§ 225 - Starkholzbacher See; hier: Übertrag einer Ausgleichsmaßnahme (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH hatte sich zur Aufgabe gestellt, als eine Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet „An der Breiteich“ die Sanierung des „Starkholzbacher Sees“ durchzuführen. Die Arbeiten wurden an die Firma Schneider & Sohn vergeben, s. BPA vom 26.04.2010, § 70.

Da die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet „An der Breiteich“ auch ohne die ökologische Sanierung des „Starkholzbacher Sees“ in vollem Umfang durchgeführt und umgesetzt werden können, ist ein Übertrag dieser Ausgleichsmaßnahme auf den Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ vorzusehen.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Dem Übertrag der Ausgleichsmaßnahme „Starkholzbacher See“ zum Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wird zugestimmt.
(16 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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