§ 238/3 - Fragestunde: Verkehrssicherheit Hagenbacher Ring/ Berliner Straße - Antwort an Herrn Werner-Peter Ebner auf sein Schreiben an den Fachbereich Sicherheit & Ordnung vom 15.11.2010 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Unfall vom 23.09.2010, bei dem ein 5-jähriges Kind schwer verletzt wurde, war auch für uns Anlass, über Ursachen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nach zu denken. Bereits am 26.10.2010 wurde das Thema gemeinsam mit der Polizei im Verkehrsgespräch erörtert. Offenbar hat sich das 5-jährige Kind auf das Vorrecht am Zebrastreifen verlassen und wurde vom Pkw eines jungen Kraftfahrers erfasst und bedauerlicherweise schwer verletzt.

Beurteilt man diesen tragischen Verkehrsunfall lässt sich feststellen, dass die zum Schutz von Fußgängern oft geforderten Zebrastreifen, die damit verbundenen Erwartungen nur dann erfüllen können, wenn die Verkehrsteilnehmer auch die erforderlichen Sorgfaltspflichten beachten. Dies gilt sowohl für Fußgänger, als auch für Kraftfahrer. Wenn Sie schreiben, „dass bei der Geschwindigkeit die im Wohngebiet Hagenbacher Ring gefahren werden darf“ dieser Unfall abzusehen war, dann lassen Sie außer acht, dass nach §3 StVO nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann. Gegenüber Kindern müssen sich Kraftfahrer bekanntlich „durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Dies gilt selbstverständlich völlig unabhängig von der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dass Fußgängern an Zebrastreifen das Vorrecht einzuräumen ist, bedarf keiner besonderen Erläuterung. Im Interesse der Verkehrssicherheit von Kindern darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass diese bis 7 Jahren noch nicht die nötige Reife haben, um am Straßenverkehr selbstständig teilnehmen zu können.

Anfang der 90-iger Jahre wurde in Schwäbisch Hall Tempo 30 in allen Wohngebieten flächendeckend eingeführt. Angesichts der außergewöhnlichen Bedeutung der Berliner Straße und des Hagenbacher Rings als Haupterschließungsstraße mit Sammel- und Verteilerfunktion, sowie des darauf abzuwickelnden Linienbusverkehrs und der dominanten Straßenbreite lagen die Voraussetzungen für eine Einbeziehung in die Tempo-30-Zone nicht vor. Erfahrungsgemäß hat die Straßenbreite einen großen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Mit anderen Worten die 30-km-Beschränkung hätte allenfalls Alibi-Charakter und würde somit nicht wirklich zu Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in Tempo 30-Zonen regelmäßig rechts- vor links gilt. Diese Vorfahrtsregelung setzt jedoch etwa gleich starke Verkehrsbelastungen auf allen betroffenen Straßen voraus. Da der Hagenbacher Ring wesentlich stärker belastet ist, als die Seitenstraßen und auch die Belange des ÖPNV zu beachten sind, ist eine rechts vor links Regelung nicht durchsetzbar.

Aus diesen Gründen muss ich Sie um Verständnis bitten, dass wir eine 30-km-Beschränkung für den Hagenbacher Ring in die Berliner Straße nicht für die geeignete Maßnahmen halten, um derartige Unfälle zu vermeiden. Es spricht jedoch nichts dagegen, im Zuge der Erneuerung des Straßenbelags den Radweg farblich zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird der Fachbereich Planen und Bauen untersuchen, welche weiteren gestalterischen Maßnahmen verwirklicht werden können, um eine niedrigere Geschwindigkeit zu fördern. Zusätzlich wird der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung verstärkte Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Ich hoffe, dass mit diesen Maßnahmen etwas mehr Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Allerdings muss ich auch abschließend klarstellen, dass jede dieser Maßnahmen nur dann mit zum Erfolg beitragen kann, wenn sich auch die Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst verhalten und die Sorgfaltspflichten beachten.


Stadträtin Niemann hält die hier vorgebrachten Argumente für nicht ausreichend. Sie bittet darum, im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme des Straßenbelags die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu erhöhen und erneut über die Einführung einer „Zone 30“ bzw. der Verschmälerung der Fahrbahn nachzudenken. Sie bittet um erneute Beratung im BPA bzw. Beirat Verkehr/Flugplatz.

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