§ 11 - Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Stadt zum 31.12.2009 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte am 28.07.2009, § 162, die Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision zu Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht vom 22.11.2009 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit Schreiben vom 03.01.2011 vorab mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen. Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt hat bisher nicht stattgefunden.

An dem vom Gemeinderat vorläufig zur Kenntnis genommenen Rechnungsabschluss 2009 der Stadt Schwäbisch Hall wurden Veränderungen im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge vorgenommen (vgl. § 2/ Schlussbericht S. 39).

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO mit den folgenden (neuen) Schlusssummen endgültig festgestellt:

A.
Einnahmen und Ausgaben von je:


Verwaltungshaushalt
97.709.419,21 €

Vermögenshaushalt
29.576.335,58 €

zusammen
127.285.754,79 €
B.
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge, Einnahmen
(neu) 56.965.295,72 €

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge, Ausgaben
(neu) 62.258.840,45 €
C.
Als Rechnungsergebnis 2009 wird ein Überschuss mit
ausgewiesen und festgestellt. Dieser wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
6.900.999,22 €
D.
Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit
20.787.396,75 €
E.
Der Schuldenstand der Stadt (Kämmereihaushalt) aus äußeren Darlehen wird festgestellt mit

0,00 €

(einstimmig - 33 -)

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