§ 3/1 - Arbeitsvergabe zur Fertigstellung der Salinenstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für den 1. und 2. Bauabschnitt der Salinenstraße müssen die Endausbauten ausgeführt werden. Es handelt sich hierbei um den Auftrag der asphaltfreien Beläge. Darüber hinaus hat die Verwaltung die Absicht, die Asphaltoberfläche von der Kreuzung Friedensbrücke bis zum Anschluss Bauabschnitt 1 ebenfalls zu erneuern. Die Beläge sind hier, bedingt durch die übermäßig starke Nutzung, teils verdrückt, verbunden mit starken Rissbildungen.

Aus Gewährleistungsgründen und aus Gründen der Koordination dieser Arbeiten, die ca. 2 Wochen vor Eröffnung der Handelsimmobilie stattfinden müssen, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Arbeiten durch die Firma L. Weiss, die bislang sämtliche Tief- und Straßenarbeiten in diesem Bereich ausgeführt hat, durchführen zu lassen. Es wird vorgeschlagen, den Auftrag in Form einer freihändigen Vergabe zu erteilen.

Das Ing.-Büro Stadtlandingenieure hat die Massen für die notwendigen Arbeiten ermittelt und die Einheitspreise aus allen bisher beauftragten Leistungen in das Leistungsverzeichnis eingesetzt. Damit konnten 80% aller Einheitspreise mit am Markt ermittelten Preisen abgedeckt werden. Die restlichen 20% der Einheitspreise werden mit der Firma L.Weiss anhand marktüblicher Einheitspreise ausgehandelt. Die Gesamtvergabesumme liegt bei ca.250 000 € brutto. Aus terminlichen Gründen (Jahreswechsel), können die restlichen noch zu verhandelnden Einheitspreise erst nach Redaktionsschluss für die Sitzungsvorlagen zum BPA vereinbart werden.
Die Verwaltung wird daher eine konkrete Aufstellung aller verhandelten Arbeitspreise in der Sitzung des BPA auflegen.

Beschluss:

Der Arbeitsvergabe für die Endausbauten der Salinenstraße, Bauabschnitt 1 und 2 sowie der Erneuerung der Fahrbahnoberfläche von der Friedensbrücke bis zum Bauabschnitt 1, Salinenstraße, an die Firma L. Weiss zur Preisobergrenze von 250 000 € wird zugestimmt.

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