§ 8 - Bebauungsplan Sonderbaufläche Diakonieklinikum Schwäbisch Hall; hier: Entwurf- und Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 15. Februar 2011, 07:40 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Das Diak hat die Absicht, zeitnah ein neues Klinikum auf ihrem Gelände zu errichten. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens wurde im Vorfeld der Planung das Büro Arcass, Stuttgart, für die Ausarbeitung von Entwurfslösung eines neuen Klinikums beauftragt.

Der zunächst vorliegende Entwurf sieht den neuen Standort für das Klinikum südlich des bestehenden Bettenhauses vor. Es ist ein modulares System, das aus fünf Blöcken besteht. Die fünf Baublöcke, die jeweils bis zu sieben Geschosse aufweisen, stehen auf einem gemeinsamen Basisblock, der drei Vollgeschosse hat. Die Höhenlage des Basisgeschosses, das primär für die Ver- und Endsorgung des Klinikums sowie der modernen Technikräume vorgesehen ist befindet sich auf dem Höhenniveau des westlich gelegenen Verwaltungsgebäudes. Das Höhenniveau des Haupteinganges des Klinikums befindet sich auf dem Höhenniveau des jetztigen Haupteinganges des Bettenhauses. Die Höhenentwicklung des gesamten neuen Klinikums wird deutlich unter der Höhenentwicklung des vorhandenen Hochhauses liegen und somit mit weniger dominierent im Landschaftsbild in Erscheinung treten.

In Anbetracht der Dimension dieser Planung hält die Verwaltung für erforderlich, die Rechtsgrundlage für die Genehmigung auf der Grundlage eines Bebauungsplans zu schaffen.

Die Verbesserung der medizinischen Grundversorgung der Stadt Schwäbisch Hall ist ein wichtiges öffentliches Anliegen. Insoweit wird die Stadt Schwäbisch Hall die Ausarbeitung des Bebauungsplanes übernehmen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird auch die Zukunft der ehemaligen Kirche bzw. des Mutterhauses zu klären sein. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung können beide Gebäude, die zwar unter Denkmalschutz stehen jedoch nicht mehr verwendet werden, aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen nicht gehalten werden.

Die Erschließung des Klinikums erfolgt primär über den noch zu bauenden neuen Kreisverkehr an der Haupteinfahrt des Diaks. Die interne Verkehrserschließung ist noch nicht abschließend festgelegt. Hier sind weitere Untersuchungen erforderlich.

Der Bebauungsplan selbst bildet die Ausweisung als Sonderbaufläche für ein Klinikum ab. Die überbaubare Fläche ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs im Geltungsbereich des Bebauungsplanes definiert. In die Höhenentwicklung des Klinkums wird ebenfalls auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes einschließlich einer möglichen Erweiterung festgelegt. Die Anzahl der Geschosse wird nicht festgeschrieben.

Die Verwaltung schlägt vor, das Bebauungsplanverfahren auf dieser Grundlage einzuleiten.
Sofern sich im weiteren Verfahren ergänzende Erkenntnisse einstellen, werden diese in das weitere Verfahren eingearbeitet.

Der Gemeinderat stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Diakonieklinikum Schwäbisch Hall zu.

Anlage 1: Lageplan Sonderbaufläche Diak

Anlage 2: Lageplan Erschließung Diak, Alternative 1

Beschluss:

Der B-Plan Nr. 0124-01 „Sonderbaufläche Diakonieklinikum Schwäbisch Hall“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Käser/ Reiner M 1:2500 vom 05.01.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt

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