§ 216 - Zukunft des Bahnübergangs Gailenkirchen, Beilsteinstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Deutsche Bahn AG informierte die Stadt Schwäbisch Hall darüber, dass der Bahnübergang am Gliemenhof aus Gründen der Verkehrssicherheit saniert werden muss. Die Sanierung ist erforderlich, um landwirtschaftlichen Fahrzeugen und vor allem Holztransporten eine konfliktfreie Überquerung des Bahnübrgangs zu gewährleisten.

Die Deutsche Bahn AG betreibt in einer Distanz von etwa 600 Metern einen zweiten Bahnübergang an der Beilsteinstraße. Von Seiten der Bahn wurde der Vorschlag unterbreitet, diesen Bahnübergang zu schließen. Für die Bahn bedeutet es, dass der Betrieb von nur einem Bahnübergang eine erhebliche Reduzierung der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten hat. Als Gegenleistung schlug die Bahn vor, dass sie den Verbindungsweg von dem Bahnübergang Beilsteinstraße bis zum Bahnübergang Gliemenhof ausbaut, bzw. gründlich saniert. Des weiteren hat die Bahn vorgeschlagen, den Feldweg vom Bahnübergang Gliemenhof bis zur K 2576 ebenfalls zur Sanierung bzw. auszubauen. Der Feldweg befindet sich in einem außerordentlich schlechten Zustand.

Diese Vorschläge wurden in mehreren Sitzungen mit dem Ortschaftsrat Gailenkirchen ausgiebig diskutiert. Die Schließung des Bahnübergangs an der Beilsteinstraße bedeutet für die Bewohner des Frühlingsberges einen Umweg zur Ortsmitte. Entsprechend wurde die Ablehnung gegen dieses Vorhaben formuliert. In der letzten Sitzung des Ortschaftsrates Gailenkirchen wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bahnübergang Frühlingsberg ist als Fußgängerweg unbedingt zu erhalten. Die Stadt wird gebeten zu überprüfen, ob in diesem Fall nicht doch eine GVFG-Förderung möglich ist.

Wenn die Bahnübergangsänderung nicht möglich ist, sollte der Bahnübergang im derzeitigen Zustand erhalten bleiben.

Die Bahn AG hat bereits frühzeitig zu erkennen gegeben, dass sie mit der Aufrechterhaltung bzw. den Betrieb beider Bahnübergänge nicht einverstanden sein wird. Im Falle des Beibehalts des Bahnübergangs in der Beilsteinstraße wird die weitere Sanierung des Bahnübergangs Gliemenhof nicht durchgeführt. D. h., es wird weder die Verbindung zwischen Beilsteinstraße und Gliemenhof saniert, noch wird der Feldweg zur K 2576 saniert. Die geplanten verbesserten Kurvenausrundungen im Bahnübergang Gliemenhof stehen ebenfalls zur Diskussion.

Die Bahn AG wies weiter daraufhin, dass der Bahnübergang an der Beilsteinstraße aus sicherheitstechnischer Sicht ein höheres Risiko darstellt wie der Bahnübergang am Glimenhof. Es sei nicht auszuschließen, dass das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde die Bahn AG anweist den Bahnübergang aus Gründen fehlender sicherheitstechnischer Einrichtungen zu schließen. Eine Sanierung des Bahnübergangs Beilsteinstraße durch die Deutsche Bahn wurde abgelehnt.

Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Situation folgendermaßen dar: Verständlicherweise besteht der Ortschaftsrat Gailenkirchen auf die fußläufige Durchlässigkeit des Bahnübergangs an der Beilsteinstraße. Auf der anderen Seite bietet die Deutsche Bahn AG an, die bereits benannten Wegeverbindungen mit GVFG-Mitteln zu sanieren, sofern der Bahnübergang an der Beilsteinstraße geschlossen wird. Die Ablehnung dieses Angebots kann die Folge haben, dass der Bahnübergang an der Beilsteinstraße vom Eisenbahnbundesamt geschlossen wird und der Bahnübergang am Gliemenhof aufrecht erhalten bleibt, ohne dass jedoch die Sanierung der benannten Wegeführungen erfolgt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, das Angebot der Deutschen Bahn AG anzunehmen und die Schließung des Bahnübergangs an der Beilsteinstraße zu akzeptieren. Die für die Bewohnerinnen und Bewohner des Frühlingsbergs auftretenden Mehrwege müssen akzeptiert werden. Es sollte jedoch auf jeden Fall versucht werden, im Zuge der Sanierung der genannten Straßen und Wege eine Straßenbeleuchtung zu installieren, damit die Zuwegung zum Frühlingsberg dann einer verbesserten sozialen Kontrolle unterliegen.

Anlage: Lageplan


Stadtrat Reber eröffnet die Diskussion mit der Bitte, die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel, den Bahnübergang Beilsteinstraße für Fußgängerinnen/ Fußgänger und Radfahrerinnen/ Radfahrer zu erhalten, fortzusetzen.

Stadtrat Kaiser erinnert an die früheren Ausführungen des Fachbereichsleiters Planen & Bauen Neumann, wonach der Bahnübergang Beilsteinstraße unbedingt erhalten bleiben muss, da dieser ein unverzichtbarer Bahnübergang zum Naherholungsbereich darstellt. Der Bahnübergang Beilsteinstraße wurde im Frühjahr 2010 anlässlich der Sanierung der Gleise grundlegend überholt. Im Juli 2010 haben die Vertreter der Bahn in der Ortschaftsratsitzung versichert, keinerlei Planungen/ Änderungen zum Bahnübergang Beilsteinstraße vorliegen zu haben. Er sieht deshalb keine Veranlassung, Verschlechterung für die Bevölkerung zu beschließen.

Nach der Auffassung von Stadtrat Prof. Dr. Geisen liegt dann jedoch ein Widerspruch zwischen den Aussagen der Deutschen Bahn im Ortschaftsrat und den Ausführungen im Sachvortrag vor.

Ortsvorsteher Pawlitzki führt zur Problematik Folgendes aus: Die Vertreter der Bahn waren im Ortschaftsrat und haben dargelegt, dass der Bahnübergang Gliemenhof aufgrund des land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugverkehrs ausgebaut werden muss. Auch der Bahnübergang Beilsteinstraße entspricht nicht mehr den technischen Vorschriften. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass das Eisenbahnbundesamt zu einem späteren Zeitpunkt eine Schließung veranlasst. Sollte ein Unfall passieren, wird der Bahnübergang sofort geschlossen. Die Bahn besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zwingend darauf den Bahnübergang Beilsteinstraße sofort zu schließen, eine Schließung für die Zukunft kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Oberbürgermeister Pelgrim wandelt den Beschluss wie folgt ab:

  1. Der Gemeinderat unterstützt den Ausbau des Bahnübergangs Gliemenhof.
  2. Der Gemeinderat legt Wert darauf, dass ein Bahnübergang an der Beilsteinstraße für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer dauerhaft gesichert ist.

(einstimmig - 36 -)

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