§ 1 - Umsetzung des baden-württembergischen Orientierungsplans für Bildung und Erziehung mit dem Handlungskonzept infans, hier: Information und weiteres Vorgehen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Orientierungsplan für die Kindergärten war seit dem Kindergartenjahr 2006/07 in der Erprobungsphase. In einer vom Land und von den Kommunen finanzierten Fortbildungskampagne wurden alle pädagogischen Fachkräfte in Baden-Württemberg mit den Inhalten des Orientierungsplanes vertraut gemacht. Eine Expertengruppe aus Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen, der Fachpraxis, Bildungsexperten aus Kindergärten, Grundschulbereich, Kooperationsbeauftragte haben seit Sommer 2008 an der Weiterentwicklung des Orientierungsplans gearbeitet. Es erfolgte eine sechswöchige Anhörung des Orientierungsplans, die im Juni 2009 zu Ende ging und die vorläufige Neufassung des Orientierungsplanes wurde im Anschluss daran in Stuttgart vorgestellt. Die Eckpunkte des Orientierungsplanes, herausgegeben vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, sind in der Anlage 1 beigefügt.

Aus den Fortbildungen und Auseinandersetzungen mit dem Orientierungsplan wurden von den Fachkräften konkrete Fragen nach der Umsetzung im pädagogischen Alltag gestellt, da der Orientierungsplan zwar beschreibt, wasin den Tageseinrichtungen gemacht werden soll, aber nichtwie. Die Leitungen sind an uns herangetreten, mit der Frage, wie die Inhalte der Fortbildungen, bzw. Aussagen des Orientierungsplanes in den städtischen Tageseinrichtungen umgesetzt werden sollen. Gewünscht wurden konkrete Aussagen und ein gemeinsames Handlungskonzept.

Zur Umsetzung wurde das Handlungskonzept nach infans gewählt, da dieses seit 2002 in Baden-Württemberg von einem Städteverbund in einer Begleitung durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erprobt wurde und von vielen kommunalen, kirchlichen und freien Kindergartenträgern als ein somit erprobtes und anspruchsvolles Handlungskonzept zur Umsetzung der Zielsetzungen des Orientierungsplans Bildung und Erziehung eingeführt worden ist.

Den pädagogischen Fachkräften in den städtischen Einrichtungen wurden seit Januar 2007 Fortbildungen zur Implementierung des Orientierungsplans und zum Handlungskonzept infans angeboten. Die Fortbildungen wurden als Tischvorlage beim BSSK an den Gemeinderat ausgeteilt. Im Februar 2007 wurde in Heilbronn eine Konsultationseinrichtung besucht, die nach infans arbeitet. Von März bis Juni 2009 fanden Auftaktworkshops zur Einführung für das pädagogische Personal statt. Im Oktober 2010 fanden Informationselternabende für Eltern sowie einrichtungsspezifische Elternabende statt. Die Umgestaltung der Räume begann im Dezember 2009.
Die Mitglieder des Gemeinderats wurden eingeladen, sich das pädagogische Handlungskonzept infans in der Praxis vor Ort in den Tageseinrichtungen für Kinder „Hagenbach“ und „Badtorweg“ anzusehen. Dabei wurde der Wunsch geäußert, weitere Informationen aus anderen Einrichtungen (auch Teilorte) zu erhalten.

Zur Sitzung des BSSK am 28.02.2011 wurden jeweils die Leitungen und je zwei Elternvertretungen aus den Tageseinrichtungen Bibersfeld, Gailenkirchen, „Pfiffikus“ (Hessental), „Seeacker“ (Teurershof) sowie Vertretungen des Gesamtelternbeirates eingeladen.

In dieser Sitzung wurde der Tagesablauf der Einrichtung Bibersfeld exemplarisch von der Leiterin Frau Scheuermann und die Aufgaben einer Fachkraft mit Praxisbeispielen aus der Tageseinrichtungen für Kinder Gailenkirchen von der Leiterin Frau Hof erläutert. Die Leitungen der Einrichtungen „Pfiffikus“ und „Seeacker“ stellten ihre Einrichtungen und die Umstellung mit dem Handlungskonzept infans vor. Die Elternbeiräte aus diesen Einrichtungen berichteten aus ihrer Sicht. Dabei wurde deutlich, dass die Einrichtungen den Orientierungsplan mit infans sehr unterschiedlich umsetzen und dass dies mehr oder weniger gut gelungen ist.

Von mehreren Fraktionen wurde beantragt, die Umsetzung des Orientierungsplanes Baden-Württemberg mit dem Handlungskonzept infans auf die öffentliche Tagesordnung des Gemeinderats zu nehmen. Zur Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2011 werden Vertretungen des Gesamtelternbeirates, Elternvertretungen der Einrichtungen „Badtorweg“, Sulzdorf und „Pfiffikus“ anwesend sein. Bei der Einrichtung Seeacker stellt sich durch ihre integrative Arbeit eine besondere Herausforderung zur Umsetzung des Orientierungsplans, weshalb die Trägervertretung des Sonnenhof e.V. eingeladen wurde.

Zum Handlungskonzept infans sind zwei Anträge aus dem Gemeinderat eingegangen:

Antrag der SPD-Fraktion eingegangen am 21.02.2011 (Anlage 2):
„Zum Ende des laufenden Kindergartenjahres wird in allen städtischen Kindertageseinrichtungen eine umfassende Evaluation vorgenommen, in der u.a. die Haltung der Eltern und Erzieher/innen zum neuen Konzept erfragt wird“.

Antwort des Fachbereichs:

Die Verwaltung befürwortet eine externe Evaluation in drei Teilen.

Teil 1 der Evaluation – qualitative Erhebung: Um die Ist-Situation in den Tageseinrichtungen für Kinder zu evaluieren, werden alle Tageseinrichtungen für Kinder noch im Frühjahr 2011 durch eine/n externe/n Fachkraft besucht. Dabei werden nach standardisierten Fragen Gespräche mit den Leiterinnen, dem Team und mit den Eltern geführt.
Diese Befragung wird noch in diesem Kindergartenjahr ausgewertet und einrichtungsspezifische Maßnahmen entwickelt. Diese werden dem Gemeinderat vorgestellt.

Teil 2: Im Rahmen einer Umfrage zum innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement werden durch den Personalrat alle pädagogischen Fachkräfte u.a. speziell zur Umsetzung nach infans befragt.

Die Fragebögen sind bereits verteilt. Die Ergebnisse werden von der Fachhochschule Heilbronn ausgewertet und können noch vor Ende des Kindergartenjahrs dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Teil 3 der Evaluation – quantitative Fragebogenerhebung:
Im neuen Kindergartenjahr wird eine quantitative Erhebung mit Fragebögen bei Eltern und Erzieher/-innen durchgeführt. Diese wird ebenfalls extern erhoben und ausgewertet.

Zu den Fragen der SPD-Gemeinderatsfraktion hat der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales Stellung bezogen. Diese sind als Anlage3 beigefügt.


Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2011 (Anlage 4):

„Abänderung des in den städtischen Kindertageseinrichtungen eingeführten infans Handlungskonzept durch Integration bewährter Erziehungs- und Bildungsformen“.

Antwort des Fachbereichs:

Infans ist ein in vielen Städten bewährtes und erprobtes Handlungskonzept zur Umsetzung des Orientierungsplans.
Blickt man auf die neue Handlungsstrategie 2020 des Landes Baden-Württemberg„kindorientiert-flexibel-verlässlich“, so wird deutlich, dass die Stadt Schwäbisch Hall mit infans bereits die richtige Richtung eingeschlagen hat, auch wenn wir vom Ziel gemeinsamer verbindlicher Bildungsplan für Kindertageseinrichtung und Schule im „Bildungshaus“ (Kindertageseinrichtung und Schule als eine Institution) oder gar in „Familienzentren“ (Beratung und Weiterbildung für Eltern im Bildungshaus) noch ein ganzes Stück entfernt sind.

Wenn wir diesen neuen gemeinsamen Auftrag ernst nehmen – und das tun wir mit infans bereits, heißt:
  • kindorientiert:an den Talenten und Stärken des einzelnen Kindes ansetzen und dort wo es notwendig ist Intensivförderung anbieten
  • flexibel: nicht programmhaft in (alters)-homogenen Übungsgruppen, sondern soweit wie möglich in den Tagesablauf integrierte Bildungsangebote und -impulse anbieten
  • verlässlich:nach festgeschriebenen Standards arbeiten, begleitet durch „potenzial- orientierte Beobachtungen“

Mit dem neuen Strategiepapier der Landesregierung wird deutlich, dass stärker als bisher das einzelne Kind im Mittelpunkt stehen soll, so die Kultusministerin Marion Schick:
Dies beinhaltet eine passgenaue Förderung aller Kinder, die ihren unterschiedlichen, vom sozialen Umfeld besonders geprägten Lebenswelten, ebenso wie ihren Talenten, Rechnung trägt“. (Zitat Anlage 5)

Es wird eine Bildung angestrebt, die an den Stärken und Talenten der Kinder ansetzt und mehr auf die „Breitenförderung statt auf Programmbausteine“ setzt, wobei die Kultusministerin Marion Schick hier besonders die Sprachförderung in den Blick nimmt:
Wir müssen uns endgültig von der Defizitorientierung verabschieden und deshalb die Sprachförderung noch stärker im Standardrepertoire der Kindergärten verankern“. (Anlage 5)

Die städtischen Tageseinrichtung für Kinder arbeiten in der Sprachförderung seit vielen Jahren bereits nach diesem Ansatz und dies schon vor der Umsetzung mit infans. Im Qualitätshandbuch wurden durch die städtischen Erzieherinnen gemeinsame Standards erarbeitet. Der Standard zur ganzheitlichen Sprachförderung wurde bereits nach infans aktualisiert
und exemplarisch für andere Standards beigefügt (Anlage 6), wobei andere Themen, wie z.B. die Kooperation mit der Grundschule, noch bearbeitet werden müssen.

Im Qualitätshandbuch werden die pädagogischen Mindeststandards gemeinsam mit den Erzieherinnen erarbeitet und festgelegt. Darüber hinaus soll jede Einrichtung Handlungsspielräume zur Umsetzung haben und ein eigen spezifisches Profil entwickeln.

Detaillierte Vorgaben für die pädagogische Praxis, wie sie im Antrag der CDU vorgegeben sind, würden die Spielräume der einzelnen Einrichtung stärker einschränken, als bisher üblich.

Zum Antrag selbst muss angemerkt werden, dass die inhaltlichen Detailvorschläge Geschäfte der laufenden Verwaltung sind. Die Vorschläge werden als Fragen in der Anlage 7beantwortet.

Ist-Stand Umsetzung des Handlungskonzeptes infans aus heutiger Sicht:

  • Mit der Vorstellung des Eckpunktepapiers für eine Handlungsstrategie 2020 zur frühkindlichen Bildung und Grundschulbildung hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg einen Meilenstein gesetzt. Mit dem Handlungskonzept infans stimmt die Richtung der Umsetzung in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder.

  • Die Umsetzung in den 14 kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder ist, trotz guter Vorbereitung und guter Fortbildungsmaßnahmen, unterschiedlich gut gelaufen.

  • Die Tageseinrichtungen für Kinder haben im Rahmen ihrer Bildungsarbeit nicht genügend Handlungsspielräume bekommen und die vorhandenen zu wenig genutzt.

  • Die Profile der einzelnen Einrichtungen sollen wieder stärker gelebt werden. In Tageseinrichtungen, wo noch keine Profile vorhanden sind, werden diese erarbeitet.

  • Die Elternarbeit muss im Sinne einer Erziehungspartnerschaft verbessert werden.

  • Zu den Grundbedürfnissen von Kindern (gute Ernährung, Bewegung, Aufenthalt an der frischen Luft, Gruppenerlebnisse, Bindung zu Erzieherinnen) sollen Standards erarbeitet werden. Dies bietet Eltern mehr Sicherheit und Verlässlichkeit.

  • Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen muss verbessert werden.

  • Die Vertretungssituation bei Krankheit von Erzieherinnen muss verbessert werden.
Maßnahmen zur Verbesserung der Ist-Situation:

  • Es wird eine externe Evaluation in drei Teilen, in der u.a. die Haltung der Eltern und Erzieher/innen zum neuen Konzept erfragt wird, in Auftrag gegeben und im Gemeinderat berichtet.

  • Die Probleme werden dort gelöst, wo sie entstanden sind. Die städtischen Einrichtungen erhalten passgenaue Unterstützungsleistungen (Leitung, Team, Elternpartnerschaft).

  • Die Vertretungsregelungen im Krankheitsfall sollen verbessert werden.

  • Es werden verbindliche Standards zur Gewährleistung der Grundbedürfnisse für Kinder weiterentwickelt.

  • Elternpartnerschaft wird stärker gelebt als bisher.

  • In Kooperation mit der VHS wird ein offenes Bildungsforum für Eltern eingerichtet.

  • Es wird ein externer Expertenkreis eingerichtet, der die Umsetzung mit infans konstruktiv-kritisch begleitet.

  • Nach dem Beschluss der Landesregierung, den Personalschlüssel bis 2012 um 0,2 bzw. 0,3 Stellen je nach Gruppenform pro Gruppe anzuheben, wird geprüft, was dies für die städtischen und die freien Träger in Schwäbisch Hall bedeutet, da bereits heute in Tageseinrichtungen in Schwäbisch Hall ein höherer Personalschlüssel eingesetzt wird, als in der Betriebserlaubnis gefordert wird.


Zukunftsperspektiven in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder:

Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren. Es ist vorstellbar, im Jahr 2012 mit 2 Einrichtungen einen Pilotversuch zu starten. Dem Gemeinderat wird dazu ein konkreter Vorschlag unterbreitet.

Beschluss:

1. Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in den städtischen Tageseinrichtung für Kinder vorzunehmen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau von Tageseinrichtungen zu Familienzentren konzeptionell auszuarbeiten. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

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