§ 20 - Bebauungsplan Hessental, Mittelhöhe III - 1. Änderung; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Bebauungsplanverfahren Hessental Mittelhöhe III wurde Ende 2002 im Entwurf aufgestellt und Anfang 2004 vom Gemeinderat zur Satzung beschlossen. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahren wurde neben den typischen Einzelgebäuden auch ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück der GWG in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Das Baufeld befindet sich nördlich der vor kurzem sanierten Wohnanlage der GWG am Kreuzstein. Ausgewiesen wurde ein größeres Baufeld für ein 3-geschossiges Wohngebäude. Zwischen der Straße Kreuzstein und dem Baufeld ist seinerzeit auf Wunsch der GWG eine öffentliche Grünfläche festgesetzt worden.
Das Diak Schwäbisch Hall möchte kurzfristig eine weitere Seniorenwohnanlage in Betrieb nehmen. Vorgesehen ist ein größerer Gebäudekomplex in zweigeschossiger Bauweise, in einem Teilbereich 3-geschossig.

Sowohl städtebaulich als auch funktional bietet das nicht bebaute Grundstück am Kreuzstein die idealen Voraussetzungen für eine derartige Anlage. Das Grundstück ist sehr gut an den ÖPNV angebunden und in kurzer fußläufiger Distanz sind wichtige Einkaufsmöglichkeiten gegeben.

Städtebaulich lässt sich auf dem freien Grundstück ein größerer Gebäudekomplex problemlos einfügen. Hierzu bedarf es jedoch der Änderung des Bebauungsplanes, dessen jetziges Baufeld nur eine eingeschränkte bauliche Nutzung zulässt.

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind primär die Erweiterung der überbaubaren Flächen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die öffentliche Grünfläche aufgegeben wird, da zum Einen diese Flächen von der zukünftig überbaubaren Fläche in Anspruch genommen werden muss, zum Anderen die Erschließung des Grundstückes über die Straße am Kreuzstein erfolgt.

Mit der notwendigen Erweiterung des Baufeldes ist auch die Aufgabe der Baumzeile am Kreuzstein verbunden. Da die für die Baumaßnahme erforderliche Baugrube in den Kronenbereich der Bäume stark tangiert, werden sie im Hinblick auf die Standsicherheit ein Risiko darstellen. Die Bäume selbst zeichnen sich nicht durch ein vitales Wachstum aus, so dass mit der Aufgabe kein ökologischer Schaden angerichtet wird. Selbstverständlich wird im Rahmen eines Begrünungskonzeptes der notwendige Ausgleich geschaffen.

Die Lage und die Ausdehnung des zukünftigen Baufeldes ist im Entwurf des Bebauungsplanes dargestellt. Ebenfalls dargestellt ist die geplante Begrünung dieses Grundstückes.

Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch eine Trafostation der Stadtwerke. Diese Trafostation wurde bereits seinerzeit bei der Aufstellung des Bebaungsplanes Mittelhöhe III nicht planungsrechtlich gesichert. Es wird im Einvernehmen mit den Stadtwerken ein neuer Standort am Grundstücksrand für eine kleine Kompaktstation ausgewiesen. Die Positionierung ist im Bebauungsplan-Entwurf dargestellt.
Die Abgrenzung der Bebauungsplan-Änderung ist ebenfalls im Entwurf eingetragen.

Anlage 1: Lageplan Entwurf Pflegeheim Hessental DIAK

Anlage 2: Lageplan

Diakvorstandsmitglied Altmayer umreisst die Betätigungsfelder des Diaks: Altenhilfe, Behindertenhilfe, Ambulante Dienste, Kliniken. Das Diak verfügt über zwei Altenhilfe-Einrichtungen, die nunmehr in die Jahre gekommen sind und erneuert werden sollen. Er hält das betreffende Grundstück in Hessental für sehr gut geeignet: Zum Einen eignet es sich bezüglich der Lage in der Stadt (Abdeckung des östlichen Bereichs) aber auch als Grundstück selbst in dieser Umgebung (Infrastruktur, Einkaufen, ÖPNV, Kirche). Er hat festgestellt, dass nicht die Seniorinnen und Senioren der Einrichtung sondern vor allem die Besucherinnen und Besucher die Infrastruktur nutzen. Es soll kein Betreutes Wohnen entstehen, sondern eine stationäre Einrichtung der Seniorenpflege mit 56 Pflegeplätzen. Ein Schwerpunkt in dieser Einrichtung sind zwei Wohngruppen mit 26 Plätzen für Demenzkranke.
Stadträtin Jörg-Unfried signalisiert Zustimmung für ihre Fraktion. Sie hält den Platz für geeignet, die nötige Infrastruktur für Angehörige ist vorhanden. Für die zu fällenden Bäume werden Ausgleichmaßnahmen vorgenommen. Für sie ist kein ähnlich geeignetes Grundstück ersichtlich. Sie wird der Bebauungsplanänderung daher zustimmen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt signalisiert ebenfalls Zustimmung für seine Fraktion.

Stadtrat Baumann gibt folgende Hinweise:
1. Es sollten mehr Parkplätze als die vom Baurecht vorgeschriebenen ausgewiesen werden.
2. Für das zu fällende Grün soll eine Ersatzbepflanzung vorgenommen werden.
3. Die Erschließung erfolgt nicht über die Straße „Am Kreuzstein“ sondern über den Schlichtweg.

Stadtrat Feucht hält die Altenpflege-Einrichtung mit 56 Pflegeplätzen für zu groß und möchte kleinere, wohnortnahe Pflegeplätze.

Stadtrat Prof. Dr. Blobel stellt fest, dass die Zahl der Demenzkranken künftig steigen wird. Er hält das vom Diak anvisierte Projekt für weitsichtig und wird zustimmen.

Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Käser/Reiner M 1:500 vom 05.01.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 Mittelhöhe III -. 1. Änderung werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs.1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Käser/Reiner vom 05.01.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0318-03/01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

Die Umsetzung der Seniorenpflegeanlage bzw. die Planungsunterlagen sind dem Gemeinderat vorzulegen. Die jetzigen Planungen werden angepasst bzw. korrigiert.
(einstimmig - 33 -)

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