§ 5 - Neufassung der städtischen Marktordnung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 15. Februar 2011, 06:40 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Eine neue Satzung über Auswahlverfahren und Vergabekriterien zur Marktzulassung beim Wochenmarkt, dem Jakobimarkt, dem Weihnachtsmarkt sowie bei Spezialmärkten ist notwendig, um den neuen EU-Dienstleistungsrichtlinien Genüge zu tun.

Das Marktwesen wird von der Touristik und Marketing Schwäbisch Hall verantwortet.
In einer neuen Satzung zur Marktordnung werden die Beziehungen zwischen den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern und der Touristik und Marketing Schwäbisch Hall geregelt.
Insbesondere die Zuweisungskriterien für einen Standplatz und die damit verbundenen Bewerbungs- und Zusagefristen werden klar definiert.
Detailliert wird auf das zugelassene Angebot, die Verkaufseinrichtungen, die Sauberkeit des Marktes, die Haftung sowie die Auf- und Abbauzeiten eingegangen.
Mit den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern des Wochenmarktes erfolgte im Vorfeld eine intensive Abstimmung. Der Wochenmarkt findet in Zukunft jeden Mittwoch und Samstag von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr statt.

Anlage: Neue Satzung zur Marktordnung

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der neuen Satzung zur Marktordnung zu.

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