§ 1 - Bebauungsplan Hessental, Mittelhöhe I - Nördliche Ergänzung; hier. Überprüfung durch das Regierungspräsidium (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA 19.07.10 bzw. BPA vom 27.09.10

Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Schwäbisch Hall Mittelhöhe I wurde von Seiten eines Hessentaler Bürgers die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung bezweifelt. Hierzu wurde das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung eingeschaltet.

Zwischenzeitlich ist die Überprüfung Seitens des Regierungspräsidiums abgeschlossen. Das Regierungspräsidium kam eindeutig zum Ergebnis, dass das Vorgehen der Stadt bezüglich der Bebauungsplanänderung nicht zu beanstanden ist.

Nach Auffassung der Verwaltung kann nunmehr das Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht werden. Der erforderliche Beschlussantrag ist in der Sitzungsvorlage zum Satzungsbeschluss aufgelegt.


Oberbürgermeister Pelgrim bezieht sich auf die bereits erfolgten Beratungen in den o. g. Sitzungen. Aufgrund der Stellungnahme des Regierungspräsidiums sieht er sich in seinen Plänen, die Baulücke zu überplanen, bestärkt.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann führt aus, dass geplant ist, zwei Baufelder mit Doppelhäusern zu bebauen.

Stadtrat Unser kritisiert, dass die jetzt vorhandenen ca. 20 öffentlichen Stellplätze in erheblichen Maße reduziert werden. Er stellt bereits jetzt eine starke Beparkung fest, im Winter sei nicht einmal mehr der Schneepflug hindurch gekommen.

Auf seine Frage nach der Zahl der Wohneinheiten antwortet Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann,dass beabsichtigt ist, jedes Baufeld mit zwei Wohneinheiten zu bebauen.

Stadtrat Dr. Pfisterer sieht sich durch die Ausführungen des Regierungspräsidiums in seiner Haltung bestärkt. Er wird dem Auslegungsbeschluss zustimmen.

Stadträtin Herrmann erkundigt sich nach den Einwänden des im Sachvortrag genannten Hessentaler Bürgers.

Hierauf antwortet Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann,dass der Einwänder die jetzt zur Überbauung anstehende Grünfläche für Hessental als unabdinglich ansieht. Er führte außerdem an, dass Erschließungsmittel für den geplanten Spielplatz bezahlt worden sind sowie dass die Umwandlung nicht rechtmäßig ist.

Stadtrat Bay schlägt vor, für jede Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem privaten Grundstück vorzuschreiben.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“
Der B-Plan Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Abtl. Stadtplanung vom 14.09.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Abtl. Stadtplanung, vom 14.09.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

Die öffentlichen Stellplätze werden im Rundbogen entsprechend dem Straßenverlauf Mittelhöhe in ausreichender Zahl (12 Stück) angeordnet. Es wird außerdem im Rahmen der Baugenehmigung auf den Nachweis von zwei privaten Stellplätzen je Wohneinheit bestanden.
(12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen)

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