§ 231 - Kindergarten-Bedarfsplan für die Kindergartenjahre 2010/2011 bis 2012/2013 der Stadt Schwäbisch Hall und Ausbu der Betreuungsangebote U3 im Kindergartenjahr 2010/2011 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplan für die Kindergartenjahre 2010/2011 bis 2012/2013 und dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2010/2011 wurde am 05.07.2010 im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur vorgestellt.

Folgender Empfehlungsbeschluss wurde gefasst:

  1. Die Kindergartensituation wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Entwurf des Bedarfsplans 2010/2011 bis 2012/2013 wird mit dem Träger der Einrichtungen abgestimmt. Die Ergebnisse werden zur Beratung vorgelegt.
  3. Der Bedarfsplan 2010/2011 mit 1433 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schulantritt sowie 65 Hortplätze (Seite 56-58) und der Aufnahme der Träger in den Bedarfsplan (Finanzierung) wird zugestimmt.
  4. Der Bedarfsplanung der Kleinkindbetreuung, dem Ausbau um 30 Plätze auf dann 317 Plätze im Kindergartenjahr 2010/2011 sowie der Umsetzung von
    - 20 Plätzen Ev.Kindergarten Reifenhof (Ev.Gesamtkirchengemeinde) und Sonnenhof e. V. im Rollhof (Beschluss GR 29.07.2009),
    - 10 Plätzen Freie Waldorfschule zum 01.03.2011,
    - 10 Plätzen in altersgemischten Gruppen in den städtischen Einrichtungen Bibersfeld und Heimbachsiedlung mit einem Kostenaufwand von 120.596,00 €/Jahr (Im Doppelhaushalt 2010/2011 enthalten) wird zugestimmt.

Näheres siehe Protokoll BSSK vom 05.07.2010.

Entsprechend Ziffer 2 des Beschlusses vom 05.07.2010 wurde der Bedarfsplan an die einzelnen Träger der Tageseinrichtungen für Kinder versandt und Stellungnahmen eingeholt. Die Rückmeldungen bzw. Änderungsvorschläge zum Kindergarten-Bedarfsplan wurden in Gesprächen mit den Trägern bzw. im Rahmen der Trägerkonferenz am 30.09.2010 besprochen.

Im Gespräch mit der Katholischen Gesamtkirchengemeinde wurde bei Bedarf ein Ausbau an Platzkapazitäten im Stadtteil Rollhof/Reifenhof sowie im Stadtteil Steinbach signalisiert. Der Aufnahme in den Bedarfsplan mit 1 altersgemischten Ganztagesgruppe und 1 altersgemischten Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten im Kinderhaus St. Joseph/Innenstadt wurde zugestimmt.

Bei einer Stimmenthaltung haben die Trägervertretungen dem Kindergarten-Bedarfsplan zugestimmt.


Übersicht der Änderungen im Kindergarten-Bedarfsplan:

Seitenzahl im Entwurf des Bedarfsplan
Änderung
Seite 4
Zeitliche Abfolge
11.11.2010 Erneute Vorlage des Kindergarten-Bedarfsplans im Ausschuss Bildung, Schule, Soziales und Kultur
22.11.2010 Vorlage des Kindergarten-Bedarfsplans im Verwaltungs- und Finanzausschuss
15.12.2010 Vorlage des Kindergarten-Bedarfsplans zum Beschluss im Gemeinderat

Seite 27

Änderung Zahl der
Kindergartenplätze
Es erfolgt auf Wunsch des Trägers „Evang. Gesamtkirchenpflege“eine Ergänzung:
Die Platzkapazitäten werden aufgrund der aktuellen Betriebserlaubnis des Kinder- und Familienhaus Kreuzäcker auf 94 Kindergartenplätze reduziert.
Eine Überprüfung der Betriebserlaubnis bzw. der Betreuungsbausteine wird im Laufe des Jahres 2011 erfolgen.

Seite 55

Erweiterung Betreuungszeit
Die Betreuungszeiten der Krippengruppe , Träger Evang. freikirchliche Gemeinde Baptisten – Hessental, ändern sich im Laufe des Jahres 2011.
Neue Betreuungszeiten 5 Stunden an 5 Tagen (anstelle von 3 Tagen).

Seite 58

Regelung außerhalb Bedarfsplanung
Die Schulkindgruppe, Träger Bausparkasse Schwäbisch Hall, wird mit einer vertraglichen Sonderregelung gefördert (siehe Krippen- und Kindergartengruppen).


Oberbürgermeister Pelgrim bezeichnet den Kindergarten-Bedarfsplan als wichtiges Steuerungsinstrument. Die Kinderbetreuung mit 6,4 Mio. € Zuschuss ist ein gewaltiger Schwerpunkt auf der Ausgabenseite des Haushalts. Mit dem Ausbau der Betreuungsangebote U3 wird das selbst gesteckte Ziel erreicht. Er verweist auf eine landesweite Debatte der Finanzierung der U3-Betreuung und erwähnt das Verfassungsgerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen, in dem das Konnexitätsprinzip bestätigt wurde. Dies bedeutet, den Gemeinden wurde das Recht zugestanden, dass das Land die Kosten aus der rechtlichen Verpflichtung der Bereitstellung von U3-Betreuungsangeboten zu übernehmen hat. Der Städtetag Baden-Württemberg ist bereits auf die Stadt Schwäbisch Hall zugekommen, mit der Bitte auch in Baden-Württemberg den Rechtsweg zu beschreiten. Die dem Kindergarten-Bedarfsplan enthaltenen Eckpunkte (Geburtenzahlen) sind etwas höher als veranschlagt, die weitere Entwicklung - vor allem hinsichtlich des Zuzugs im neuen Wohnbaugebiet An der Breiteich - ist abzuwarten. Eventuell sind die Eckpunkte zu korrigieren.

- Stadträtin Parpart ab 18.15 Uhr anwesend -

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet, dass der Rechtsanspruch der Betreuung der Kinder U3 erfüllt ist. 1.324 Kindern stehen 1.433 Plätze zur Verfügung. Ca. 70 Kinder kommen aus anderen Kommunen. Sie wertet als Erfolg, dass 98 % der Kinder zwischen drei und sechs Jahren eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen. Es ist beabsichtigt, die Betreuungsplätze U3 weiter auszubauen, so dass eine Versorgungsquote von 31,7 % erreicht wird. Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet von den geringfügigen Änderungen von der Trägerkonferenz, auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen. Nach den neusten Erkenntnissen wird durch die Umsetzung des Orientierungsplans der Personalschlüssel um 0,1 % erhöht. Dies gilt jedoch nur bei der Änderung der Betriebserlaubnis. Diese kann von jeder Tageseinrichtung für Kinder beantragt werden. Die Verwaltung ist derzeit noch in der Sondierungsphase, welche Auswirkungen eine Änderung von Betriebserlaubnissen haben könnte.

Beschluss:

1. Der Empfehlungsbeschluss vom 05.07.2010 wird zugestimmt.
2. Den Änderungen des Kindergarten-Bedarfsplans wird zugestimmt.
(einstimmig - 36 -)

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