Die Fläche befindet sich in Privateigentum. Für das Gesamtareal wurde Mitte der 80er Jahre eine Überarbeitung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Genehmigung des Bebauungsplanes erfolgte mit Datum vom 30.12.1983. Seitdem wurde der Bebauungsplan nicht umgesetzt.

Im Jahr 2008 wurde eine Veränderungssperre über das Gebiet gelegt, um Flächen für weitere Hochschuleinrichtungen in nächster Nähe zum Hauptstandort am Ziegeleiweg zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wurde ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes gefasst (GR 23.07.2008, § 147).

Da über die endgültige Nutzung der Fläche bis Juni 2010 noch keine Entscheidung getroffen werden konnte, erfolgte die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr (GR 30.06.2010,§ 141) . Sie gilt bis zum 04.08.2011.

Künftig soll die Fläche neben der Nutzung für Hochschuleinrichtungen auch für Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Sondergebiet wird nun im Bebaungsplan festgelegt. Deshalb ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss notwendig. Der Flächenutzungsplan ist parallel anzupassen.

Aus städtebaulicher Sicht ist eine zweigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss verträglich in das Gebiet einzufügen. Straßenbegleitend zum Komberger Weg ist als Übergang zum Gebäudekomplex der Bausparkasse eine dreigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss möglich. Angesichts der überwiegend kleinteiligen Gebäudekuben am Salier- bzw. Giselaweg wird eine offene Bebauung vorgeschlagen. Um dem Rechnung zu tragen sind Gebäudelängen von max. 25,00 m vorgesehen, wobei gläserne Verbindungselement, wie z.B. Stege zur wirtschaftlichen Erschließung der einzelnen Gebäudeteile darüber hinaus möglich sind.

Die Erschließung erfolgt über das vorhandene öffentliche Straßensystem. Die Ver- und Entsorgung ist über das bestehende Leitungssystem gesichert.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1496.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Geländeschnitte mit Darstellung schematischer Bebauung

Beschluss:

  1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 8. Fortschreibung
    Das Plangebiet des o.g. Bebauungsplanes soll, als Sondergebiet „Hochschule und Dienstleistungen“ dargestellt, in das laufende Verfahren zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.
  2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
    A) Bebauungsplan Nr. 0142-01/04 „Bereich Salierweg – 2. Änderung“

    Der B-Plan Nr. 0142-01/04 „Bereich Salierweg - 2. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 05.05.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0142-01/04 „Bereich Salierweg - 2. Änderung“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 05.05.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0142-01/04 „Bereich Salierweg - 2. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
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