§ 5 - Satzung über die Erhebung von Marktgebühren und Gebührenverzeichnis zur Satzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 10. Juni 2010, 11:56 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Ab 01.06.2010 sollen neue Marktgebühren in Kraft treten.

Im März 2010 wurde auf Anregung von Marktsprecher Herr Stutz eine Informationsschau organisiert, bei der sich die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker über neue Stände informieren konnten.

Die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker bringen ab 01. Mai 2010 ihre eigenen Marktstände mit. Der personal- und kostenintensive Auf- und Abbau von städtischen Ständen durch den Werkhof wird nicht mehr angeboten. Die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker müssen ihren Standort besenrein hinterlassen. Die Reinigung des Marktplatzes erfolgt gleich nach dem Marktende mit der Kehrmaschine des Werkhofes. Hierzu ist noch eine spätere Satzungsergänzung erforderlich.

Dies soll zum Anlass genommen werden, eine transparente Gebührenordnung einzuführen.

Für die meisten Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker ergibt sich dadurch eine geringfügige Reduzierung der Gebühren. Andererseits reduzieren sich die Arbeitskosten des Werkhofes erheblich.

Die Gebührenordnung (s. Satzung im Anhang) wurde im Vorfeld mit den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern besprochen, um Anregungen aufzunehmen.

Um den Wochenmarkt zu stärken, orientiert sich das Gebührenverzeichnis an folgenden Grundsätzen:

  • Einheitliche Berechnung der Standgröße nach laufenden Frontmetern bei einer max. Tiefe von 4 m
  • Strom wird pauschal abgerechnet, hierbei wird entweder zwischen Waage, Kasse, normales Licht und Kühlwagen, Scheinwerfer und elektrische Heizung unterschieden.
  • Tages- und saisonale Marktbeschickerinnen und -beschicker sollen künftig eine höhere Gebühr bezahlen, als Dauermarktbeschicker
  • Da der Samstag-Markt stärker ist als der Mittwoch-Markt, sollen die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker, die nur samstags kommen, eine höhere Gebühr zahlen als die, die nur mittwochs kommen

Anlage 1: Satzung

Anlage 2: Gebührenverzeichnis

Beschluss:

Der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren der Stadt SHA und einschließlich dem Gebührenverzeichnis ab 01.06.2010 wird zugestimmt.

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