§ 11 - Fragestunde: Behindertenparkplätze in Schwäbisch Hall - Anfrage der SPD, Stadtrat Sakellariou/ Antwort der Verwaltung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

siehe Anfrage der SPD


- Antwort der Verwaltung -

Sehr geehrter Herr Sakellariou,
Ihre Fragen kann ich gerne beantworten.

zu 1. Wie viele Parkplätze für Menschen mit Behinderungen gibt es insgesamt in Schwä­bisch Hall?

Wir haben insgesamt 32 Parkplätze auf öffentlicher Fläche, die mit Zeichen 314 Parkplatz und dem Zusatzzeichen Z 1044-10 - nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbe­hinderung und Blinde – gekennzeichnet sind.

zu 2. Wie häufig werden diese kontrolliert?

Der städtische Vollzugsdienst ist angewiesen bei seinen Kontrollgängen die Behinderten­parkplätze bevorzugt zu kontrollieren. Die Zahl der Kontrollen hängt von den Einsatz­schwerpunkten und der Besetzung ab und kann von 2 bis 3 mal pro Woche bis zu täglich mehrmals variieren.

zu 3. Wie häufig werden Strafzettel wegen unerlaubtem Parken auf Behindertenpark­plätzen verteilt – und mit welchem Erfolg?

Vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden 34 Verwarnungen mit einem Ge­samtbetrag von 1.190,00 € erteilt.

zu 4. Wie ist die zukünftige Verteilung und Zahl von Behindertenparkplätzen im Bereich des Stadtgebietes und nach Fertigstellung des Kocherquartiers geplant?

Im Kocherquartier sind 4 Behindertenparkplätze vorgesehen. Diese werden in den nächs­ten Tagen beschildert und nach Eröffnung zur Nutzung übergeben. An den Stand­orten der übrigen Behindertenparkplätze wird festgehalten oder gegebenenfalls einem wechselnden Bedarf in enger Abstimmung mit den Behindertenverbänden angepasst.

zu 5. Wie verhält es sich mit den Behindertenparkplätzen auf Privatgelände (Handelshof etc.)?

Die Behindertenparkplätze entlang des Steinbeisweges sind öffentlich und werden vom städtischen Vollzugsdienst überwacht. Alle anderen Behindertenparkplätze, die auf Privat­gelände sind und die Kennzeichnung nicht von der Stadt Schwäbisch Hall angeordnet wurde können mangels Wirksamkeit nicht in die Überwachung einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Pelgrim
Oberbürgermeister

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