§ 44 - Haus der Bildung; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Budget Einrichtung und Ausstattung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Umbau der alten JVA zum Haus der Bildung liegt baulich im Zeitplan. Die Eröffnung ist für das letzte Sommerferienwochenende am 10./11. September 2011, anlässlich des Tags des Offenen Denkmals, geplant.

Um die Ausschreibung für die Inneneinrichtung durchführen zu können, muss ein Budget festgelegt werden. Dazu wurde der Bestand an Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen von Musikschule, Stadtorchester und VHS erfasst und auf eine weitere Verwendbarkeit im Rahmen des Gestaltungskonzepts der Architekten geprüft. Der Ergänzungs- und Neubeschaffungsbedarf wurde festgelegt und der Kostenrahmen ermittelt. Die Gesamtkosten incl. Umzug und Eröffnung belaufen sich auf € 765.000. Nicht enthalten sind darin die Kosten für die Lernwerkstatt und für die geplanten Experimentier-Inseln, da diese noch nicht ermittelt sind.

Davon entfallen auf:

Musikschule
175.000 €
Stadtorchester
35.000 €
FB außerschulische Bildung, Bildungsregion, Wechselbüro
40.000 €
VHS
220.000 €
GWG
295.000 €

Für den Kostenanteil von Musikschule, Stadtorchester sowie die Ausstattung des neuen Fachbereich sowie der Räume für Bildungsregion und Wechselbüro sind außerplanmäßige Mittel in Höhe von € 250.000 erforderlich.

Auf der Grundlage dieses Budget kann jetzt die Ausschreibung erfolgen.

Beschluss:

Für den Umzug, die Ausstattung und Einrichtung der Räume von Musikschule, Stadtorchester sowie des Fachbereichs außerschulische Bildung, Bildungsregion und Wechselbüro im Haus der Bildung wird außerplanmäßig ein Budget in Höhe von € 250.000 zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 33 -)

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