§ 64 - Lieferung von Schirmplatanen für die Bepflanzung des Vorfeldes am Kocherquartier; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Bepflanzung des Vorfeldes der ehemaligen JVA am Kocherquartier soll in Form eines Platanendaches durchgeführt werden. Die Finanzierung der Pflanzenlieferung soll über Spenden erfolgen. Da das Spendenaufkommen für die Pflanzenlieferung noch nicht ausreicht, muss diese vorfinanziert werden.

Die Baumschule Waller aus Schwäbisch Hall hat die Pflanzenlieferung der 32 Schirmplatanen für einen Bruttopreis von 71.019,20€ angeboten. Haushaltsmittel dafür stehen bei Hausstelle 6152-950000.1002 nicht mehr vollständig zur Verfügung, sondern müssen mit 60.000 € von der Haushaltsstelle 6152-950000.1001 gegenfinanziert werden.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:
Der Auftrag wird an die Baumschule Waller, Schwäbisch Hall zum Angebotspreis von 71.019,20 Euro erteilt.


Auf Nachfrage von Stadtrat Riehle über das Fehlen einer öffentlichen Ausschreibung entgegnet Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann,dass aufgrund des engen Zeitfensters bis zur Eröffnung keine öffentliche Ausschreibung erfolgen konnte.

Das Gremium nimmt von der o. g. Eilentscheidung über die Auftragsvergabe zur Lieferung von Schirmplatanen für das Vorfeld im Kocherquartier zustimmend Kenntnis.

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