2208805/meetingminutes/2219940/paragraph

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Das Diak Schwäbisch Hall möchte kurzfristig eine weitere Seniorenwohnanlage in Betrieb nehmen. Vorgesehen ist ein größerer Gebäudekomplex in zweigeschossiger Bauweise, in einem Teilbereich 3-geschossig.
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Sowohl städtebaulich als auch funktional bietet das nicht bebaute Grundstück am Kreuzstein die idealen Voraussetzungen für eine derartige Anlage. Das Grundstück ist sehr gut an den ÖPNV angebunden und in kurzer fußläufiger Distanz sind wichtige Einkaufsmöglichkeiten gegeben.
 
Sowohl städtebaulich als auch funktional bietet das nicht bebaute Grundstück am Kreuzstein die idealen Voraussetzungen für eine derartige Anlage. Das Grundstück ist sehr gut an den ÖPNV angebunden und in kurzer fußläufiger Distanz sind wichtige Einkaufsmöglichkeiten gegeben.
  
Städtebaulich lässt sich auf dem freien Grundstück ein größerer Gebäudekomplexs problemlos einfügen. Hierzu bedarf es jedoch der Änderung des Bebauungsplanes, dessen jetziges Baufeld nur eine eingeschränkte bauliche Nutzung zulässt.
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Städtebaulich lässt sich auf dem freien Grundstück ein größerer Gebäudekomplex problemlos einfügen. Hierzu bedarf es jedoch der Änderung des Bebauungsplanes, dessen jetziges Baufeld nur eine eingeschränkte bauliche Nutzung zulässt.
  
Inhalt der Bebauungsplanänderung sind primär die Erweiterung der überbaubaren Flächen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die öffentliche Grünfläche aufgegeben wird, da zum Einen diese Flächen von der zukünftig überbaubaren Fläche in Anspruch genommen werden muss, zum anderen die Erschließung des Grundstückes über die Straße am Kreuzstein erfolgt.
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Inhalt der Bebauungsplanänderung sind primär die Erweiterung der überbaubaren Flächen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die öffentliche Grünfläche aufgegeben wird, da zum Einen diese Flächen von der zukünftig überbaubaren Fläche in Anspruch genommen werden muss, zum Anderen die Erschließung des Grundstückes über die Straße am Kreuzstein erfolgt.
  
 
Mit der notwendigen Erweiterung des Baufeldes ist auch die Aufgabe der Baumzeile am Kreuzstein verbunden. Da die für die Baumaßnahme erforderliche Baugrube in den Kronenbereich der Bäume stark tangiert, werden sie im Hinblick auf die Standsicherheit ein Risiko darstellen. Die Bäume selbst zeichnen sich nicht durch ein vitales Wachstum aus, so dass mit der Aufgabe kein ökologischer Schaden angerichtet wird. Selbstverständlich wird im Rahmen eines Begrünungskonzeptes der notwendige Ausgleich geschaffen.
 
Mit der notwendigen Erweiterung des Baufeldes ist auch die Aufgabe der Baumzeile am Kreuzstein verbunden. Da die für die Baumaßnahme erforderliche Baugrube in den Kronenbereich der Bäume stark tangiert, werden sie im Hinblick auf die Standsicherheit ein Risiko darstellen. Die Bäume selbst zeichnen sich nicht durch ein vitales Wachstum aus, so dass mit der Aufgabe kein ökologischer Schaden angerichtet wird. Selbstverständlich wird im Rahmen eines Begrünungskonzeptes der notwendige Ausgleich geschaffen.
  
Die Lage und die Ausdehnung des zukünftigen Baufeldes ist im Entwurf des Bebauungsplanes dargestellt. Ebenfalls dargestellt ist die geplante Begrünung dieses Grundstückes.<br>
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Die Lage und die Ausdehnung des zukünftigen Baufeldes ist im Entwurf des Bebauungsplanes dargestellt. Ebenfalls dargestellt ist die geplante Begrünung dieses Grundstückes.
  
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch eine Trafostation der Stadtwerke. Diese Trafostation wurde bereits seinerzeit bei der Aufstellung des Bebaungsplanes Mittelhöhe III nicht planungsrechtlich gesichert. Es wird im Einvernehmen mit den Stadtwerken ein neuer Standort am Grundstücksrand für eine kleine Kompaktstation ausgewiesen. Die Positionierung ist im Bebauungsplanentwurf dargestellt.
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Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch eine Trafostation der Stadtwerke. Diese Trafostation wurde bereits seinerzeit bei der Aufstellung des Bebaungsplanes Mittelhöhe III nicht planungsrechtlich gesichert. Es wird im Einvernehmen mit den Stadtwerken ein neuer Standort am Grundstücksrand für eine kleine Kompaktstation ausgewiesen. Die Positionierung ist im Bebauungsplan-Entwurf dargestellt. <br>Die Abgrenzung der Bebauungsplan-Änderung ist ebenfalls im Entwurf eingetragen. <br>
 
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Die Abgrenzung der Bebauungsplanänderung ist ebenfalls im Entwurf eingetragen.
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:11-16_2.pdf{{!}}Lageplan Entwurf Pflegeheim Hessental DIAK]]
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:11-16_2.pdf{{!}}Lageplan Entwurf Pflegeheim Hessental DIAK]]
  
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:11-16_1.pdf{{!}}Lageplan]]<br><br>
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> führt aus, dass die Änderung des Bebauungsplans Mittelhöhe III notwendig ist, um den Bau einer Pflegeeinrichtung für Seniorinnen und Senioren zu ermöglichen. Das Diakonieklinikum als Betreiber hat diesbezüglich bei der GWG nach einem Grundstück im Schwäbisch Haller Osten angefragt.
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<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen Neumann</u> schlägt ein relativ großes Baufeld vor, um die Planungen des späteren Nutzers möglichst nicht einzuschränken. Die nächsten Schritte im Bebauungsplan-Verfahren sind die öffentliche Auslegung und der Satzungsbeschluss, er erwartet jedoch nur geringfügige Änderungwünsche.
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<u>Stadtrat Weber</u> hält die Anzahl der Parkplätze für Besucher und Bedienstete einer Seniorenpflegeeinrichtung für nicht ausreichend. Weiter erkundigt er sich nach den Planungen bezüglich der Gebäude Landhegstraße 33/35.<br>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen Neumann hält die Stellplätze entsprechend des Baurechts für ausreichend. Er verweist darauf, dass sowohl das hier vorliegende Grundstück wie auch Landhegstraße 33/35 im Eigentum der GWG stehen. Weiter werden bei einer Überplanung der Grundstücke Landhegstraße 33/35 die Parkplätze nicht mehr an der Süd- bzw. Westseite angeordnet - es wird eine Neuordnung erfolgen.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> kommt zurück zum Thema und verweist darauf, dass man sich im öffentlich-rechtlichen Verfahren befindet und dass es momentan nur zu entscheiden gilt, ob der Neubau einer Altenpflegeeinrichtung an dieser Stelle vorstellbar ist.
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> geht hierauf nicht ein und möchte weitere Informationen zur Bauplanung. Ihm geht es darum, dass die künftige Altenpflegeeinrichtung den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> verweist drauf, dass weder im Lindach noch am Gänsberg große Freiflächen (Grünflächen) vorhanden sind - im Gegenteil: Bei Pflegeeinrichtungen sind große Park- bzw. Grünflächen aus Kostengründen nicht erwünscht.
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<u>Stadtrat Baumann</u> wird die Bebauungsplan-Änderung uneingeschränkt unterstützen. Er hält den abwechslungsreichen Mix zwischen Neubebauung und Seniorenwohnanlage/ Seniorenpflegeeinrichtung für ideal.
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> stellt fest, dass bislang dem Aufsichtsrat der GWG über diese Planungen keine Informationen vorliegen.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> weist nochmals darauf hin, dass man sich erst im öffentlich-rechtlichen Bereich befindet, um die Voraussetzungen zu schaffen. Ob und wie die Umsetzung erfolgt ist dann Sache des Eigentümers/ Betreibers.
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> sieht in der genauen Planung noch Korrekturbedarf.
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<u>Stadträtin Niemann</u> hält das ausgewählte Grundstück für nicht ideal, da wiederum eine große Anzahl von Bäumen weichen muss. Sie möchte außerdem eine kleinere, wohnortnahe Seniorenbetreuung.
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Zum 3. Mal weist nun <u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> darauf hin, dass man sich im öffentlich-rechtlichen Vorverfahren befindet. Er möchte nun den Geschäftsführer der GWG, Herrn Gieseke, zu Wort kommen lassen.
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<u>GWG-Geschäftsführer Gieseke</u> stellt klar, dass es sich um ein Altenpflegeheim für demenzkranke Personen handelt. Das Projekt befindet sich noch in der Anfangsphase. Man hat momentan lediglich eine Anfrage über die Machbarkeit an die Stadt herangetragen. Das Projekt wurde auch vom Diak noch nicht förmlich beschlossen, daher wurde auch der Aufsichtsrat der GWG bislang nicht informiert. Zur Landhegstraße 33/35 ist geplant, seniorengerechtes Wohnen einzurichten, um Synergie-Effekte nutzen zu können.
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<u>Stadtrat Bay</u> schlägt vor, die Immobilie Landhegstraße 33/35 abzureißen, um den gesamten Komplex neu zu überplanen und eventuell die Baukörper quer zu stellen - was auch ausreichend Parkplätze ermöglichen würde.
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> spricht sich für die Bebauungsplan-Änderung aus. Bei der Detailplanung sieht er jedoch noch Änderung- und Beratungsbedarf.
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<u>GWG-Geschäftsführer Gieseke</u> führt zum Vorschlag von Stadtrat Bay aus, dass das Gebäude Landhegstraße 33/35 unter der Voraussetzung der Schaffung von neuem Mietwohnraum entmietet wurde, ein Abriss kommt von daher nicht in Frage.<br>|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=Der Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Käser/Reiner M 1:500 vom 05.01.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 Mittelhöhe III -. 1. Änderung werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs.1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Käser/Reiner vom 05.01.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0318-03/01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
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<br>Die Umsetzung der Seniorenpflegeanlage bzw. die Planungsunterlagen sind dem Gemeinderat vorzulegen. Die jetzigen Planungen werden angepasst bzw. korrigiert.<br>(17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)<br>|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
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1 A. Amt 63
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1 A. GWG
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Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 Mittelhöhe III -. 1. Änderung werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs.1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig ím Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Käser/Reiner vom 05.01.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0318-03/01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
 
  
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.<br>|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Bebauungsplan Hessental, Mittelhöhe III - 1. Änderung - VORBERATUNG -|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=17.01.2011|paragraph-template-backlink=2208805/0/meetingminutes|}}
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- Stadtrat Sakellariou bis 19.50 Uhr anwesend -|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Mittelhöhe, Hessental, GWG, Senioren, Altenwohnheim|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Bebauungsplan Hessental, Mittelhöhe III - 1. Änderung; hier: Aufstellungsbeschluss|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=17.01.2011|paragraph-template-backlink=2208805/0/meetingminutes|}}
  
 
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Version vom 2. Februar 2011, 13:59 Uhr

Sachvortrag:

Das Bebauungsplanverfahren Hessental Mittelhöhe III wurde Ende 2002 im Entwurf aufgestellt und Anfang 2004 vom Gemeinderat zur Satzung beschlossen. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahren wurde neben den typischen Einzelgebäuden auch ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück der GWG in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Das Baufeld befindet sich nördlich der vor kurzem sanierten Wohnanlage der GWG am Kreuzstein. Ausgewiesen wurde ein größeres Baufeld für ein 3-geschossiges Wohngebäude. Zwischen der Straße Kreuzstein und dem Baufeld ist seinerzeit auf Wunsch der GWG eine öffentliche Grünfläche festgesetzt worden.
Das Diak Schwäbisch Hall möchte kurzfristig eine weitere Seniorenwohnanlage in Betrieb nehmen. Vorgesehen ist ein größerer Gebäudekomplex in zweigeschossiger Bauweise, in einem Teilbereich 3-geschossig.

Sowohl städtebaulich als auch funktional bietet das nicht bebaute Grundstück am Kreuzstein die idealen Voraussetzungen für eine derartige Anlage. Das Grundstück ist sehr gut an den ÖPNV angebunden und in kurzer fußläufiger Distanz sind wichtige Einkaufsmöglichkeiten gegeben.

Städtebaulich lässt sich auf dem freien Grundstück ein größerer Gebäudekomplex problemlos einfügen. Hierzu bedarf es jedoch der Änderung des Bebauungsplanes, dessen jetziges Baufeld nur eine eingeschränkte bauliche Nutzung zulässt.

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind primär die Erweiterung der überbaubaren Flächen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die öffentliche Grünfläche aufgegeben wird, da zum Einen diese Flächen von der zukünftig überbaubaren Fläche in Anspruch genommen werden muss, zum Anderen die Erschließung des Grundstückes über die Straße am Kreuzstein erfolgt.

Mit der notwendigen Erweiterung des Baufeldes ist auch die Aufgabe der Baumzeile am Kreuzstein verbunden. Da die für die Baumaßnahme erforderliche Baugrube in den Kronenbereich der Bäume stark tangiert, werden sie im Hinblick auf die Standsicherheit ein Risiko darstellen. Die Bäume selbst zeichnen sich nicht durch ein vitales Wachstum aus, so dass mit der Aufgabe kein ökologischer Schaden angerichtet wird. Selbstverständlich wird im Rahmen eines Begrünungskonzeptes der notwendige Ausgleich geschaffen.

Die Lage und die Ausdehnung des zukünftigen Baufeldes ist im Entwurf des Bebauungsplanes dargestellt. Ebenfalls dargestellt ist die geplante Begrünung dieses Grundstückes.

Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch eine Trafostation der Stadtwerke. Diese Trafostation wurde bereits seinerzeit bei der Aufstellung des Bebaungsplanes Mittelhöhe III nicht planungsrechtlich gesichert. Es wird im Einvernehmen mit den Stadtwerken ein neuer Standort am Grundstücksrand für eine kleine Kompaktstation ausgewiesen. Die Positionierung ist im Bebauungsplan-Entwurf dargestellt.
Die Abgrenzung der Bebauungsplan-Änderung ist ebenfalls im Entwurf eingetragen.

Anlage 1: Lageplan Entwurf Pflegeheim Hessental DIAK

Anlage 2: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Änderung des Bebauungsplans Mittelhöhe III notwendig ist, um den Bau einer Pflegeeinrichtung für Seniorinnen und Senioren zu ermöglichen. Das Diakonieklinikum als Betreiber hat diesbezüglich bei der GWG nach einem Grundstück im Schwäbisch Haller Osten angefragt.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann schlägt ein relativ großes Baufeld vor, um die Planungen des späteren Nutzers möglichst nicht einzuschränken. Die nächsten Schritte im Bebauungsplan-Verfahren sind die öffentliche Auslegung und der Satzungsbeschluss, er erwartet jedoch nur geringfügige Änderungwünsche.

Stadtrat Weber hält die Anzahl der Parkplätze für Besucher und Bedienstete einer Seniorenpflegeeinrichtung für nicht ausreichend. Weiter erkundigt er sich nach den Planungen bezüglich der Gebäude Landhegstraße 33/35.
Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann hält die Stellplätze entsprechend des Baurechts für ausreichend. Er verweist darauf, dass sowohl das hier vorliegende Grundstück wie auch Landhegstraße 33/35 im Eigentum der GWG stehen. Weiter werden bei einer Überplanung der Grundstücke Landhegstraße 33/35 die Parkplätze nicht mehr an der Süd- bzw. Westseite angeordnet - es wird eine Neuordnung erfolgen.

Oberbürgermeister Pelgrim kommt zurück zum Thema und verweist darauf, dass man sich im öffentlich-rechtlichen Verfahren befindet und dass es momentan nur zu entscheiden gilt, ob der Neubau einer Altenpflegeeinrichtung an dieser Stelle vorstellbar ist.

Stadtrat Sakellariou geht hierauf nicht ein und möchte weitere Informationen zur Bauplanung. Ihm geht es darum, dass die künftige Altenpflegeeinrichtung den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist drauf, dass weder im Lindach noch am Gänsberg große Freiflächen (Grünflächen) vorhanden sind - im Gegenteil: Bei Pflegeeinrichtungen sind große Park- bzw. Grünflächen aus Kostengründen nicht erwünscht.

Stadtrat Baumann wird die Bebauungsplan-Änderung uneingeschränkt unterstützen. Er hält den abwechslungsreichen Mix zwischen Neubebauung und Seniorenwohnanlage/ Seniorenpflegeeinrichtung für ideal.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt stellt fest, dass bislang dem Aufsichtsrat der GWG über diese Planungen keine Informationen vorliegen.

Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals darauf hin, dass man sich erst im öffentlich-rechtlichen Bereich befindet, um die Voraussetzungen zu schaffen. Ob und wie die Umsetzung erfolgt ist dann Sache des Eigentümers/ Betreibers.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt sieht in der genauen Planung noch Korrekturbedarf.

Stadträtin Niemann hält das ausgewählte Grundstück für nicht ideal, da wiederum eine große Anzahl von Bäumen weichen muss. Sie möchte außerdem eine kleinere, wohnortnahe Seniorenbetreuung.

Zum 3. Mal weist nun Oberbürgermeister Pelgrim darauf hin, dass man sich im öffentlich-rechtlichen Vorverfahren befindet. Er möchte nun den Geschäftsführer der GWG, Herrn Gieseke, zu Wort kommen lassen.

GWG-Geschäftsführer Gieseke stellt klar, dass es sich um ein Altenpflegeheim für demenzkranke Personen handelt. Das Projekt befindet sich noch in der Anfangsphase. Man hat momentan lediglich eine Anfrage über die Machbarkeit an die Stadt herangetragen. Das Projekt wurde auch vom Diak noch nicht förmlich beschlossen, daher wurde auch der Aufsichtsrat der GWG bislang nicht informiert. Zur Landhegstraße 33/35 ist geplant, seniorengerechtes Wohnen einzurichten, um Synergie-Effekte nutzen zu können.

Stadtrat Bay schlägt vor, die Immobilie Landhegstraße 33/35 abzureißen, um den gesamten Komplex neu zu überplanen und eventuell die Baukörper quer zu stellen - was auch ausreichend Parkplätze ermöglichen würde.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht sich für die Bebauungsplan-Änderung aus. Bei der Detailplanung sieht er jedoch noch Änderung- und Beratungsbedarf.

GWG-Geschäftsführer Gieseke führt zum Vorschlag von Stadtrat Bay aus, dass das Gebäude Landhegstraße 33/35 unter der Voraussetzung der Schaffung von neuem Mietwohnraum entmietet wurde, ein Abriss kommt von daher nicht in Frage.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Käser/Reiner M 1:500 vom 05.01.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0318-03/01 Mittelhöhe III -. 1. Änderung werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs.1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Käser/Reiner vom 05.01.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0318-03/01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


Die Umsetzung der Seniorenpflegeanlage bzw. die Planungsunterlagen sind dem Gemeinderat vorzulegen. Die jetzigen Planungen werden angepasst bzw. korrigiert.
(17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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