§ 58 - Schaffung von neuen Stellen im Zusammenhang mit den Maßnahmen für die Bildungsregion sowie der Bundesinitiative "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" (öffentlich)

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Sachvortrag:

Einrichtung der Bildungsregion

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 20.09.2010, § 245, von der Beteiligung der Stadt Schwäbisch Hall am Projekt „Bildungsregion“ zustimmend Kenntnis genommen und die Verwaltung zu weiteren Verhandlungen mit dem Landkreis ermächtigt. Mit Antrag vom 12.11.2010 hat sich die Stadt Schwäbisch Hall stellvertretend für den Landkreis Schwäbisch Hall um die Förderung einer Bildungsregion durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport beworben. Nachdem der Sozial- und Kulturausschuss des Landkreises Schwäbisch Hall am 01.12.2010 beschlossen hat, der Übertragung der Einrichtung der Bildungsregion auf die Stadt Schwäbisch Hall zuzustimmen, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport mit Schreiben vom 15.12.2010 die Förderung der Einrichtung der Bildungsregion bei der Stadt Schwäbisch Hall bewilligt und gleichzeitig eine Mittelzusage für das Jahr 2011 von 45.000,-- Euro gegeben. Voraussetzung für den Zuschuss ist eine entsprechende Co-Finanzierung durch die Stadt Schwäbisch Hall.

Von Seiten der Verwaltung ist beabsichtigt, diese Tätigkeit dem neuen Fachbereich Außerschulische Bildungseinrichtungen zu übertragen und die Büros und die Infrastruktur im neuen Haus der Bildung anzusiedeln. Um mit Bezugsfertigkeit der Büros im Haus der Bildung auch sofort mit Themenschwerpunkt Bildungsregion starten zu können, müssten die dafür notwendigen Stellen baldmöglichst ausgeschrieben werden. Nachdem entsprechende Stellen im Stellenplan der Stadt Schwäbisch Hall nicht vorgesehen sind, müssten diese mit Beschluss des Gemeinderats zusätzlich geschaffen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Tätigkeiten insgesamt eine Stelle notwendig. Es sollte eine 40 %-tige Stelle für Sekretariatstätigkeiten in der Engeltgruppe 5 und eine 60 %-tige Stelle mit einer qualifizierten Fachhochschul- oder Hochschulabsolventin/ einem qualifizierten Fachhochschul- oder Hochschulabsolventen z. B. im Bereich der Sozialpädagogik besetzt werden, was eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 bedeuten würde. Die dafür anfallenden Personalkosten würden pauschaliert Brutto in der Entgeltgruppe 5 - 15.500,-- Euro und in der Entgeltgruppe 9 – 31.500,-- Euro und somit insgesamt ca. 47.000,-- Euro betragen.

Die Verwaltung beantragt zur Einrichtung und Betreuung der Bildungsregion die Schaffung einer Stelle der Entgeltgruppe 5 zu 40 % und einer Stelle der Entgeltgruppe 9 mit 60 % im Stellenplan der Stadt Schwäbisch Hall im Jahr 2011.

Nachdem die Förderung bis zum 31.12.2014 begrenzt ist, sollen auch die entsprechenden Arbeitsverhältnisse bis zum 31.12.2014 befristet werden.


Förderung im Rahmen der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“

Die Stadt Schwäbisch Hall hat einen Antrag an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des o. g. Förderprogramms auf Bewilligung von 2 Halbtagsstellen gestellt.

Das Bundesfamilienministerium stellt insgesamt 400 Mio. Euro zusätzliche Mittel für die frühkindliche Bildung bereit, um rund 4.000 Kindertageseinrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ weiter zu entwickeln.

Durch diese Initiative sollen gezielt Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf, die in Kindertagesstätten betreut werden, in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Nach den Richtlinien des Förderprogrammes erhalten Einrichtungen bis zum Jahr 2014, in denen der Förderbedarf besonders groß ist, die Möglichkeit, eine zusätzliche qualifizierte Fachkraft einzustellen, die die individuelle sprachliche Entwicklung der Kinder auf der Grundlage wissenschaftlicher Konzepte unterstützen und Sprachförderung als Querschnittsaufgabe im Betreuungsalltag verstärken soll. Jeder beteiligten Einrichtung wird aus Bundesmitteln ein Budget in Höhe von 25.000,-- Euro pro Jahr für das zusätzliche Fachpersonal zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung beabsichtigt in den Tageseinrichtungen für Kinder im Heimbach und Hessental jeweils eine 50 %-Stelle im Rahmen des Förderprogrammes zu schaffen. Die zur Verfügung stehenden Gelder sind bezüglich der Personal- und Sachkosten kostendeckend.

Die Besetzung der Stellen erfolgt nur bei einer endgültigen Zusage für eine kostendeckende Förderung durch das Bundesministeriuum für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Die Stellen würden entsprechend dem Förderzeitraum befristet besetzt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Schaffung folgender Stellen im Stellenplan 2011 für die oben aufgeführten Zwecke zu:

1 x 40 % Entgeltgruppe 5
1 x 60 % Entgeltgruppe 9
2 x 50% Entgeltgruppe S 8
(einstimmig - 38 -)

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