§ 48 - Erneuerbare Energien und Windkraft in Schwäbisch Hall; hier: Standorte für Windkraftanlagen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. März 2011, 08:18 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH möchte die Diversifizierung ihrer Stromerzeugungsanlagen insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Hierbei könnte die Windenergie einen entscheidenden, nicht unerheblichen Beitrag leisten. Bisher sind die Stadtwerke bei der Errichtung weiterer Windkraftanlagen (WKA) an der Genehmigungsfähigkeit und der restriktiven Haltung des Regionalverbands gescheitert.

Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart den Regionalverband aufgefordert hat, den Regionalplan Heilbronn-Franken hinsichtlich der Darstellung von Vorrangflächen für die Errichtung von WKA deutlich nachzubessern, haben sich die Stadtwerke wieder intensiv der Thematik angenommen.

Dies entspricht den Vorgaben des Landes, da die Landesregierung Baden-Württemberg in ihrem Energiekonzept 2020 ausdrücklich den Ausbau der Windenergie als wesentlichen Bestandteil zur Erreichung der gesteckten Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Ziele ansieht. Konkret heißt das: Um das Ziel, einen 20-prozentigen Anteil der Erneuerbaren Energieträger bis 2020 an der Stromerzeugung zu erreichen, muss die Windenergie in Baden-Württemberg von 300 MWh im Jahr 2005 auf mindestens 1.200 MWh im Jahr 2020 ausgebaut werden. So fordert die Landesregierung die in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen zu nutzen und will selbst verstärkt darauf hinwirken, dass die Regionalpläne im Rahmen ihrer Fortschreibung hinsichtlich der Nutzung der Windenergie auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls den Zielen des Energiekonzeptes angepasst werden.

Um diese Ziele und Forderungen der Landesregierung zu unterstützen hat das Wirtschaftsministerium eigens einen Arbeitskreis Windenergie eingerichtet und beim TÜV Süd einen Windatlas für Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

Aus diesem Arbeitskreis konnten die Stadtwerke einen Spezialisten gewinnen, der Schwäbisch Hall und die Verwaltungsgemeinschaften zunächst topographisch auf mögliche Standorte untersucht hat und u. a. auf den bewaldeten Erhebungen der Limpurger Berge im Übergang zu den Hohenloher und Haller Ebenen einen ausreichenden Windertrag sieht. Die Stadtwerke haben hier seit 1. August 2010 eine Windmessung installiert und bis jetzt nach eigenen Angaben vielversprechende Ergebnisse erhalten. Diese Daten sowie die Daten der Windmessung an der WEA Veinau stellen die Stadtwerke ebenfalls dem TÜV Süd für die Erstellung des Windatlas zur Verfügung. Mögliche Standorte für WKA auf diesen Ebenen wären z. B. die Erhebungen Teufelskanzel (512 m NN), Rauher Berg (508 m NN) und Hehlberg (504 m NN). Aber auch weitergehende höhere Lagen südlich von Sulzdorf bis östlich von Michelbach wären interessant.

Da diese Standorte im Regionalplan Heilbronn-Franken nicht als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen sind, haben die Stadtwerke das Gespräch mit Herrn Verbandsdirektor Mandel vom Regionalverband gesucht. Herr Mandel ließ die Standorte prüfen und eine regionalplanerische Ersteinschätzung nach dem Regionalplan 2020 hat folgende Beschränkungen für alle Standorte ergeben:

  • Ausschlussgebiet Regionalbedeutsamer Windkraftanlagen (Unzulässigkeit WKA ab 50 m Nabenhöhe)
  • Regionaler Grünzug (u. a. keine Siedlungstätigkeit und keine Beeinträchtigung wesentlicher Freiraumschutzfunktionen des Grünzugs
    ⇒ Unzulässigkeit WKA)
  • Vorbehaltsgebiet Erholung ⇒ zu klärende Konflikte mit landschaftsbezogener Erholung bzgl. WKA ( z. B. auch Landschaftsbild)
  • Landschaftsschutzgebiet: Zustimmung des Landratsamtes erforderlich
  • Lage im Wald: Abstimmung mit Forstbehörden erforderlich

Herr Mandel hat aber in Aussicht gestellt, falls aus Schwäbisch Hall ein eindeutiges politisches Signal käme und die Stadt und der Gemeinderat grundsätzlich die Windenergie und die Errichtung neuer Windkraftanlagen befürwortet, würde er dies zum Anlass einer aktiven Diskussion des Themas in seiner Verbandsversammlung nehmen. Er könnte sich dann vorstellen, dass in der Fortschreibung des „Regionalplans Windenergie“ solche Flächen mit berücksichtigt werden.

Erste vorab erhaltene Ergebnisse des TÜV Süd bei der Erstellung des Windatlas Baden-Württemberg haben als weitere interessante, d. h. windertragreiche Standorte um Schwäbisch Hall und in der Region ergeben:

  • Waldgebiet Spitalsumpf bei Bubenorbis / Maibach (496 m NN)
  • Bereich Lauracher Ebene bis Mühlberg (523 m NN)
  • Bereich Büchelberg bis Obersteinbach(500 m NN)
  • Burgberg bei Vellberg (534 m NN)
  • Gesamter Bereich der Limpurger Berge von Michelbach über Gaildorf bis Immersberg (490 – 520 m NN)

Da alle diese Standorte im Regionalplan nicht als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen sind, ergibt sich dieselbe Problematik wie für die bereits genannten Standorte.

Die Wirtschaftlichkeit für die genannten Standorte wäre deutlich gegeben. Nach dem heutigen Stand der Technik und der Verhältnismäßigkeit hätte jede WKA eine elektrische Leistung von 2 MW. Der Windertrag pro Anlage liegt dann bei ca. 5 Mio. kWh. Bei drei Anlagen wären dies in etwa 15 Mio. kWh, was ca. 7% des Gesamtstrombedarfs in Schwäbisch Hall entspricht. Diese drei Anlagen sind beispielhaft in der als Anlage beigefügten Animation dargestellt, dabei haben die Anlagen eine Nabenhöhe von 138 m und einen Rotordurchmesser von 82 m.

Anlage 1: Energiekonzept Baden-Württember 2020

Anlage 2: Regionalplan Heilbronn-Franken 2020

Anlage 3: Windatlas/ Animation der Anlagen

Anlage 4: Windgeschwindigkeiten


Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein und erläutert, dass in dem neuen Beschlussantrag das Untersuchungsgebiet um den Vorschlag von Stadtrat Reber erweitert wurde. In die Untersuchungen werden auch die Flächen der Nachbargemeinden mit einbezogen. Das Untersuchungsgebiet an sich ist noch offen und die Entscheidung, wo Windräder stehen werden, erfolgt nach der Abwägung aller Interessen.

Stadtrat Dr. Pfisterer steht hinter der Nutzung von Windenergie in unserem Raum. Nach Prüfung der Verträglichkeit könnte er sich jedoch auch eine Windparkanlage in der Hohenloher Ebene vorstellen.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen führt an, dass die Wissenschaft bei der Gewinnung von Strom durch Windenergie bereits viel weiter ist. Er schlägt die Kombination mit der Elektrolyse vor. Dies sollte jedoch dort stattfinden, wo regelmäßig viel Wind auftritt - nämlich bei Offshore-Anlagen. Da dort auch die Leitungsmöglichkeiten vorhanden sind, strebt er eine Beteiligung dort an und möchte das Pfrund der Hohenloher Landschaft nicht beeinträchtigen.

Stadträtin Herrmann kritisiert das Verfahren, dass bereits heute - vor der Entscheidung im Aufsichtsrat der Stadtwerke - ein Gemeinderatsbeschluss gefasst werden soll. Grundsätzlich signalisiert sie jedoch Zustimmung. Sie möchte auch in unserer Region Windräder aufstellen und sich nicht nur auf eine Beteiligung in Offshore-Anlagen beschränken. Im Übrigen führt sie aus, dass es durch den Regionalverband sichergestellt ist, dass sich die Standorte mit der Landschaft vertragen.

Stadtrat Neidhardt spricht sich für beide Varianten aus: Offshore-Anlagen und Nutzung von Windenergie in unserer Region.

Auf die Einwendungen von Stadträtin Herrmann entgegnet Oberbürgermeister Pelgrim,dass er das Verfahren für richtig hält. Bevor die Stadtwerke durch Kosten für die Untersuchungen in Vorleistung gehen, muss ein politischer Beschluss gefasst werden.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht sich dafür aus, Schwerpunkte bei der Nutzung von Windenergie zu bilden. Über konkrete Einzelstandorte zu entscheiden hält er für zu früh.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht diesem. In der Sitzungsvorlage werden keine Einzelstandorte genannt, sondern lediglich Höhenrücken. Die Stadtwerke werden diesbezüglich weitere Untersuchungen anstellen.

Stadtrat Kaiser möchte Windräder auch in der Region aufstellen. Der Transport von Strom wird s. E. in den Fachkreisen noch kritisch gesehen.

Stadtrat Baumann möchte das Votum für die Nutzung von Windkraft auch auf den Kreis ausdehnen. Im Übrigen möchte er wissen, wie verbindlich die Forderungen des Landes sind.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert: Bezüglich der Nachbargemeinden bezieht er sich auf die bereits vorhandene Vereinbarung. Die Gemeinden Schwäbisch Hall, Untermünkheim, Michelbach, Rosengarten, Michelfeld, Mainhardt und Wüstenrot haben eine Vereinbarung getroffen, 2030 über 100 % Erneuerbare Energien zu verfügen. Daher geht er davon aus, dass diese Gemeinden sich mit einer Untersuchung von Windkraftanlagen auf ihren Gemarkungen einverstanden erklären.
Die Forderungen des Landes sind noch nicht rechtsverbindlich, jedoch dringen die Absichtserklärungen ursprünglich von der Bundesregierung auf Reduktion des CO2-Ausstoßes nun bis zum Land durch. Das Land bzw. der Regionalverband hat nun die Aufgabe, diese Ziele umzusetzen. Das die Bereiche Wasserkraft, Biomasse und Photovoltaik nahezu ausgeschöpft sind, wird das Thema „Wind“ näher verfolgt.
Oberbürgermeister Pelgrim hält es für besser, aktiv zu gestalten und sich bereits heute Gedanken zu machen - anderenfalls könnte die Situation entstehen, dass durch Zwang das Land bzw. der Regionalverband oder auch privilegierte Investoren eine Windkraftanlage durchsetzen könnten.

Stadtrat Frank beantragt getrennte Abstimmung. Nach seiner Ansicht enthält der Punkt 1 bereits konkrete Standorte.

Nochmals erläutert Oberbürgermeister Pelgrim,dass es sich heute lediglich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Im Rahmen des Rechtsverfahrens wird es noch mehrere Beratungen im Gremium geben.

Stadtrat Gaukel gibt zu bedenken, dass durch die Windräder die Thermik der Segelflugzeuge gestört wird.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass auch dieses Argument mit in die Abwägung einfließen wird.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz einer Neuausweisung von Windkraftanlagen in den Untersuchungsgebieten auf dem Höhenrücken der Mülldeponie Hasenbühl - Richtung Sulzdorf sowie im Bereich der Höhenlage Streifleswald – Lauracher Höhe zu.
    (22 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)
  2. Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der Windpotential-Analyse geeignete Standorte auf den Gemarkungen der Nachbargemeinden zu untersuchen.
    (31 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge für die Änderung des Regionalplans beim Regionalverband Heilbronn-Franken zustellen.
  4. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Standorte in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema „Energie“ einzuarbeiten.
    (31 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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