§ 2 - Jahresabschluss 2009 der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist"; hier: Schlussbericht des Fachbereichs Revision (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hatte am 19.05.2010 (§ 99) die Jahresrechnung 2009 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.
Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht vom 04.02.2011 liegt vor. An dem vom Gemeinderat vorläufig zur Kenntnis genommenen Rechnungsabschluss 2009 wurde keine Veränderung vorgenommen. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2009 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen. Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt hat bisher nicht stattgefunden.
Anlage: Schlussbericht des Fachbereichs Revision neu
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2009 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird nach § 95 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:
A.
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Einnahmen und Ausgaben von je
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Verwaltungshaushalt
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6.855.359,53€
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Vermögenshaushalt
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7.412.835,29€
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zusammen
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14.268.194,82€
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B.
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Als Rechnungsergebnis 2009 wird ein Überschuss mit Dieser wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
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2.363.303,74 €
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C:
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Der Stand der Rücklagen wird festgestellt mit: I Allgemeine Rücklage
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2.897.297,12 €
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II Unterstiftungen
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1. FHS und andere Bildungseinrichtungen
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a ) Kapitalstand b) Zinsrücklage Stiftungskapital
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5.100.000,00€ 184.795,66 €
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2. Emil-Schmidt-Stiftung
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a) Kapitalstand b) Zinsrücklage Stiftungskapital
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518.000,00 € 22.359,30 €
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3. Bildung und Kultur
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a) Kapitalstand b) Zinsrücklage Stiftungskapital
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2.200.000,00€ 118.216,26 €
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III. Sonderrücklage Bildung und Soziales
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a) Kapitalstand b) Zinsrücklage Sonderrücklagenkapital
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2.000.000,00€ 170.062,53 €
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D.
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Der Schuldenstand wird festgestellt mit
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4.486.843,05 €
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