§ 213 - Bebauungsplan "Gewerbepark West"; hier: Erneuter Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. Anlage, Zusammenfassung der Änderungen zum erneuten Auslegungsbeschluss

1. VERFAHRENSSTAND
Für den Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wurde auf der Grundlage der Wertung der Anregungen und Bedenken zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 16.12.2009 (§ 257) der Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Im Zuge der weiteren Vorbereitung und der Erörterungen der Planinhalte entstand die Notwendigkeit den Bebauungsplan in Teilen zu verändern. Die Veränderung des Plans erfordert einen erneuten Auslegungsbeschluss.


2. GEGENSTAND DER ERNEUTEN AUSLEGUNG
2.1 Verkehrserschließung

Zur Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken des Ortsteils Raibach wurde eine geänderte Führung der Nord-Süd-Achse (Planstraße 1) und Änderung der Anbindung an die bestehende Kreisstraße Raibach – Bibersfeld gefunden. Ziel der Änderung ist es, die Ortslage Raibach nicht direkt in Verlängerung der Nord-Süd-Achse (Planstraße 1) anzubinden, sondern eine versetzte Anbindung der bestehenden Kreisstraße (Raibacher Straße) zurückgesetzt, wobei die direkte Verlängerung Richtung Raibach entfällt. Die Anbindung an die bestehende Kreisstraße Raibach – Bibersfeld wird nach Osten versetzt und mit ausreichendem Abstand zur Kreuzung mit der B19, an die Planstraße 2 angebunden.
Durch die Veränderung der Führung des Verlaufs der Planstraße 1 ergibt sich die Notwendigkeit, die Erschließung in den angrenzenden gewerblichen Bauflächen zu verändern. Das Erschließungssystem wurde an die neue Trassenführung der Planstraße 1 angepasst.

2.2 Standort Feuerwache
Die vorgesehene Errichtung einer Feuerwache im Bereich Steinbeisweg/ Raibacher Straße erfordert die Ausweisung und Festsetzung im Bebauungsplan. Die Ausweisung der Fläche als Gemeinbedarf wird zur erneuten Auslegung aufgenommen. Bedingt durch den Flächenbedarf der Feuerwache ist die ursprüngliche Straßenführung im Bereich der Planstraße 1 zu verändern. Die angrenzenden Flächen werden entsprechend angepasst. In diesem Zusammenhang wird die Anbindung der Ortslage Heimbach an die Planstraße 1 verändert und an den geplanten Kreisverkehr in Verlängerung des Steinbeisweges angebunden.

2.3 Darstellung der Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen der Planstraße 3 (Verbindung B14 / Steinbeisweg) sowie die Gestaltung der Knotenpunkte von Planstraße 1 und Planstraße 2 wurden entsprechend der aktuellen abgestimmten Planung angepasst.

2.4 Parken innerhalb des Gewerbegebietes
Im Verlauf der Diskussion zeigt sich die Notwendigkeit innerhalb des Gewerbegebietes entlang des Straßenraumes öffentliche Stellplätze auch für Lkw anzubieten. Entlang der geplanten Erschließungsstraßen sind hierzu entsprechende Parktaschen ausgewiesen. Darüber hinaus sind in den Einfahrten in das Gebiet von der B14 aus, Aufstellflächen entlang der Straßen zur Ausgestaltung von Informationspunkten vorgesehen.

2.5 Anpassung Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist insbesondere an die geänderte Führung der Planstraße 1 angepasst worden.

Anlage 1: Lageplan Verkehrskonzept Variante 1

Anlage 2: Lageplan Verkehrskonzept Variante 2

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die vorangegangenen Beratungen in öffentlicher Sitzung. Die gemeinschaftliche Nutzung einer Einrichtung durch Feuerwehr und Werkhof wurde bereits vorgestellt. Für den Bereich Heimbach und Aschenhausweg sind Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen. Die verkehrsmäßige Anbindung zur Westumgehung ist im Ansatz sichtbar, wurde jedoch noch nicht endgültig hergestellt. Mit dieser Maßnahme soll 2011 begonnen werden.
Der vorliegende Bebauungsplan wurde mit den Nachbargemeinden Michelfeld und Rosengarten abgestimmt, eine weitere Abstimmung fand zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Land Baden-Württemberg bezüglich einer möglichen Erweiterung der JVA statt. Vorsorglich wurde bei Ausarbeitung dieses Bebauungsplans eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen, da vermutlich nicht alle Grundstückskäufe über eine gütliche Einigung möglich sind.
Um den Durchgangsverkehr aus Raibach fern zu halten, wird der Verkehr nicht auf der vorhandenen K 2576-Trasse geführt, sondern nach rechts in Richtung Hochspannungsleitungen verschwenkt.
Die Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebiets erfolgt durch die HGE. Es sind noch erhebliche Grundstücksgeschäfte erforderlich. Die Bürgermeister von Rosengarten und Michelfeld haben bezügl. des Grundstückserwerbs Unterstützung signalisiert. Es gibt bereits eine einheitliche Preisentwicklung, die auch Eingang in das Flurbereinigungsverfahren in Michelfeld gefunden hat. Diese Preisentwicklung ist auch Richtschnur für das weitere Handeln der HGE.
Der vorhandenen Bebauungsplan betrifft nicht nur die gewerbliche Entwicklung der Stadt Schwäbisch Hall, sondern Rosengarten und Michelfeld verzichten auf eigene gewerbliche Entwicklungen - dies ist im städtebaulichen Vertrag festgehalten und auch über den Flächennutzungsplan mit dem Regionalverband so abgestimmt. Dies ist das Ende eines langen Entwicklungsprozesses, der hier vorhandene Auslegungsbeschluss wird Grundlage des Satzungsbeschlusses sein. Erneute oder tiefergehende Veränderungen sind nicht mehr zu erwarten.

Stadtrat Vogt stellt fest, dass dieser Bebauungsplan vordergründig die straßenmäßige Erschließung regelt. Er verzichtet auf eine erneute Diskussion über die Westumgehung, stellt jedoch fest, dass die Heimbachsiedlung und der Aschenhausweg hierdurch erhöhten Lärm-Immissionen ausgesetzt ist. Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch in beiden Fällen zugesagt.

Stadtrat Reber stellt fest, dass es ohne die Westumgehung auch keinen Gewerbepark West gegeben hätte. Er bittet darum, den Grundstücksverkauf so kulant wie möglich zu gestalten.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr.0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall-West
Der B-Plan Nr.0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall West wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB erneut endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros IKOS im Maßstab M 1:2.000 vom 07.10.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall-West
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Gewerbepark Schwäbisch Hall West werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Planungsgruppe IKOS vom 07.10.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr.0183-01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(29 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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