§ 234 - Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Bewirtschaftungskosten unbebauter und bebauter Grundstücke (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die GWG hat der Stadt Schwäbisch Hall im Zuge der Generalanmietung noch nicht weiterberechnete Kosten in Rechnung gestellt. Es handelt sich hierbei um nicht umlagefähige Kosten aus den Jahren 2006 bis 2008. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 146.840,06 Euro, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

Die Stadtwerke haben Strom (Straßenbeleuchtung) und Wasser (Ackeranlagen) abgerechnet. Die Kosten belaufen sich auf 74.600,00 Euro. Auch diese Kosten müssen überplanmäßig bereit gestellt werden.

Die Grundsteuer 2010 für unbebaute städtische Grundstücke in Höhe von 89.640,72 € müssen ebenfalls überplanmäßig bereit gestellt werden.


Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass es sich um die Abrechnung der Jahre 2006 - 2008 handelt. Hierbei wurden Strom, Wasser und Grundsteuer nicht abgerechnet.

Auf Nachfrage von Stadtrat Frank nach einer jährlichen Abrechnung, entgegnet Fachbereichsleiter Finanzen Gruber,dass es sich um leerstehende Gebäude gehandelt hat. Versehentlich wurden die Beträge als umlagefähig angesehen und auch so verbucht.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Bereitstellung von 311.080,78 € bei den jeweiligen Haushaltsstellen für die Bewirtschaftung der unbebauten und bebauten Grundstücke zu.
(einstimmig - 36 -)

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