2208833/meetingminutes/2229737/paragraph

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Aktuelle Version vom 25. März 2011, 09:14 Uhr

Sachvortrag:

Vor zwei Jahren wurde die Fläche zwischen der Ostumfahrung und der südlich angrenzenden Bebauung am Henryk-Fennigstein-Weg planungsrechtlich geändert. Anstelle der Ausweisung als Grünfläche erfolgte die Ausweisung als Sonderbaufläche für Energiegewinnung (Photovoltaikanlagen). Die Stadtwerke haben dieses Projekt zwischenzeitlich mit Erfolg umgesetzt. Aufgrund der derzeit noch erzielbaren Erträge für Photovoltaikanlagen planen die Stadtwerke die Erweiterung der PV-Anlage in westlicher Richtung. Hierzu ist eine weitere Änderung des Bebauungsplans erforderlich. In Anspruch genommen wird eine Ausgleichsfläche die selbstverständlich wiederum auszugleichen ist. Die Ausweisung bzw. die Realisierung einer Photovoltaikanlage wird jedoch keine Beseitigung von Ausgleichsmaßnahmen zur Folge haben, da in diesem Bereich noch keinerlei ausgleichswirksame Maßnahmen realisiert worden sind. Aus Sicht der Verwaltung ist die Änderung des Bebauungsplans für die Zweckbestimmung der Energiegewinnung sinnvoll. Der Satz der Ausgleichsfläche wird mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Für die Änderung der Ausweisung ist eine nochmalige Auslegung des Bebauungsplans erforderlich.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Der B-Plan Nr. 0313-01/16 Hans-Georg-Albrecht-Weg, 2. Änderung wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereich Planen und Bauen M1:500 vom 07.02.11 mit Legende gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 33 -)

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