§ 6 - Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Bewirtschaftungskosten unbebauter und bebauter Grundstücke (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die GWG hat der Stadt Schwäbisch Hall im Zuge der Generalanmietung noch nicht weiterberechnete Kosten in Rechnung gestellt. Es handelt sich hierbei um nicht umlagefähige Kosten aus den Jahren 2006 bis 2008. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 146.840,06 Euro, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

Die Stadtwerke haben Strom (Straßenbeleuchtung) und Wasser (Ackeranlagen) abgerechnet. Die Kosten belaufen sich auf 74.600,00 Euro. Auch diese Kosten müssen überplanmäßig bereit gestellt werden.

Die Grundsteuer 2010 für unbebaute städtische Grundstücke in Höhe von 89.640,72 € müssen ebenfalls überplanmäßig bereit gestellt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Bereitstellung von 311.080,78 € bei den jeweiligen Haushaltsstellen für die Bewirtschaftung der unbebauten und bebauten Grundstücke zu.

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