§ 1/2 - Bebauungsplan Hessental, Mittelhöhe III - 1. Änderung - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Bebauungsplanverfahren Hessental Mittelhöhe III wurde Ende 2002 im Entwurf aufgestellt und Anfang 2004 vom Gemeinderat zur Satzung beschlossen. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahren wurde neben den typischen Einzelgebäuden auch ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück der GWG in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Das Baufeld befindet sich nördlich der vor kurzem sanierten Wohnanlage der GWG am Kreuzstein. Ausgewiesen wurde ein größeres Baufeld für ein 3-geschossiges Wohngebäude. Zwischen der Straße Kreuzstein und dem Baufeld ist seinerzeit auf Wunsch der GWG eine öffentliche Grünfläche festgesetzt worden.

Das Diak Schwäbisch Hall möchte kurzfristig eine weitere Seniorenwohnanlage in Betrieb nehmen. Vorgesehen ist ein größerer Gebäudekomplex in zweigeschossiger Bauweise, in einem Teilbereich 3-geschossig.

Sowohl städtebaulich als auch funktional bietet das nicht bebaute Grundstück am Kreuzstein die idealen Voraussetzungen für eine derartige Anlage. Das Grundstück ist sehr gut an den ÖPNV angebunden und in kurzer fußläufiger Distanz sind wichtige Einkaufsmöglichkeiten gegeben.

Städtebaulich lässt sich auf dem freien Grundstück ein größerer Gebäudekomplexs problemlos einfügen. Hierzu bedarf es jedoch der Änderung des Bebauungsplanes, dessen jetziges Baufeld nur eine eingeschränkte bauliche Nutzung zulässt.

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind primär die Erweiterung der überbaubaren Flächen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die öffentliche Grünfläche aufgegeben wird, da zum Einen diese Flächen von der zukünftig überbaubaren Fläche in Anspruch genommen werden muss, zum anderen die Erschließung des Grundstückes über die Straße am Kreuzstein erfolgt.

Mit der notwendigen Erweiterung des Baufeldes ist auch die Aufgabe der Baumzeile am Kreuzstein verbunden. Da die für die Baumaßnahme erforderliche Baugrube in den Kronenbereich der Bäume stark tangiert, werden sie im Hinblick auf die Standsicherheit ein Risiko darstellen. Die Bäume selbst zeichnen sich nicht durch ein vitales Wachstum aus, so dass mit der Aufgabe kein ökologischer Schaden angerichtet wird. Selbstverständlich wird im Rahmen eines Begrünungskonzeptes der notwendige Ausgleich geschaffen.

Die Lage und die Ausdehnung des zukünftigen Baufeldes ist im Entwurf des Bebauungsplanes dargestellt. Ebenfalls dargestellt ist die geplante Begrünung dieses Grundstückes.

Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch eine Trafostation der Stadtwerke. Diese Trafostation wurde bereits seinerzeit bei der Aufstellung des Bebaungsplanes Mittelhöhe III nicht planungsrechtlich gesichert. Es wird im Einvernehmen mit den Stadtwerken ein neuer Standort am Grundstücksrand für eine kleine Kompaktstation ausgewiesen. Die Positionierung ist im Bebauungsplanentwurf dargestellt.

Die Abgrenzung der Bebauungsplanänderung ist ebenfalls im Entwurf eingetragen.

Anlage 1: Lageplan Entwurf Pflegeheim Hessental DIAK

Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Käser/Reiner M 1:500 vom 05.01.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 Mittelhöhe III -. 1. Änderung werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs.1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig ím Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Käser/Reiner vom 05.01.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0318-03/01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

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