§ 11 - Erneuerbare Energien und Windkraft in Schwäbisch Hall; hier: Standorte für Windkraftanlagen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH möchte die Diversifizierung ihrer Stromerzeugungsanlagen insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Hierbei könnte die Windenergie einen entscheidenden, nicht unerheblichen Beitrag leisten. Bisher sind die Stadtwerke bei der Errichtung weiterer Windkraftanlagen (WKA) an der Genehmigungsfähigkeit und der restriktiven Haltung des Regionalverbands gescheitert.

Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart den Regionalverband aufgefordert hat, den Regionalplan Heilbronn-Franken hinsichtlich der Darstellung von Vorrangflächen für die Errichtung von WKA deutlich nachzubessern, haben sich die Stadtwerke wieder intensiv der Thematik angenommen.

Dies entspricht den Vorgaben des Landes, da die Landesregierung Baden-Württemberg in ihrem Energiekonzept 2020 ausdrücklich den Ausbau der Windenergie als wesentlichen Bestandteil zur Erreichung der gesteckten Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Ziele ansieht. Konkret heißt das: Um das Ziel, einen 20-prozentigen Anteil der Erneuerbaren Energieträger bis 2020 an der Stromerzeugung zu erreichen, muss die Windenergie in Baden-Württemberg von 300 MWh im Jahr 2005 auf mindestens 1.200 MWh im Jahr 2020 ausgebaut werden. So fordert die Landesregierung die in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen zu nutzen und will selbst verstärkt darauf hinwirken, dass die Regionalpläne im Rahmen ihrer Fortschreibung hinsichtlich der Nutzung der Windenergie auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls den Zielen des Energiekonzeptes angepasst werden.

Um diese Ziele und Forderungen der Landesregierung zu unterstützen hat das Wirtschaftsministerium eigens einen Arbeitskreis Windenergie eingerichtet und beim TÜV Süd einen Windatlas für Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

Aus diesem Arbeitskreis konnten die Stadtwerke einen Spezialisten gewinnen, der Schwäbisch Hall und die Verwaltungsgemeinschaften zunächst topographisch auf mögliche Standorte untersucht hat und u. a. auf den bewaldeten Erhebungen der Limpurger Berge im Übergang zu den Hohenloher und Haller Ebenen einen ausreichenden Windertrag sieht. Die Stadtwerke haben hier seit 1. August 2010 eine Windmessung installiert und bis jetzt nach eigenen Angaben vielversprechende Ergebnisse erhalten. Diese Daten sowie die Daten der Windmessung an der WEA Veinau stellen die Stadtwerke ebenfalls dem TÜV Süd für die Erstellung des Windatlas zur Verfügung. Mögliche Standorte für WKA auf diesen Ebenen wären z. B. die Erhebungen Teufelskanzel (512 m NN), Rauher Berg (508 m NN) und Hehlberg (504 m NN). Aber auch weitergehende höhere Lagen südlich von Sulzdorf bis östlich von Michelbach wären interessant.

Da diese Standorte im Regionalplan Heilbronn-Franken nicht als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen sind, haben die Stadtwerke das Gespräch mit Herrn Verbandsdirektor Mandel vom Regionalverband gesucht. Herr Mandel ließ die Standorte prüfen und eine regionalplanerische Ersteinschätzung nach dem Regionalplan 2020 hat folgende Beschränkungen für alle Standorte ergeben:

  • Ausschlussgebiet Regionalbedeutsamer Windkraftanlagen (Unzulässigkeit WKA ab 50 m Nabenhöhe)
  • Regionaler Grünzug (u. a. keine Siedlungstätigkeit und keine Beeinträchtigung wesentlicher Freiraumschutzfunktionen des Grünzugs
    ⇒ Unzulässigkeit WKA)
  • Vorbehaltsgebiet Erholung ⇒ zu klärende Konflikte mit landschaftsbezogener Erholung bzgl. WKA ( z. B. auch Landschaftsbild)
  • Landschaftsschutzgebiet: Zustimmung des Landratsamtes erforderlich
  • Lage im Wald: Abstimmung mit Forstbehörden erforderlich

Herr Mandel hat aber in Aussicht gestellt, falls aus Schwäbisch Hall ein eindeutiges politisches Signal käme und die Stadt und der Gemeinderat grundsätzlich die Windenergie und die Errichtung neuer Windkraftanlagen befürwortet, würde er dies zum Anlass einer aktiven Diskussion des Themas in seiner Verbandsversammlung nehmen. Er könnte sich dann vorstellen, dass in der Fortschreibung des „Regionalplans Windenergie“ solche Flächen mit berücksichtigt werden.

Erste vorab erhaltene Ergebnisse des TÜV Süd bei der Erstellung des Windatlas Baden-Württemberg haben als weitere interessante, d. h. windertragreiche Standorte um Schwäbisch Hall und in der Region ergeben:

  • Waldgebiet Spitalsumpf bei Bubenorbis / Maibach (496 m NN)
  • Bereich Lauracher Ebene bis Mühlberg (523 m NN)
  • Bereich Büchelberg bis Obersteinbach(500 m NN)
  • Burgberg bei Vellberg (534 m NN)
  • Gesamter Bereich der Limpurger Berge von Michelbach über Gaildorf bis Immersberg (490 – 520 m NN)

Da alle diese Standorte im Regionalplan nicht als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen sind, ergibt sich dieselbe Problematik wie für die bereits genannten Standorte.

Die Wirtschaftlichkeit für die genannten Standorte wäre deutlich gegeben. Nach dem heutigen Stand der Technik und der Verhältnismäßigkeit hätte jede WKA eine elektrische Leistung von 2 MW. Der Windertrag pro Anlage liegt dann bei ca. 5 Mio. kWh. Bei drei Anlagen wären dies in etwa 15 Mio. kWh, was ca. 7% des Gesamtstrombedarfs in Schwäbisch Hall entspricht. Diese drei Anlagen sind beispielhaft in der als Anlage beigefügten Animation dargestellt, dabei haben die Anlagen eine Nabenhöhe von 138 m und einen Rotordurchmesser von 82 m.

Anlage 1: Energiekonzept Baden-Württember 2020

Anlage 2: Regionalplan Heilbronn-Franken 2020

Anlage 3: Windatlas/ Animation der Anlagen

Anlage 4: Windgeschwindigkeiten

Beschluss:

In Ergänzung zur Beratung des Themas im Bau- und Planungsausschuss am 17.01.2011 wird der Beschlussantrag wie folgt abgeändert:

  1. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz einer Neuausweisung von Windkraftanlagen in den Untersuchungsgebieten auf dem Höhenrücken der Mülldeponie Hasenbühl Richtung Sulzdorf sowie im Bereich der Höhenlage Streifleswald – Lauracher Höhe zu.
  2. Darüberhinaus sind im Zusammenhang mit der Windpotentialanalyse geeignete Standorte auf den Gemarkungen der Nachbargemeinden zu untersuchen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge für die Änderung des Regionalplans beim Regionalverband Heilbronn-Franken zustellen.
  4. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Standorte in die Forschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema Energie einzuarbeiten.
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