§ 2 - Mittelfristige Finanzplanung 2010 - 2014 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 15. Februar 2011, 07:40 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Die Stadt Schwäbisch Hall hat gemäß § 85 GemO die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2010 – 2014 aufgestellt.
Anlage 1: I. Allgemeine Erläuterungen
Anlage 2: II. Die Finanzplanungsdaten im Einzelnen /A Verwaltungshaushalt
Anlage 3: II. Die Finanzplanungsdaten im Einzelnen/ B Vermögenshaushalt
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Schwäbisch Hall für die Jahre 2010 – 2014 in der in der Anlage vorgelegten Fassung.