§ 7/2 - Bekanntgaben von Eilentscheidungen, hier: Lieferung von Schirmplatanen am Kocherquartier (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Bepflanzung des Vorfeldes der ehemaligen JVA am Kocherquartier soll in Form eines Platanendaches durchgeführt werden. Die Finanzierung der Pflanzenlieferung soll über Spenden erfolgen.. Da das Spendenaufkommen für die Pflanzenlieferung noch nicht ausreicht, muss diese Vorfinanziert werden.

Die Baumschule Waller aus Schwäbisch Hall hat die Pflanzenlieferung der 32 Schirmplatanen für einen Bruttopreis von 71.019,20€ angeboten. Haushaltsmittel dafür stehen bei Hausstelle 6152-950000.1002 nicht mehr vollständig zur Verfügung, sondern müssen mit 60.000€ von der Haushaltsstelle 6152-950000.1001 gegenfinanziert werden.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:

Der Auftrag wird an die Baumschule Waller, Schwäbisch Hall zum Angebotspreis von 71.019,20 Euro erteilt. Schwäbisch Hall, 15.03.2011

gez.

Hermann-Josef Pelgrim

Oberbürgermeister


Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.
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