§ 26/1 - Verschiedenes: Auszeichnungen für die Mitglieder des Gemeinderats (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach einem Beschluss vom 08.11.1993 werden Mitglieder des Gemeinderats nach 25 Jahren ununterbrochener Mitgliedschaft in diesem Gremium mit der Verleihung der „Goldenen Rathausmedaille“ geehrt. Zusätzlich erhalten diese Personen die Silberne Anstecknadel mit städtischem Wappen nach den Richtlinien für die Vergabe von Anstecknadeln vom 17.12.2007.

Da für noch längere, ehrenamtliche Tätigkeit dann keine weitere Auszeichnungsmöglichkeit mehr besteht, kam die Verwaltung mit der Fraktionssprecherin und den Fraktionssprechern überein, den o. g. Gemeinderatsbeschluss dahingehend abzuändern, dass die Goldene Rathausmedaille erst nach mindestens 25-jähriger, ununterbrochener Mitgliedschaft im Gemeinderat beim Ausscheiden aus dem Gremium verliehen wird. Zum tatsächlichen Zeitpunkt der 25-jährigen Mitgliedschaft erfolgt die Verleihung der Silbernen Anstecknadel mit städtischem Wappen.

Beschluss:

Die Verleihung der Goldenen Rathausmedaille erfolgt nach mindestens 25-jähriger, ununterbrochener Mitgliedschaft im Gemeinderat beim Ausscheiden aus dem Gremium. Das Jubiläum der 25-jährigen Mitgliedschaft im Gemeinderat wird mit der Verleihung der Silbernen Anstecknadel mit städtischem Wappen gewürdigt.
(einstimmig - 33 -)

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