2208878/meetingminutes/2243991/paragraph

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Im Jahr 2008 wurde eine Veränderungssperre über das Gebiet gelegt, um Flächen für weitere Hochschuleinrichtungen in nächster Nähe zum Hauptstandort am Ziegeleiweg zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wurde ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes gefasst (GR 23.07.2008, [[31965/meetingminutes/763052/paragraph{{!}}§ 147]]).
 
Im Jahr 2008 wurde eine Veränderungssperre über das Gebiet gelegt, um Flächen für weitere Hochschuleinrichtungen in nächster Nähe zum Hauptstandort am Ziegeleiweg zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wurde ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes gefasst (GR 23.07.2008, [[31965/meetingminutes/763052/paragraph{{!}}§ 147]]).
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Da über die endgültige Nutzung der Fläche bis Juni 2010 noch keine Entscheidung getroffen werden konnte, erfolgte die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr (GR 30.06.2010,[[2141576/meetingminutes/2182171/paragraph{{!}}§ 141]]) . Sie gilt bis zum 04.08.2011.
 
Da über die endgültige Nutzung der Fläche bis Juni 2010 noch keine Entscheidung getroffen werden konnte, erfolgte die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr (GR 30.06.2010,[[2141576/meetingminutes/2182171/paragraph{{!}}§ 141]]) . Sie gilt bis zum 04.08.2011.
  
Künftig soll die Fläche neben der Nutzung für Hochschuleinrichtungen auch für Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Sondergebiet wird nun im Bebaungsplan festgelegt. Deshalb ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss notwendig. Der Flächenutzungsplan ist parallel anzupassen.<br> <br>Aus städtebaulicher Sicht ist eine zweigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss verträglich in das Gebiet einzufügen. Straßenbegleitend zum Komberger Weg ist als Übergang zum Gebäudekomplex der Bausparkasse eine dreigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss möglich. Angesichts der überwiegend kleinteiligen Gebäudekuben am Salier- bzw. Giselaweg wird eine offene Bebauung vorgeschlagen. Um dem Rechnung zu tragen sind Gebäudelängen von max. 25,00 m vorgesehen, wobei gläserne Verbindungselement, wie z.B. Stege zur wirtschaftlichen Erschließung der einzelnen Gebäudeteile darüber hinaus möglich sind.
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Künftig soll die Fläche neben der Nutzung für Hochschuleinrichtungen auch für Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Sondergebiet wird nun im Bebauungsplan festgelegt. Deshalb ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss notwendig. Der Flächennutzungsplan ist parallel anzupassen.<br> <br>Aus städtebaulicher Sicht ist eine zweigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss verträglich in das Gebiet einzufügen. Straßenbegleitend zum Komberger Weg ist als Übergang zum Gebäudekomplex der Bausparkasse eine dreigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss möglich. Angesichts der überwiegend kleinteiligen Gebäudekuben am Salier- bzw. Giselaweg wird eine offene Bebauung vorgeschlagen. Um dem Rechnung zu tragen sind Gebäudelängen von max. 25,00 m vorgesehen, wobei gläserne Verbindungselement, wie z. B. Stege zur wirtschaftlichen Erschließung der einzelnen Gebäudeteile darüber hinaus möglich sind.
  
 
Die Erschließung erfolgt über das vorhandene öffentliche Straßensystem. Die Ver- und Entsorgung ist über das bestehende Leitungssystem gesichert.
 
Die Erschließung erfolgt über das vorhandene öffentliche Straßensystem. Die Ver- und Entsorgung ist über das bestehende Leitungssystem gesichert.
  
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1496.
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Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1496.<br>
  
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:11-133_1.pdf{{!}}Lageplan]]
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:11-133_1.pdf{{!}}Lageplan]]
  
Anlage 2:&nbsp;[[Media:11-133_2.pdf{{!}}Geländeschnitte mit Darstellung schematischer Bebauung]]<br><br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=# <u>Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 8. Fortschreibung</u><br>Das Plangebiet des o.g. Bebauungsplanes soll, als Sondergebiet „Hochschule und Dienstleistungen“ dargestellt, in das laufende Verfahren zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.<br>
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:11-133_2.pdf{{!}}Geländeschnitte mit Darstellung schematischer Bebauung]]<br>
# <u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:<br>A) Bebauungsplan Nr. 0142-01/04 „Bereich Salierweg – 2. Änderung“</u><br>Der B-Plan Nr. 0142-01/04 „Bereich Salierweg - 2. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 05.05.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.<br><br>B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0142-01/04 „Bereich Salierweg - 2. Änderung“<br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 05.05.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0142-01/04 „Bereich Salierweg - 2. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.<br><br>Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Bebauungspläne, Salierweg - 2. Änderung - hier: Auslegungsbeschluss - Vorberatung -|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=16.05.2011|paragraph-template-backlink=2208878/0/meetingminutes|}}
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<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen Neumann</u> erläutert, dass der Aufstellungsbeschluss nur Einrichtungen der Hochschule umfasst. Nachdem es jetzt Nachfragen bezüglich Dienstleistung gegeben hat, möchte er den bisherigen Aufstellungsbeschluss ergänzen.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> fügt hinzu, dass auch studentisches Wohnen ermöglicht werden soll.
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<u>Stadtrat Lindner</u> sieht weiteren Beratungsbedarf in seiner Fraktion. Zum heutigen Zeitpunkt ist ihm eine Stellungnahme nicht möglich.
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<u>Stadtrat Vogt</u> legt sein Augenmerk darauf, dass sich die Fläche im Privateigentum befindet. Der erneute Aufstellungsbeschluss wird erheblichen Widerstand produzieren.<br>Er bittet die Verwaltung darzulegen, warum gerade diese Fläche zum Ausbau der Hochschule benötigt wird, zumal das ehem. Schwend-Areal in den Herrenäckern hierfür erworben wurde und andererseits Fläche im Ziegeleiweg für eine Wohnbebauung verkauft wurde. Auch er ist nicht in der Lage, heute eine endgültige Stellungnahme abzugeben.
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<u>Stadtrat Baumann</u> bittet um Gespräche mit der Eigentümergemeinschaft und '''beantragt''' für heute als auch für die GR-Sitzung am 18.05.2011 eine '''Vertagung''' der Angelegenheit. Er kann sich nicht vorstellen, dass irgendeine Rechtsgrundlage die Verwaltung ermächtigt, in die Rechte der Grundstückseigentümerinnen/ -eigentümer einzugreifen. Er bittet allerdings die gesamte Bevölkerung in ihren Eingaben an den Gemeinderat Maß zu halten und zur Sachlichkeit zurückzukehren. Er bittet die Verwaltung, die Konflikte mit der Eigentümergemeinschaft in Gesprächen auszuräumen und dem Gemeinderat zu berichten.
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<u>Stadträtin Herrmann</u> wird sich dem '''Vertagungsantrag''' der FWV anschließen. Sie bittet die Verwaltung nachzuweisen, ob die Bausparkasse Erweiterungsbedarf hat und ob ein tatsächlicher Bedarf der Hochschule für einen Ausbau gegeben ist (Stichwort: Kauf Herrenäcker/ Verkauf Grundstücksflächen Ziegeleiweg).
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> weist darauf hin, dass es sich noch nicht um einen Satzungsbeschluss handelt. Es steht die Frage im Raum, ob das Verfahren weiter betrieben werden soll. Zur Frage des Verkaufs der Grundstücksflächen im Ziegeleiweg verweist er auf den GR-Beschluss vom 28.07.2010, § 237/5.<br>Zum Bedarf führt er aus, dass die Fläche für zwei weitere Studiengänge im Vollausbau nicht ausreichend ist. Das vorhandene Hochschulgebäude reicht für die Jahre 2011 und 2012, im dritten Jahr ist jedoch die Kapazität nicht mehr ausreichend. Er erinnert außerdem, dass man in Diskussion mit dem Land steht, weitere Studiengänge anzusiedeln, mit dem Ziel insgesamt ca. 1.000 Studienplätze in sieben Studiengängen anzubieten. Für fünf Studiengänge sind ca. 650 Plätze erforderlich, im momentanen Hochschulgebäude befindet sich Platz 500 Studierende.
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<br>Im Einvernehmen wird die o. g. Angelegenheit heute bzw. in der Sitzung des Gemeinderats am 18.05.2011 '''vertagt.'''<br>Die Verwaltung wird mit den Eigentümerinnen/ Eigentümern Gespräche führen und dem Gemeinderat darüber berichten.<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
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[[Category:Index:Studenten|Bebauungsplan "Salierweg - 2. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss (16.05.2011, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2011-05-16]]
 
[[Category:Startdate|2011-05-16]]

Version vom 3. Juni 2011, 06:44 Uhr

Sachvortrag:

Im Bereich des Salierwegs ist die, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, letzte unbebaute Restfläche der Kreuzäcker vorhanden. Die Fläche befindet sich in Privateigentum. Für das Gesamtareal wurde Mitte der 80er Jahre eine Überarbeitung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Genehmigung des Bebauungsplanes erfolgte mit Datum vom 30.12.1983. Seitdem wurde der Bebauungsplan nicht umgesetzt.

Im Jahr 2008 wurde eine Veränderungssperre über das Gebiet gelegt, um Flächen für weitere Hochschuleinrichtungen in nächster Nähe zum Hauptstandort am Ziegeleiweg zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wurde ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes gefasst (GR 23.07.2008, § 147).

Da über die endgültige Nutzung der Fläche bis Juni 2010 noch keine Entscheidung getroffen werden konnte, erfolgte die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr (GR 30.06.2010,§ 141) . Sie gilt bis zum 04.08.2011.

Künftig soll die Fläche neben der Nutzung für Hochschuleinrichtungen auch für Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Sondergebiet wird nun im Bebauungsplan festgelegt. Deshalb ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss notwendig. Der Flächennutzungsplan ist parallel anzupassen.

Aus städtebaulicher Sicht ist eine zweigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss verträglich in das Gebiet einzufügen. Straßenbegleitend zum Komberger Weg ist als Übergang zum Gebäudekomplex der Bausparkasse eine dreigeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss möglich. Angesichts der überwiegend kleinteiligen Gebäudekuben am Salier- bzw. Giselaweg wird eine offene Bebauung vorgeschlagen. Um dem Rechnung zu tragen sind Gebäudelängen von max. 25,00 m vorgesehen, wobei gläserne Verbindungselement, wie z. B. Stege zur wirtschaftlichen Erschließung der einzelnen Gebäudeteile darüber hinaus möglich sind.

Die Erschließung erfolgt über das vorhandene öffentliche Straßensystem. Die Ver- und Entsorgung ist über das bestehende Leitungssystem gesichert.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1496.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Geländeschnitte mit Darstellung schematischer Bebauung


Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann erläutert, dass der Aufstellungsbeschluss nur Einrichtungen der Hochschule umfasst. Nachdem es jetzt Nachfragen bezüglich Dienstleistung gegeben hat, möchte er den bisherigen Aufstellungsbeschluss ergänzen.

Oberbürgermeister Pelgrim fügt hinzu, dass auch studentisches Wohnen ermöglicht werden soll.

Stadtrat Lindner sieht weiteren Beratungsbedarf in seiner Fraktion. Zum heutigen Zeitpunkt ist ihm eine Stellungnahme nicht möglich.

Stadtrat Vogt legt sein Augenmerk darauf, dass sich die Fläche im Privateigentum befindet. Der erneute Aufstellungsbeschluss wird erheblichen Widerstand produzieren.
Er bittet die Verwaltung darzulegen, warum gerade diese Fläche zum Ausbau der Hochschule benötigt wird, zumal das ehem. Schwend-Areal in den Herrenäckern hierfür erworben wurde und andererseits Fläche im Ziegeleiweg für eine Wohnbebauung verkauft wurde. Auch er ist nicht in der Lage, heute eine endgültige Stellungnahme abzugeben.

Stadtrat Baumann bittet um Gespräche mit der Eigentümergemeinschaft und beantragt für heute als auch für die GR-Sitzung am 18.05.2011 eine Vertagung der Angelegenheit. Er kann sich nicht vorstellen, dass irgendeine Rechtsgrundlage die Verwaltung ermächtigt, in die Rechte der Grundstückseigentümerinnen/ -eigentümer einzugreifen. Er bittet allerdings die gesamte Bevölkerung in ihren Eingaben an den Gemeinderat Maß zu halten und zur Sachlichkeit zurückzukehren. Er bittet die Verwaltung, die Konflikte mit der Eigentümergemeinschaft in Gesprächen auszuräumen und dem Gemeinderat zu berichten.

Stadträtin Herrmann wird sich dem Vertagungsantrag der FWV anschließen. Sie bittet die Verwaltung nachzuweisen, ob die Bausparkasse Erweiterungsbedarf hat und ob ein tatsächlicher Bedarf der Hochschule für einen Ausbau gegeben ist (Stichwort: Kauf Herrenäcker/ Verkauf Grundstücksflächen Ziegeleiweg).

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass es sich noch nicht um einen Satzungsbeschluss handelt. Es steht die Frage im Raum, ob das Verfahren weiter betrieben werden soll. Zur Frage des Verkaufs der Grundstücksflächen im Ziegeleiweg verweist er auf den GR-Beschluss vom 28.07.2010, § 237/5.
Zum Bedarf führt er aus, dass die Fläche für zwei weitere Studiengänge im Vollausbau nicht ausreichend ist. Das vorhandene Hochschulgebäude reicht für die Jahre 2011 und 2012, im dritten Jahr ist jedoch die Kapazität nicht mehr ausreichend. Er erinnert außerdem, dass man in Diskussion mit dem Land steht, weitere Studiengänge anzusiedeln, mit dem Ziel insgesamt ca. 1.000 Studienplätze in sieben Studiengängen anzubieten. Für fünf Studiengänge sind ca. 650 Plätze erforderlich, im momentanen Hochschulgebäude befindet sich Platz 500 Studierende.


Im Einvernehmen wird die o. g. Angelegenheit heute bzw. in der Sitzung des Gemeinderats am 18.05.2011 vertagt.
Die Verwaltung wird mit den Eigentümerinnen/ Eigentümern Gespräche führen und dem Gemeinderat darüber berichten.

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