2208811/meetingminutes/2222203/paragraph

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Das Marktwesen wird von der Touristik und Marketing Schwäbisch Hall verantwortet.<br>In einer neuen Satzung zur Marktordnung werden die Beziehungen zwischen den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern und der Touristik und Marketing Schwäbisch Hall geregelt.<br>Insbesondere die Zuweisungskriterien für einen Standplatz und die damit verbundenen Bewerbungs- und Zusagefristen werden klar definiert.<br>Detailliert wird auf das zugelassene Angebot, die Verkaufseinrichtungen, die Sauberkeit des Marktes, die Haftung sowie die Auf- und Abbauzeiten eingegangen.<br>Mit den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern des Wochenmarktes erfolgte im Vorfeld eine intensive Abstimmung. Der Wochenmarkt findet in Zukunft jeden Mittwoch und Samstag von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr statt.<br>
 
Das Marktwesen wird von der Touristik und Marketing Schwäbisch Hall verantwortet.<br>In einer neuen Satzung zur Marktordnung werden die Beziehungen zwischen den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern und der Touristik und Marketing Schwäbisch Hall geregelt.<br>Insbesondere die Zuweisungskriterien für einen Standplatz und die damit verbundenen Bewerbungs- und Zusagefristen werden klar definiert.<br>Detailliert wird auf das zugelassene Angebot, die Verkaufseinrichtungen, die Sauberkeit des Marktes, die Haftung sowie die Auf- und Abbauzeiten eingegangen.<br>Mit den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern des Wochenmarktes erfolgte im Vorfeld eine intensive Abstimmung. Der Wochenmarkt findet in Zukunft jeden Mittwoch und Samstag von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr statt.<br>
  
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<u>Erste Bürgermeisterin Wilhelm</u> beschreibt die Inhalte der neuen Satzung. Diese regelt das Auswahlverfahren, die Vergabekriterien und die Zuweisungen von Standplätzen. Diese Inhalte wurden aufgenommen, um der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu entsprechen. Die neue Satzung dient als Handwerkszeug um die Beziehungen der Stadt zu den Marktbeschickerinnen und -beschickern zu regeln und ein attraktives und verlässliches Marktangebot zu schaffen.<br>Sie stellt fest, dass es zwar wünschenswert wäre, den Markt über Mittag länger zu öffnen, jedoch ist dies derzeit aufgrund des Standpunktes der Marktbeschickerinnen und -beschicker nicht machbar. Eine Verlässlichkeit des Wochenmarktes war ihr wichtig, deshalb wurde eine verbindliche Öffnungszeit des Wochenmarktes von 7.00 - 12.30 Uhr festgeschrieben. In dieser Zeit darf keine Ware weggeräumt werden.
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2011, 07:26 Uhr

Sachvortrag:

Eine neue Satzung über Auswahlverfahren und Vergabekriterien zur Marktzulassung beim Wochenmarkt, dem Jakobimarkt, dem Weihnachtsmarkt sowie bei Spezialmärkten ist notwendig, um den neuen EU-Dienstleistungsrichtlinien Genüge zu tun.

Das Marktwesen wird von der Touristik und Marketing Schwäbisch Hall verantwortet.
In einer neuen Satzung zur Marktordnung werden die Beziehungen zwischen den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern und der Touristik und Marketing Schwäbisch Hall geregelt.
Insbesondere die Zuweisungskriterien für einen Standplatz und die damit verbundenen Bewerbungs- und Zusagefristen werden klar definiert.
Detailliert wird auf das zugelassene Angebot, die Verkaufseinrichtungen, die Sauberkeit des Marktes, die Haftung sowie die Auf- und Abbauzeiten eingegangen.
Mit den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern des Wochenmarktes erfolgte im Vorfeld eine intensive Abstimmung. Der Wochenmarkt findet in Zukunft jeden Mittwoch und Samstag von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr statt.

Anlage: Neue Satzung zur Marktordnung


Erste Bürgermeisterin Wilhelm beschreibt die Inhalte der neuen Satzung. Diese regelt das Auswahlverfahren, die Vergabekriterien und die Zuweisungen von Standplätzen. Diese Inhalte wurden aufgenommen, um der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu entsprechen. Die neue Satzung dient als Handwerkszeug um die Beziehungen der Stadt zu den Marktbeschickerinnen und -beschickern zu regeln und ein attraktives und verlässliches Marktangebot zu schaffen.
Sie stellt fest, dass es zwar wünschenswert wäre, den Markt über Mittag länger zu öffnen, jedoch ist dies derzeit aufgrund des Standpunktes der Marktbeschickerinnen und -beschicker nicht machbar. Eine Verlässlichkeit des Wochenmarktes war ihr wichtig, deshalb wurde eine verbindliche Öffnungszeit des Wochenmarktes von 7.00 - 12.30 Uhr festgeschrieben. In dieser Zeit darf keine Ware weggeräumt werden.

Stadtrat Kaiser hält es für absolut wünschenswert, den schönsten Marktplatz Deutschlands auch nach 12.30 Uhr für den Markt zu öffnen - nimmt es jedoch zu Kenntnis, dass momentan keine andere Lösung möglich ist. Er sichert jedoch bei diesbezüglichen Verhandlungen jede Unterstützung zu.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der neuen Satzung zur Marktordnung zu.

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