§ 238/4 - Fragestunde: Flugplatz Schwäbisch Hall; hier: Tonnagen-Beschränkung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadträtin Niemann erinnert an ihre Anfrage in der BPA-Sitzung vom 18.10.2010, § 211/3. Sie ist der Meinung, dass die Flugplatz GmbH mit dem Abflug-/ Landegewicht in Höhe von 35 t wirbt.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet, sie hat die Anfrage überprüft: Eine Erhöhung des An- und Abfluggewichts auf 35 t wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Auf der Homepage des Adolf-Würth-Airports wäre die Tonnagen-Angabe von 28 t erwähnt.

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