§ 21 - Bebauungsplan Hessental, Mittelhöhe I - Nördliche Ergänzung; hier. Überprüfung durch das Regierungspräsidium (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA 19.07.10 bzw. BPA vom 27.09.10

Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Schwäbisch Hall Mittelhöhe I wurde von Seiten eines Hessentaler Bürgers die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung bezweifelt. Hierzu wurde das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung eingeschaltet.

Zwischenzeitlich ist die Überprüfung Seitens des Regierungspräsidiums abgeschlossen. Das Regierungspräsidium kam eindeutig zum Ergebnis, dass das Vorgehen der Stadt bezüglich der Bebauungsplanänderung nicht zu beanstanden ist.

Nach Auffassung der Verwaltung kann nunmehr das Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht werden. Der erforderliche Beschlussantrag ist in der Sitzungsvorlage zum Satzungsbeschluss aufgelegt.

Anlage 1: Katasterauszug Bestand

Anlage 2: Lageplan neu

Anlage 3: Foto neu


Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann erläutert, dass auf Anregung von Stadtrat Unser die Parkplatzsituation nochmals geprüft wurde. In dem beiliegenden geänderten Plan wurden entsprechend der vorherigen Situation wieder 12 öffentliche Parkplätze vorgesehen.

Stadtrat Unser kritisiert den vorgelegten Bebauungsplan erneut: Die Dächer der entstehenden Häuser sind nicht nach Süden ausgerichtet, somit ist eine energetische Nutzung ausgeschlossen.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann hält die Baufelder für eine südliche Ausrichtung für nicht geeignet.

Stadtrat Dr. Pfisterer führt an: Die Spielflächen in den Baugebieten Mittelhöhe I und II sind ausreichend vorhanden. Die Grünfläche und die Bäume werden gehalten. Er hält die Verdichtung im bestehenden Baugebiet für sinnvoll.

Auf Nachfrage von Stadtrat Baumann erläutert Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann,dass die Grundstücksgrenze in Nord-Süd-Richtung verläuft. Die Erschließung erfolgt seitlich über die jeweilige Straße.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass in der Vorberatung des BPA vereinbart wurde, pro Wohneinheit zwei private Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“
Der B-Plan Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Abtl. Stadtplanung vom 21.01.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Abtl. Stadtplanung, vom 21.01.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

Die öffentlichen Stellplätze werden im Rundbogen entsprechend dem Straßenverlauf Mittelhöhe in ausreichender Zahl (12 Stück) angeordnet. Es wird außerdem im Rahmen der Baugenehmigung auf den Nachweis von zwei privaten Stellplätzen je Wohneinheit bestanden.
(31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

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