2208811/meetingminutes/2222217/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 31.05.2011 12:51, durch Sigrid Kitterer.)
(Änderung am 05.04.2017 10:45, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=2222217|paragraph-attribute-mm_id=2208811|paragraph-attribute-number=18|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=18|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=387/10|paragraph-attribute-title=Krippenvertrag zur Förderung kirchlicher und freier Krippenträger ab dem Jahr 2009; hier: Ergebnis der Beratung mit den kirchlichen und freien Trägern in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 und Genehmigung|paragraph-attribute-statement=s. a. VFA vom [[2141639/meetingminutes/2211094/paragraph{{!}}22.11.2010]]
+
|paragraph-attribute-id=2222217|paragraph-attribute-mm_id=2208811|paragraph-attribute-number=18|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=18|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=387/10|paragraph-attribute-title=Krippenvertrag zur Förderung kirchlicher und freier Krippenträger ab dem Jahr 2009; hier: Ergebnis der Beratung mit den kirchlichen und freien Trägern in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 und Genehmigung|paragraph-attribute-statement=<p>
 
+
s. a. VFA vom [[2141639/meetingminutes/2211094/paragraph{{!}}22.11.2010]] Die F&ouml;rderung von Kindern unter 3 Jahren ist mit der &Auml;nderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 19.03.2009 zum 01.01.2009 grundlegend neu geregelt worden. Tr&auml;gern von in den Bedarfsplan aufgenommenen Krippen m&uuml;ssen seither nach der gleichen F&ouml;rdersystematik wie die Kinder ab 3 Jahren gef&ouml;rdert werden.<br />
Die Förderung von Kindern unter 3 Jahren ist mit der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 19.03.2009 zum 01.01.2009 grundlegend neu geregelt worden. Trägern von in den Bedarfsplan aufgenommenen Krippen müssen seither nach der gleichen Fördersystematik wie die Kinder ab 3 Jahren gefördert werden.<br>Im Frühjahr dieses Jahres haben die Kommunalen Spitzenverbände mit den kirchlichen Spitzenverbänden ein neues Vertragsmuster empfohlen.
+
Im Fr&uuml;hjahr dieses Jahres haben die Kommunalen Spitzenverb&auml;nde mit den kirchlichen Spitzenverb&auml;nden ein neues Vertragsmuster empfohlen. Auf der Basis dieses aktuellen Vertragsmusters und der aktuellen Vertr&auml;ge der Stadt zur Kindergartenf&ouml;rderung wurde ein Entwurf f&uuml;r die Krippenf&ouml;rderung zur Verhandlung mit den kirchlichen und freien Tr&auml;gern erstellt. Der Entwurf enth&auml;lt folgende Eckdaten: * 68 % Ausgabenf&ouml;rderung (gesetzlich vorgegeben) * 40 % Abmangelf&ouml;rderung zus&auml;tzlich * 50 % Investitionsf&ouml;rderung * 4 % Zuschussabschreibung bei Investitionen Dieser Entwurf (Stand 16.07.2010) wurde den kirchlichen und freien Tr&auml;gern zur Stellungnahme zugesandt. Die eingegangenen &Auml;nderungsw&uuml;nsche wurden in der Tr&auml;gerkonferenz am 30.09.2010 mit allen Tr&auml;gern diskutiert. Gegen&uuml;ber dem urspr&uuml;nglichen Entwurf ergeben sich folgende &Auml;nderungen: # Die Ziffer 4.1.1 wird auf Wunsch der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde wie folgt ge&auml;ndert &bdquo;.... auf der Grundlage <u>des Glaubens</u> und der jeweiligen eigenst&auml;ndigen p&auml;dagogischen Ausrichtung&ldquo;.<br />
 
+
# Bei der Ziffer 5.2.1 wird im 3. Absatz die Regelung gestrichen wonach erst nach 5 Tagen Abwesenheit eine externe Fachkraft eingesetzt werden kann. Bei der Betreuung von Kindern ab 1 Jahr kann eine Gruppe nicht nur mit 1 Betreuungskraft gef&uuml;hrt werden. Somit muss auch bei Abwesenheit von weniger als 5 Tagen zus&auml;tzliches Personal eingesetzt werden k&ouml;nnen.<br />
Auf der Basis dieses aktuellen Vertragsmusters und der aktuellen Verträge der Stadt zur Kindergartenförderung wurde ein Entwurf für die Krippenförderung zur Verhandlung mit den kirchlichen und freien Trägern erstellt.
+
# Bei der Ziffer 5.2.3 wird der Festbetrag f&uuml;r Verwaltungskosten der Tr&auml;ger von 1.000&euro; auf 1.500&euro; wie beim Kindergartenvertrag angehoben.<br />
 
+
# Bei 5.4 wird auf den vorgesehenen Mindesttr&auml;geranteil von 10% der Gesamtausgaben verzichtet. Mit dieser Regelung konnten sich die beiden kirchlichen Tr&auml;ger nicht einverstanden erkl&auml;ren. Auf der Basis dieser &Auml;nderungen wurde des Krippenvertragsmuster von allen Tr&auml;gern einstimmig akzeptiert.<br />
Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:
+
Anlage:&nbsp;[[Media:387-10_AnlageNeu.pdf{{!}}Ge&auml;nderter Krippenvertrag Neu]]<br />
 
+
<br />
* 68 % Ausgabenförderung (gesetzlich vorgegeben)
+
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> verweist auf die Korrekturen und Erg&auml;nzungen der Stadtr&auml;te Schorpp und Prof. Dr. Geisen aus der o. g. VFA-Sitzung. Er erw&auml;hnt, dass nach der Berichterstattung des HT vom 25.01.2011, S. 13, die Zahl der Geburten um 16 % gestiegen ist. <u>Stadtr&auml;tin Meixner</u> merkt an, dass der Stadt Schw&auml;bisch Hall eine Pluralit&auml;t der verschiedensten Kindergartentr&auml;ger gut steht.</p>
* 40 % Abmangelförderung zusätzlich
+
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
* 50 % Investitionsförderung
+
Die &Auml;nderungen entsprechend dem Votum der Tr&auml;gerkonferenz vom 30.09.2010 werden genehmigt und Ziffer 4.1.1 lt. dem Hinweis von Stadtrat Schorpp korrigiert.<br />
* 4 % Zuschussabschreibung bei Investitionen
+
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Basis des Vertragsentwurfes vom 27.10 mit den jeweiligen Krippentr&auml;gern konkrete Vertr&auml;ge abzuschlie&szlig;en.<br />
 
+
Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales wird mit der Mittelbewirtschaftung auf der Basis der Vertr&auml;ge beauftragt.<br />
Dieser Entwurf (Stand 16.07.2010) wurde den kirchlichen und freien Trägern zur Stellungnahme zugesandt. Die eingegangenen Änderungswünsche wurden in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 mit allen Trägern diskutiert.
+
(einstimmig - 33 -)</p>
 
+
|paragraph-attribute-keywords=Kindergarten, Kleinkind|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Krippenvertrag zur Förderung kirchlicher und freier Krippenträger ab dem Jahr 2009; hier: Ergebnis der Beratung mit den kirchlichen und freien Trägern in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 und Genehmigung|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=26.01.2011|paragraph-template-backlink=2208811/0/meetingminutes|}}
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ergeben sich folgende Änderungen:
+
 
+
# Die Ziffer 4.1.1 wird auf Wunsch der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde wie folgt geändert „.... auf der Grundlage <u>des Glaubens</u> und der jeweiligen eigenständigen pädagogischen Ausrichtung“.<br>
+
# Bei der Ziffer 5.2.1 wird im 3. Absatz die Regelung gestrichen wonach erst nach 5 Tagen Abwesenheit eine externe Fachkraft eingesetzt werden kann. Bei der Betreuung von Kindern ab 1 Jahr kann eine Gruppe nicht nur mit 1 Betreuungskraft geführt werden. Somit muss auch bei Abwesenheit von weniger als 5 Tagen zusätzliches Personal eingesetzt werden können.<br>
+
# Bei der Ziffer 5.2.3 wird der Festbetrag für Verwaltungskosten der Träger von 1.000€ auf 1.500€ wie beim Kindergartenvertrag angehoben.<br>
+
# Bei 5.4 wird auf den vorgesehenen Mindestträgeranteil von 10% der Gesamtausgaben verzichtet. Mit dieser Regelung konnten sich die beiden kirchlichen Träger nicht einverstanden erklären.
+
 
+
Auf der Basis dieser Änderungen wurde des Krippenvertragsmuster von allen Trägern einstimmig akzeptiert. <br>
+
 
+
Anlage:&nbsp;[[Media:387-10_AnlageNeu.pdf{{!}}Geänderter Krippenvertrag Neu]]<br><br>
+
 
+
<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> verweist auf die Korrekturen und Ergänzungen der Stadträte Schorpp und Prof. Dr. Geisen aus der o. g. VFA-Sitzung. Er erwähnt, dass nach der Berichterstattung des HT vom 25.01.2011, S. 13, die Zahl der Geburten um 16 % gestiegen ist.
+
 
+
<u>Stadträtin Meixner</u> merkt an, dass der Stadt Schwäbisch Hall eine Pluralität der verschiedensten Kindergartenträger gut steht.<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Die Änderungen entsprechend dem Votum der Trägerkonferenz vom 30.09.2010 werden genehmigt und Ziffer 4.1.1 lt. dem Hinweis von Stadtrat Schorpp korrigiert.<br>Die Verwaltung wird beauftragt auf der Basis des Vertragsentwurfes vom 27.10 mit den jeweiligen Krippenträgern konkrete Verträge abzuschließen.<br>Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales wird mit der Mittelbewirtschaftung auf der Basis der Verträge beauftragt.<br>(einstimmig - 33 -)<br>|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 50
+
|paragraph-attribute-keywords=Kindergarten, Kleinkindbetreuung|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Krippenvertrag zur Förderung kirchlicher und freier Krippenträger ab dem Jahr 2009; hier: Ergebnis der Beratung mit den kirchlichen und freien Trägern in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 und Genehmigung|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=26.01.2011|paragraph-template-backlink=2208811/0/meetingminutes|}}
+
  
 
[[Category:TYP:P|2222217]]
 
[[Category:TYP:P|2222217]]
Zeile 35: Zeile 20:
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:Index:Kindergarten|Krippenvertrag zur Förderung kirchlicher und freier Krippenträger ab dem Jahr 2009; hier: Ergebnis der Beratung mit den kirchlichen und freien Trägern in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 und Genehmigung (26.01.2011, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Index:Kindergarten|Krippenvertrag zur Förderung kirchlicher und freier Krippenträger ab dem Jahr 2009; hier: Ergebnis der Beratung mit den kirchlichen und freien Trägern in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 und Genehmigung (26.01.2011, Gemeinderat)]]
[[Category:Index:Kleinkindbetreuung|Krippenvertrag zur Förderung kirchlicher und freier Krippenträger ab dem Jahr 2009; hier: Ergebnis der Beratung mit den kirchlichen und freien Trägern in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 und Genehmigung (26.01.2011, Gemeinderat)]]
+
[[Category:Index:Kleinkind|Krippenvertrag zur Förderung kirchlicher und freier Krippenträger ab dem Jahr 2009; hier: Ergebnis der Beratung mit den kirchlichen und freien Trägern in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 und Genehmigung (26.01.2011, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2011-01-26]]
 
[[Category:Startdate|2011-01-26]]

Aktuelle Version vom 5. April 2017, 10:45 Uhr

Sachvortrag:

s. a. VFA vom 22.11.2010 Die Förderung von Kindern unter 3 Jahren ist mit der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 19.03.2009 zum 01.01.2009 grundlegend neu geregelt worden. Trägern von in den Bedarfsplan aufgenommenen Krippen müssen seither nach der gleichen Fördersystematik wie die Kinder ab 3 Jahren gefördert werden.
Im Frühjahr dieses Jahres haben die Kommunalen Spitzenverbände mit den kirchlichen Spitzenverbänden ein neues Vertragsmuster empfohlen. Auf der Basis dieses aktuellen Vertragsmusters und der aktuellen Verträge der Stadt zur Kindergartenförderung wurde ein Entwurf für die Krippenförderung zur Verhandlung mit den kirchlichen und freien Trägern erstellt. Der Entwurf enthält folgende Eckdaten: * 68 % Ausgabenförderung (gesetzlich vorgegeben) * 40 % Abmangelförderung zusätzlich * 50 % Investitionsförderung * 4 % Zuschussabschreibung bei Investitionen Dieser Entwurf (Stand 16.07.2010) wurde den kirchlichen und freien Trägern zur Stellungnahme zugesandt. Die eingegangenen Änderungswünsche wurden in der Trägerkonferenz am 30.09.2010 mit allen Trägern diskutiert. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ergeben sich folgende Änderungen: # Die Ziffer 4.1.1 wird auf Wunsch der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde wie folgt geändert „.... auf der Grundlage des Glaubens und der jeweiligen eigenständigen pädagogischen Ausrichtung“.
# Bei der Ziffer 5.2.1 wird im 3. Absatz die Regelung gestrichen wonach erst nach 5 Tagen Abwesenheit eine externe Fachkraft eingesetzt werden kann. Bei der Betreuung von Kindern ab 1 Jahr kann eine Gruppe nicht nur mit 1 Betreuungskraft geführt werden. Somit muss auch bei Abwesenheit von weniger als 5 Tagen zusätzliches Personal eingesetzt werden können.
# Bei der Ziffer 5.2.3 wird der Festbetrag für Verwaltungskosten der Träger von 1.000€ auf 1.500€ wie beim Kindergartenvertrag angehoben.
# Bei 5.4 wird auf den vorgesehenen Mindestträgeranteil von 10% der Gesamtausgaben verzichtet. Mit dieser Regelung konnten sich die beiden kirchlichen Träger nicht einverstanden erklären. Auf der Basis dieser Änderungen wurde des Krippenvertragsmuster von allen Trägern einstimmig akzeptiert.
Anlage: Geänderter Krippenvertrag Neu

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Korrekturen und Ergänzungen der Stadträte Schorpp und Prof. Dr. Geisen aus der o. g. VFA-Sitzung. Er erwähnt, dass nach der Berichterstattung des HT vom 25.01.2011, S. 13, die Zahl der Geburten um 16 % gestiegen ist. Stadträtin Meixner merkt an, dass der Stadt Schwäbisch Hall eine Pluralität der verschiedensten Kindergartenträger gut steht.

Beschluss:

Die Änderungen entsprechend dem Votum der Trägerkonferenz vom 30.09.2010 werden genehmigt und Ziffer 4.1.1 lt. dem Hinweis von Stadtrat Schorpp korrigiert.
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Basis des Vertragsentwurfes vom 27.10 mit den jeweiligen Krippenträgern konkrete Verträge abzuschließen.
Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales wird mit der Mittelbewirtschaftung auf der Basis der Verträge beauftragt.
(einstimmig - 33 -)

Meine Werkzeuge