§ 237/1 - Verschiedenes: Arbeitsvergabe zum Bau des ZOB-Dachs; hier: Bekanntgabe einer Eilenscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Januar 2011, 14:36 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Realisierung der ZOB-Überdachung wurde zuletzt im Gemeinderat am 28.07.2010 nö, § 219, beraten. Dabei wurden drei Varianten zur Diskussion vorgelegt, wobei sich alle Fraktionen für ein weiteres Vorgehen entsprechend der Variante 3 (Reduzierung des nördlichen Daches um ein Stützenfeld) ausgesprochen haben.

Die Firma Winterhalter aus Freiburg gab im Ausschreibungsverfahren für den Bau der ZOB-Überdachung das preisgünstigste Angebot von 1.235.411,59 € brutto ab. Haushaltsmittel dafür stehen bei der HHSt. 7920.940000.01000 zur Verfügung.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg hat Oberbürgermeister Pelgrim am 29.07.2010 folgende Eilentscheidung getroffen:
Der Auftrag zum Bau der ZOB-Überdachung wird an die Firma Winterhalter aus Freiburg zum Angebotspreis von 1.235.411,59 € erteilt.


Stadträtin Herrmann hinterfragt die Diskrepanz der hier genannten Angebotssumme, 1,23 Mio. € zu den Angaben in der BPA-Sitzung von 29.11.2010, § 329, und der heute im nichtöffentlichen Teil (§ 335) angegebenen Kosten von 2,917 Mio. €.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass er nach der im Sachvortrag genannten Gemeinderatssitzung am 28.07.2010, in der er die Meinung des Gremiums abgefragt habe, die vorliegende Eilentscheidung getroffen hat. Bisher ist eine Bekanntgabe in öffentlicher Sitzung nicht erfolgt. Dies hat mit der Kostenschätzung vom BPA 29.11.2010 nichts zu tun. In diesem Betrag (2,917 Mio. €) sind die gesamten Kosten (Streben, Fundamente, Pflasterungsarbeiten etc.) enthalten, wohingegen die 1,235 Mio. € nur das Dach selbst betreffen.


Der Gemeinderat stimmt der o. g. Eilentscheidung zu.

Meine Werkzeuge