§ 1/4 - Bebauungsplan Kreuzäcker und Kreuzwiesen - Änderung im Bereich Salierweg; hier: Vorhabenbezogener Bebauungplan 4. Änderung im Bereich Crailsheimer Straße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. November 2010, 10:44 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 142-01/01 Kreuzäcker und Kreuzwiessen Änderung im Bereich Salierweg ist das Grundstück Crailsheimer Straße 58 als Mischbaufläche ausgewiesen. Mit dieser Ausweisung wurde seinerzeit die bestehende Autowerkstatt in das gesamte Wohnumfeld integriert. Auf der ausgewiesenen Baufläche waren gemäß Baunutzungsverordnung Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, sonstige Gewerbebetriebe, sowie Tankstellen zulässig.

Die Eigentümer des Grundstücks Crailsheimer Straße 58, im folgenden Vorhabensträger genannt, beantragen die Änderung des Bebauungsplans in folgender Art:

Die Ausweisung als Mischbaufläche wird durch die Ausweisung als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Spielhalle“ ersetzt. Die Ausweisung beschränkt sich nur auf die Erdgeschosszone, in der die bisherige Autowerkstatt untergebracht war. Das Baufeld bleibt unverändert.

Die Änderung wird erforderlich, da im Mischgebiet keine Spielhalle zulässig ist. Die beantragte Größe beinhaltet drei Spielhallen mit einer jeweiligen Größe von 144 qm. Die Kubatur des Gebäudes verändert sich nicht. Der Betrieb der Spielhalle hat, bedingt durch den Fahrverkehr Lärmemissionen zur Folge, die auf die nachbarschaftlichen Gebäude übergreifen. Aus diesem Grunde ist die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Crailsheimer Straße, ausgenommen der Zufahrt erforderlich. In der Begründung zum Bebauungsplan ist die Lärmthematik umfangreich abgearbeitet.

Zur Realisierung der Vorstellung des Vorhabensträgers soll der Bebauungsplan auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geändert werden.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Satzungen

Beschluss:

Der Vorhabensträger wird autorisiert, die weiteren Planungen auszuarbeiten und die Planungen für eine öffentliche Auslegung vorzubereiten.

A) Bebauungsplan Nr. 142-01/01 Kreuzäcker und Kreuzwiesen
Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 142-01/01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Planungsgesellschaft MBH vom 04.10.2010 im Maßstab 1:500 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Kreuzäcker und Kreuzwiesen
Die örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Kreuzäcker und Kreuzwiesen werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Planungsgesellschaft MBH vom 04.10.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 142-01/01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

Meine Werkzeuge