§ 2 - Mittelfristige Finanzplanung 2010 - 2014 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall hat gemäß § 85 GemO die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2010 – 2014 aufgestellt.

Anlage 1: I. Allgemeine Erläuterungen

Anlage 2: II. Die Finanzplanungsdaten im Einzelnen /A Verwaltungshaushalt

Anlage 3: II. Die Finanzplanungsdaten im Einzelnen/ B Vermögenshaushalt

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Schwäbisch Hall für die Jahre 2010 – 2014 in der in der Anlage vorgelegten Fassung.

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