2174127/meetingminutes/2174482/paragraph

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Das Angebot der Firma Wolff &amp; Müller musste aus juristischen Gründen ausgeschieden werden. Die Firma hat die Auslobung in unzulässiger Weise verändert. Gemäß VOB ist der Auslober verpflichtet, veränderte Angebote auszuschließen und nicht zu werten. Der Sachverhalt wurde von einem anerkannten Fachanwalt für VOB-Fragen, der Anwaltskanzlei Dr. Hilland, eingehend geprüft und bewertet. Die Anwaltskanzlei empfiehlt eindeutig, das Angebot der Firma Wolff &amp; Müller auszuschließen. Das Ergebnis der Überprüfung liegt vor.
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Für die Vergabe ergibt sich folgendes Bild: Nach Ausschluss der Firma Wolff &amp; Müller hat die Firma Leonhard Weiss für das Los I mit Berücksichtigung der gewerteten Nebenangebote 1 und 5 das preisgünstigste Angebot in Höhe von 1.604.149,25 € unterbreitet. Für das Los II hat die Firma Leonhard Weiss mit Berücksichtigung des gewerteten Nebenangebotes 2 ebenfalls das preisgünstigste Angebot unterbreitet. Der Angebots­preis für das Los II beträgt 273.926,70 €. Insgesamt ergibt sich mit Berücksichtigung eines Nachlasses von 0,5 % bei Gesamtvergabe eine Angebotssumme der Fa. Leonhard Weiss von 1.868.685,57 €. Die Kostenschätzungen des Projektsteuerungsbüros Jürgen Mahl belaufen sich für die ausgeschriebenen Arbeiten Los I und Los II auf 2.093470,00 €. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind eingestellt.
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Eine Zusammenstellung der geprüften Ausschreibungsergebnisse liegt als Anlage 2 bei.
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Anlage 1: [[Media:157-10_Anlage.pdf{{!}}Schreiben Rechtsanwalt Dr. Hilland]]<br> Anlage 2: [[Media:157-10noe.pdf{{!}}Zusammenstellung Ausschreibungsergebnisse]]
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<u></u><u><br>Oberbürgermeister Pelgrim</u> möchte den Beschluss vorbehaltlich einer gerichtlichen Klärung fassen.
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2010, 11:41 Uhr

Sachvortrag:

Das mit der Planung für die Außenanlagen beauftragte Ingenieurbüro Stadtlandingenieure (ehemals Fuchs & Partner) hat die Tief- und Straßenbauarbeiten für den Zentralen Omnibusbahnhof, den Parkplatz sowie den so genannten Eventplatz vor der VR-Bank gemäß VOB öffentlich ausgeschrieben. Weiterhin wurden die Gründungsarbeiten für die Überdachung des ZOB´s ausgeschrieben. Diese drei Bereiche wurden in einem Los ausgeschrieben. In einem zweiten Los wurden die Gründungsarbeiten für den ZOB ausgeschrieben. An diesem Wettbewerb beteiligten sich drei Firmen.

Das Angebot der Firma Wolff & Müller musste aus juristischen Gründen ausgeschieden werden. Die Firma hat die Auslobung in unzulässiger Weise verändert. Gemäß VOB ist der Auslober verpflichtet, veränderte Angebote auszuschließen und nicht zu werten. Der Sachverhalt wurde von einem anerkannten Fachanwalt für VOB-Fragen, der Anwaltskanzlei Dr. Hilland, eingehend geprüft und bewertet. Die Anwaltskanzlei empfiehlt eindeutig, das Angebot der Firma Wolff & Müller auszuschließen. Das Ergebnis der Überprüfung liegt vor.

Für die Vergabe ergibt sich folgendes Bild: Nach Ausschluss der Firma Wolff & Müller hat die Firma Leonhard Weiss für das Los I mit Berücksichtigung der gewerteten Nebenangebote 1 und 5 das preisgünstigste Angebot in Höhe von 1.604.149,25 € unterbreitet. Für das Los II hat die Firma Leonhard Weiss mit Berücksichtigung des gewerteten Nebenangebotes 2 ebenfalls das preisgünstigste Angebot unterbreitet. Der Angebots­preis für das Los II beträgt 273.926,70 €. Insgesamt ergibt sich mit Berücksichtigung eines Nachlasses von 0,5 % bei Gesamtvergabe eine Angebotssumme der Fa. Leonhard Weiss von 1.868.685,57 €. Die Kostenschätzungen des Projektsteuerungsbüros Jürgen Mahl belaufen sich für die ausgeschriebenen Arbeiten Los I und Los II auf 2.093470,00 €. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind eingestellt.

Eine Zusammenstellung der geprüften Ausschreibungsergebnisse liegt als Anlage 2 bei.

Anlage 1: Schreiben Rechtsanwalt Dr. Hilland
Anlage 2: Zusammenstellung Ausschreibungsergebnisse


Oberbürgermeister Pelgrim
möchte den Beschluss vorbehaltlich einer gerichtlichen Klärung fassen.

Stadträtin Herrmann sieht die Stellungnahme des Fachanwalts für nicht ausreichend an. Ihrer Meinung nach betrifft die Veränderung Los 2. Sollte man den Prozess verlieren, sieht sie sich Forderungen der Firma Wolff & Müller ausgesetzt.

Beschluss:

Vorbehaltlich einer anderen richterlichen Entscheidung werden die Tief- und Straßenbauarbeiten für das Los I (ZOB-Parkplatz und Eventplatz) bei Wertung der Nebenangebote 1 und 5 und des Nachlasses zum Preis von 1.596.128,50 € an die Firma Leonhard Weiss vergeben.
Die Tiefbauarbeiten für das Los II (Gründungsarbeiten für das ZOB-Dach) werden - vorbehaltlich einer anderen richterlichen Entscheidung - bei Wertung des Nebenangebotes 2 und des Nachlasses zum Preis von 272.557,07 € ebenfalls an die Firma Leonhard Weiss vergeben.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Freigabe der beantragten GVFG Mittel.
Die Beauftragung kann erst danach erfolgen, da eine vorherige Beauftragung zuschussschädlich ist.
(30 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

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